Interview mit Marjana Schott

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Das Bundessozialgericht bezeichnet Hartz IV als verfassungswidrig und bestätigt damit die Kritik der LINKEN

Dienstag, 27. Januar 2009

Zum Beschluss des Bundessozialgerichts, dass die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes verfassungswidrig ist, erklärt Marjana Schott, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE begrüßt die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, nach der die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig sind. Trotz sich ausbreitender Kinderarmut wird bislang eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Familien nicht zugestanden. Die Grundsicherung für Kinder ist am tatsächlichen Bedarf vorbeigerechnet, da sie nur eine Pauschale von 60 Prozent der Unterstützung vorsieht, die einem alleinstehenden Erwachsenen zustehen. Es zeigt sich nun: DIE LINKE hat mit ihrer Kritik, dass Hartz IV Armut per Gesetz und mindestens in Teilen verfassungswidrig ist, den Nagel auf den Kopf getroffen.

Noch etwas anderes ist deutlich geworden: Die Entscheidung der Bundesregierung, die Hilfen für Kinder auf 60 Prozent des für Erwachsenen gültigen Regelsatzes zu begrenzen, ist ein Akt der Willkür gewesen. Sie entspricht nicht den spezifischen Bedürfnissen der Kinder."

Mit Blick auf die Einschätzung des Bundessozialgerichts, das die die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig bezeichnet, fordere DIE LINKE in einem ersten Schritt eine deutliche Aufstockung der Kinderregelleistungen, so Schott. In einem zweiten Schritt sei die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung notwendig.