Interview mit Marjana Schott

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Interne E.on-Angaben belegen: Block 6 des Kraftwerks Staudinger ist nicht genehmigungsfähig

Freitag, 07. August 2009

Zu den der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und der Bürgerinitiative gegen den Bau eines neuen Blocks am Kohlekraftwerk Staudinger vorliegenden Zahlen des Energiekonzerns E.on zum Kohlekraftwerk Staudinger erklärt Marjana Schott, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der Bau des Blocks 6 am Kraftwerk Staudinger ist nicht genehmigungsfähig. Nach internen Informationen des Energiekonzerns Eon, die der Fraktion DIE LINKE vorliegen, werden die gesetzlichen Höchstwerte bei dem Ausstoß von Stickstoffdioxid NO2 und Schwefeldioxid SO2 deutlich überschritten.“

Der gesetzliche Stundengrenzwert liege bei SO2 bei 350 Mikrogramm, beim Alarmschwellenwert 500 Mikrogramm. Bei NO2 liege er bei 200 Mikrogramm, beim Alarmschwellenwert bei 400 Mikrogramm.

Bedingt durch die hohen Vorbelastungen - u. a. durch den Kühlturm Block 5 - würde es durch den Bau von Block 6 zu einer gravierenden Überschreitung der Grenzwerte kommen, so Schott. Nach E.on-Angaben betrage die Immissionsbelastung durch Block 6 bei SO2 bei bis zu 1.184 Mikrogramm und bei NO2 bei bis zu 607 Mikrogramm.

Obwohl schon lange klar sei, dass mit dem Bau des neuen Blocks eine schwere Belastung der Umwelt und der Gesundheit der Menschen in der Region einher gehe, zeigten sich die Regierungsparteien CDU und FDP im Hessischen Landtag uneinsichtig, so Schott. Sie befürworteten den Bau des neuen Blocks, der mit einer zukunftsweisenden Klimapolitik nichts zu tun habe.

Schott: „Angesichts der neuen Fakten sieht sich DIE LINKE. im Hessischen Landtag in ihrer Position ‚Nein zum neuen Kohle-Block’ bestätigt. Nun kann es nur eine Entscheidung geben: Keine Genehmigung für den Bau eines neuen Kohle-Blocks.“

 

 

Der Bau des Blocks 6 am Kraftwerk Staudinger ist nicht genehmigungsfähig. Nach internen Informationen des Energiekonzerns Eon, die der Fraktion DIE LINKE vorliegen, werden die gesetzlichen Höchstwerte bei dem Ausstoß von Stickstoffdioxid NO2 und Schwefeldioxid SO2 deutlich überschritten.