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Gut gemeint ist nicht gut gemacht - Entwurf der GRÜNEN für ein "Kinderlärmgesetz"
Dienstag, 06. Oktober 2009
Rede von Marjana Schott zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Umgang mit Geräuschimmissionen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kinderlärmgesetz) am 6. Oktober 2009Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich bin selten der Meinung einer Abgeordneten der CDU. Aber in diesem Fall muss ich sagen, das stimmt: Gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht.
Die Frage ist doch: Was will die Fraktion der GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf erreichen? Darin heißt es, es solle Rechtssicherheit für die Kindertagesstätten, für die Kinderspielplätze und für andere Jugendeinrichtungen geschaffen werden. Da frage ich: Wo steht das denn im Gesetzentwurf? Ich kann das nicht finden.
Ich habe das nachgelesen. In dem Gesetzentwurf steht:
…, Kinderspielplätze, … ,
– etc. –
sind möglichst wohnortnah einzurichten.
Jeder Jurist wird mir dazu doch sagen: Damit würde man Tür und Tor für jeden Rechtsstreit aufmachen. – Denn das ist doch so weich wie Wackelpudding. Man würde also auch weiterhin wunderbar klagen können. Dadurch würde es nicht eine einzige Klage weniger geben. Das Gegenteil wäre sogar der Fall. Es würde dann noch ein Gesetz geben, auf das sich die Klagen deutlich beziehen könnten.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben es nicht verstanden!)
– Es mag sein, dass Sie glauben, dass ich das nicht verstanden habe. – Weiterhin haben Sie in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben:
Erziehung zur Rücksichtnahme auf Nachbarn ist Bestandteil des pädagogischen Auftrags der Kindertageseinrichtungen …
Das können wir gern in ein pädagogisches Konzept schreiben. Aber hier wird über Bebauung und Lärm gesprochen. Dazu denke ich: Pädagogische Aufträge gehören in pädagogische Konzepte und nicht in Regelungen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie wir mit Geräuschen umgehen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin, was ist Ihr Vorschlag?)
– Herr Wagner, hören Sie doch einfach zu. Dann werden Sie es vielleicht erfassen. Vielleicht verstehen Sie mich einfach nicht.
Weiterhin steht da:
Anlagen nach § 1 sind so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Wunderbar, damit würden wir die Rechtsgrundlage für die Schallschutzmauer festschreiben. Das steht doch eindeutig in dem Gesetzentwurf.
Wir könnten ab sofort nur noch Sandkästen aufbauen. Denn das Rieseln des Sandes macht tatsächlich wenig Geräusche. Alles andere, was auch nur ein bisschen Krach macht, müsste man bei einer solchen Regelung dann abbauen, spätestens dann, wenn es durch die Schaufel zu Quietschgeräuschen kommt.
(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hallo, da steht: „nach dem Stand der Technik“!)
– Ja, „nach dem Stand der Technik“ kommt es auch bei der Benutzung von Schaufeln manchmal zum Quietschen. – Dann steht da noch:
… sollen Spielplätze und Spielgeräte möglichst emissionsarm ausgerüstet werden, …
Auch das ist beliebig interpretierbar. Mit dieser Regelung würden wir keine Rechtsklarheit erhalten.
… die Benutzung von Kinderspielplätzen durch Altersbeschränkung regeln, …
Diese Regelung haben wir schon seit 30 Jahren. Das ist doch nichts Neues.
Was wollen wir machen, um das umzusetzen? Wollen wir sie dann einzäunen, um sie zuschließen zu können? Herr Bocklet, das war doch genau das Schreckensbild, das Sie vorhin gemalt haben. Sie befürchteten, dass wir Käfige bekommen würden. Die Käfige fordern Sie doch damit ein. Wie wollen Sie denn verhindern, dass ein Spielplatz von Kindern oder von Jugendlichen am Abend benutzt wird. Es sind die Jugendlichen, die abends auf dem Spielplatz herumhängen und Krach machen, mit denen sich die Anwohner vielfach streiten müssen. Damit, dass wir solche Regelungen schaffen, hätten wir den Jugendlichen immer noch keinen Raum geschaffen, zu dem sie gehen können, wo sie ihre Bedürfnisse ausleben können und wo sie die Möglichkeit haben, sich zu entfalten.
Nutzungszeiten haben wir längst. Auch die Altersbeschränkung haben wir längst.
Dann lese ich noch, dass es auch um die An- und Abfahrtswege geht. Ich glaube, die Lärmbelastung durch den Verkehr entsteht wahrhaftig nicht durch viele Eltern, die ihre Kleinen mit dem Auto zum Spielplatz oder in die Kindertagesstätte fahren. Wir haben ganz andere Probleme mit dem Verkehrslärm, den wir tatsächlich eindämmen müssten. Wir haben ganz andere Probleme mit dem Verkehrslärm, mit dem wir anders umgehen sollten. Da geht es wahrhaftig nicht um die Anfahrt zu den Kinderspielplätzen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie die gleiche Drucksache wie wir?)
Dann haben Sie noch geschrieben:
Die zuständigen Behörden können entsprechende Maßnahmen anordnen.
Damit hätten wir die Situation, die wir hier in Wiesbaden haben. Wir brauchen nicht nur die Situation in Frankfurt anführen. Wir können auch einmal die Situation in Wiesbaden anführen. Wir können gucken, was es hier für Regelungen gibt, nach welchen Regelungen vorgegangen wird, wer das alles nicht mehr haben wollte und was Ihre grünen Abgeordneten dann gemacht haben.
Da frage ich mich wirklich: Was soll dieses Papier? – Ich kann das nicht begreifen.
Ich bin absolut dafür, dass wir die Probleme lösen. Aber ich sehe überhaupt nicht, dass in diesem Papier eine Lösung steht. Würde dieser Gesetzentwurf zum Gesetz, würde es nicht eine einzige Klage weniger geben.
Schauen wir uns einmal an, wie derzeit die Klagen ausgehen. Es gibt Entscheidungen pro Kindereinrichtungen und kontra Kindereinrichtungen. In den meisten Fällen, die ich gefunden habe, wurde im Sinne der Kinder entschieden. Ob das noch so sein würde, wenn es diese Regelung geben würde, halte ich für äußerst fragwürdig.
Vizepräsident Lothar Quanz:
Frau Schott, vielen Dank.






