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Erwerbslosigkeit ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, das man nicht einfach auf die Kommunen abwälzen kann

Donnerstag, 19. November 2009

Rede von Marjana Schott zum Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend „Keine Zerschlagung der Jobcenter  - keine Verschlechterung für Arbeitslose durch die schwarz-gelbe Bundesregierung“ am 19. November 2009
 
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
 
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung in seinem Urteil eine Frist bis Ende 2010 eingeräumt, um das hier zur Debatte stehende Problem zu lösen.
Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit eines sagen:
Das einzig Gescheite an Hartz IV war die Betreuung der Erwerbslosen aus einer Hand. Leider war Ihr Gesetz so schlecht gemacht, dass die Halbwertzeit äußerst gering war.
 
Langsam wird das Thema wirklich brisant. Immerhin geht es um die Zukunft von 60.000 Beschäftigten und ca. 6 Millionen Leistungsbeziehenden im SGB II sowie um ein Finanzvolumen von ca. 40 Milliarden Euro.
 
Aktuell gibt es eine Art Tauziehen zwischen denjenigen, die Kommunalisierung wollen, und denjenigen, die die Bundesagentur für Arbeit stärken wollen. Der Antrag der Grünen versucht, das Tauziehen eher zugunsten der Kommunalisierung zu entscheiden, und zwar bei Beibehaltung bzw. Herstellung des Prinzips Leistungen aus einer Hand per Grundgesetzänderung. Dies wird im Wesentlichen mit drei Argumenten begründet.
 
1. Es geht um möglichst wenig Bürokratie für die Arbeitslosen bzw. die HilfeempfängerInnen

2. lokale Entscheidungen seien gut; wobei dieses Argument gar nicht bzw. negativ begründet wird: eine zentrale Zuständigkeit wird in ihrem Antrag zur „zentralistischen“ und damit irgend wie negativ besetzten Zuständigkeit

3. die Kompetenz sitzt in den Kommunen, daher müssen diese gestärkt werden.
 
Schließlich taucht noch ein vierter Punkt auf: die Reduktion der Arbeitsmarktspolitischen Instrumente muss verhindert werden.
 
Bevor ich kurz näher auf die einzelnen Punkte eingehe: Ihr Antrag, meine sehr verehrten KollegInnen, erweckt den Eindruck einer ziemlich dramatischen Situation, in Ihrer Pressemitteilung ist gar die Rede von einer „Katastrophe für die betroffenen Arbeitslosen“. Ich kann Ihnen versichern: Wenn die Pläne von Schwarz–Gelb umgesetzt würden, wäre das nicht das erste Problem der Arbeitslosen. Die Katastrophe bei Hartz IV ist, nach Abzug der Fixkosten täglich ca. 10 Euro zur Verfügung zu haben, was dann für alles reichen muss: Essen, Trinken, Kleidung, Hausrat, Bildung, Kultur, Mobilität und so weiter.
 
Jetzt zu Ihrem Antrag: Im Namen der LINKEN kann ich dazu nur sagen, dass Erwerbslosigkeit ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, das man nicht einfach auf die Kommunen abwälzen kann. Diesbezüglich steht hier auch der Bund in der Pflicht. Eine vollständige Kommunalisierung führt insbesondere unter Schwarz-Gelb dazu, dass der Bund seine Verantwortung für das gesamtgesellschaftliche Problem Erwerbslosigkeit zunächst organisatorisch und später auch finanziell ablegen würde. Wir erleben das gerade mit den Bestrebungen bei den KdU. Und im Übrigen deutet es sich im Koalitionsvertrag auch schon an, wenn man genau liest. Nach der in Ihrem Antrag zitierten Stelle „Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren.“ folgt nämlich unmittelbar dies: „Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern.“ Die Reduktion der Arbeitsmarktinstrumente und die Kommunalisierung gehen hier Hand in Hand.
Und stehen übrigens nicht im Einklang mit dem Regierungshandeln.
 
Wir in der LINKEN haben die möglichen Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bundesweit mit vielen lokalen Akteuren diskutiert. Man hat immer wieder den Eindruck gewonnen, dass die Entscheidung zwischen der real existierenden Optionskommune und der real existierenden Bundesagentur für viele wie eine Wahl zwischen Scylla und Charybdis war. Wenn wir eine Stärkung der Bundeskompetenz wollen, dann muss sich die Bundesagentur zuallererst wieder darauf besinnen, dass sie vor allem einen sozialpolitischen Auftrag hat.
Diesem sozialpolitischen Auftrag muss sie sich wieder verstärkt stellen.
 
Vor Ort kann man nicht immer alles besser, das sollten die Abgeordneten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus Kassel eigentlich wissen. In den letzten Jahren wurde von der Arge Kassel Jahr für Jahr Beträge in Millionhöhe zurückgegeben, sodass hier in der Summe zweistellige Millionenbeträge für die erwerbslosen Menschen verloren gingen und damit auch dem regionalen Wirtschaftskreislauf. Eine moderne Sozialpolitik sollte von dem Bewusstsein geprägt sein, dass auf beiden Seiten des Tisches Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sitzen und dass es sich auch auf der anderen Seite des Tisches um Menschen mit Rechten handelt. Und ich füge mit Blick auf die vielen Tausend zu erwartenden Entlassungen der kommenden Wochen und Monate hinzu: In der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um Menschen, die gänzlich ohne eigenes Verschulden in diese Situation geraten sind. Ob die Krise, die zum jeweiligen Jobverlust geführt hat, Resultat des Kapitalismus, seiner Märkte oder der Politik von Rot-Grün, Rot-Schwarz oder Schwarz-Gelb oder der Mischung aus allem ist, ist dabei für den Moment egal.
 
Wir meinen, dass sich die künftige Organisation des SGB II an folgenden Prämissen messen lassen muss:
 
Aus der Sicht der Erwerbslosen und Hilfebedürftigen: Alle Erwerbslosen, nicht Arbeitslose, werden gefördert. Ihnen zustehende Leistungen sind schnell, unbürokratisch, aus einer Hand und ohne Widerspruch einlegen zu müssen, zu gewähren. Sie müssen jeweils einen ständigen, kompetenten, direkt erreichbaren und freundlichen Ansprechpartner haben. Die Arbeitsvermittlung muss nach individuellen Merkmalen erfolgen. Dazu sind auf die Person zugeschnittene Integrations- bzw. Beschäftigungsangebote auf dem örtlichen, mindestens aber dem regionalen Arbeitsmarkt zu unterbreiten, aber genauso gut auch überregional. Bei allen Maßnahmen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.
 
Aus der Sicht der Kommunen:  Die Kommunen müssen Handlungs- und Entscheidungsspielräume erhalten, die eine Verzahnung einer kommunalen Sozial- mit einer aktiven Beschäftigungs- und Strukturpolitik ermöglichen. Dabei sind die positiven Erfahrungen lokaler Arbeitsmarktpolitik vor der Einführung der Hartz-Gesetze einzubeziehen. Die Kommunen dürfen aber wirtschaftlich nicht weiter belastet werden.
 
Aus der Sicht der Beschäftigten: Die Beschäftigten müssen unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Es sind Möglichkeiten der Qualifizierung zu schaffen. Sie brauchen positive Ermessensspielräume, um im Interesse der Betroffenen Entscheidungen treffen zu können: Die Zahl der zu betreuenden Erwerbslosen je Beschäftigten muss verringert werden und es muss für alle Beschäftigten eine einheitliche tarifliche Bezahlung geben.
 
Aus der Sicht des Bundes: Es sind Wege zu finden, die Leistungs­erbringung absichern und zentrale arbeitsmarktpolitische Ziele realisierbar machen; die eine Beschäftigungs- und Strukturpolitik und einen Ausgleich zwischen den Regionen ermöglichen. Die gegenwärtigen Widersprüche und Auseinandersetzungen zeigen, dass mittelfristig die Bundesagentur in ihrer Gesamtheit reformiert werden muss, auch hinsichtlich ihrer Demokratisierung. Es geht um die Wiederbelebung und Neubestimmung der Selbstverwaltung. Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung der Politik der BA müssen das Ergebnis eines öffentlichen Dialogs sein, in den alle Betroffenengruppen einbezogen werden. Kurzfristig gilt es, die Verwaltung so aufrecht zu erhalten und die Beschäftigten zu schützen, bis eine politische Einigung gefunden wurde.
 
 


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