Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Energiewende
erneuerbar, demokratisch, sozial.
Janine Wissler im Interview
KdU: Hessen darf im Bundesrat nicht zustimmen
Donnerstag, 19. November 2009
Rede von Marjana Schott zum Antrag der LINKEN „Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 7. Oktober 2009 „Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ im Bundesrat und Neuverhandlung des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und ihre Familien für das Jahr 2010“ am 19. November 2009Sehr geehrter Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,
heute Morgen haben wir bereits über die verheerende Finanzsituation der hessischen Kommunen debattiert. Und Willy van Ooyen hat gesagt: „Zu prekär ist heute schon die Finanzierungslage der hessischen Kommunen, zu alarmierend sind die kommenden Steuereinbrüche der Kommunen und zu absurd und gefährlich erscheinen die schwarz-gelben Steuerpläne für die Kommunalhaushalte und öffentliche Daseinsfürsorge.“ Daran schließt sich nahtlos an, so verantwortungslos ist der Versuch des Bundes, die Kommunen noch weiter zu schwächen indem er einen Kabinettsbeschluss gefasst hat, wonach der im SGB II zu regelnde Beteiligungssatz des Bundes an den Kosten für Unterkunft für Langzeitarbeitslose und ihre Familien im Jahre 2010, also in wenigen Wochen, auf bundesdurchschnittlich nur noch 23,6 Prozent fallen, für Hessen sogar auf 23 Prozent. In diesem Jahr beträgt die Bundesbeteiligung durchschnittlich noch 26 Prozent sowie 25,4 Prozent für Hessen.
Nach Angaben des Deutschen Städtetages würden auf die Kommunen, wenn der Gesetzentwurf Rechtskraft erhält, im nächsten Jahr 2 Milliarden Euro mehr an Unterkunftskosten als im Jahr 2009 zukommen. Für Hessens Kommunen wären das ca. 150 Millionen Euro mehr als noch im Jahre 2009.
Die Beträge, die demnächst nicht mehr zur Verfügung stehen, weg brechen oder gestrichen sind kaum mehr zu erfassen.
Alleine die Steuersenkungen der Konjunkturpakete I+II der damaligen „Großen Koalition“ kosten den hessischen Kommunen mehr als 2.010 680 Millionen Euro.
Weitere 82 Millionen Euro gehen den hessischen Kommunen durch die sofortigen Steuergeschenke für Großverdiener verloren. Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat kommunale Einnahmeverluste bis 2010 von knapp zwei Milliarden Euro in Hessen prognostiziert. Steigende Langzeitarbeitslosigkeit führt zu Steigerungen der Ausgaben der Kommunen im Sozialbereich. Die hessische Landesregierung plant für 2011 Kürzung des Kommunalen Finanzausgleiches um 400 Millionen Euro. Damit stehen die Kommunen vor einem finanziellen Kollaps.
Hintergrund für die unverantwortliche Absenkung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten ist die derzeit geltende praxisferne Berechnungsformel für den Bundesanteil. Diese Berechnungsformel, die in der Begründung unseres Antrages detailliert dargestellt wird, orientiert sich nicht an der tatsächlichen Entwicklung der Unterkunftskosten in den Städten und Gemeinden. Sie orientiert sich indes sehr praxisfern an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften während eines Berechnungszeitraums, der übrigens 1,5 Jahre zurückliegt. Die Folge ist: Bei sinkender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt automatisch die Quote der Bundesbeteiligung.
Aber eine sinkende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bedeutet nicht, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung ebenfalls weiter sinken. Im Gegenteil! Seit Februar 2009 ist bundesweit ein kontinuierlicher Anstieg der Kosten für Unterkunft und Heizung zu verzeichnen. Eine Ablösung der Berechnungsformel und ihre Ersetzung durch eine neue Formel, die sich an den tatsächlichen Unterkunftskosten orientiert, sind daher dringend geboten.
Das zeigt uns, dass ein verbindliches Mitwirkungsrecht der kommunalen Spitzenverbände in dem Gesetzgebungsverfahren des Bundes und übrigens auch dem der Länder dringend nötig ist.
Bei unserem Nachbarn Österreich wird dieses Recht den kommunalen Spitzenverbänden seit mehr als 15 Jahren in der Verfassung zugestanden. Die österreichische Bundesregierung käme nicht auf die Idee, Gesetze, die die Belange der Kommunen berühren, ohne frühzeitige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu verabschieden. Das muss auch in Deutschland gängige Praxis werden.
Wir hoffen, hier im Haus besteht eine Mehrheit dafür, dass unsere Landesregierung im Bundesrat den Regierungsentwurf ablehnen soll. Sie soll sich im Bundesrat gleichzeitig für eine Korrektur der Berechnungsformel einsetzen. Sie kann bei alledem auf Unterstützung anderer Landesregierungen zählen, wie die Beratung im federführenden Sozialausschuss des Bundesrates gezeigt hat.






