Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
weiterlesen
Video
 Â
Energiewende
erneuerbar, demokratisch, sozial.
Janine Wissler im Interview
Hier wird sogar das Urteil des Bundessozialgerichtes unterlaufen
Freitag, 29. Januar 2010
Rede von Marjana Schott zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend sofortiger Stopp des Rechtsbruchs bei Arbeitslosengeld II am 28. Januar 2010Â
Herr Präsident, seht geehrte Damen und Herren,
die Stadt Kassel zahlt an SGB-II-BezieherInnen für die zu leistenden Heizkosten eine Pauschale, je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Dabei unberücksichtigt bleiben die speziellen Wohngegebenheiten, also z.B. ob eine Wohnung eine Dachgeschoss- oder Kellerwohnung, eine schlecht isolierte oder neue Wohnung ist, ohne Rücksicht auf Bausubstanz, Wohnlage oder Wohnungsmarktangebot. Dass dabei viele LeistungsempfängerInnen auf Wohnungen zurückgreifen müssen, für die die Pauschale nicht ausreicht, ist klar.
Im Juli 2009 hat das Bundessozialgericht ein klares Urteil (B 14 AS 36/08 R) gegen die Pauschalierung der Heizkosten gefällt, so dass die schon im Gesetz vorgesehene Einzelfallprüfung der Wohnungen bestärkt wurde. Es müssen, so lautet die Entscheidung, „die laufenden Leistungen für Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen“ erbracht werden.
Da sollte man dann annehmen, dass die Stadt Kassel fortan korrekte Bescheide erstellt und entsprechende Leistungen erbringt. Mitnichten, die Stadt bleibt bei der geübten Praxis, nach dem Motto wir sparen wo wir können und beginnen bei den Hartz IV Empfängern. Nur wer klagt hat eine Chance, das zu bekommen, was ihm zusteht. Im Einzelfall wird dann Abhilfe geschaffen, aber eben immer nur im Einzelfall.
Ich war den überwiegenden Teil meines Lebens wahrscheinlich naiv, denn ich bin davon ausgegangen, wenn in Deutschland eine Behörde einen Bescheid ausstellt, dann entspricht er dem, was hier Recht und Gesetz ist. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Fehler unterlaufen, aber nach meiner Rechtsauffassung ist es nicht vorstellbar, dass irgendeine Behörde wissentlich, also vorsätzlich falsche Bescheide ausstellt. Nun muss ich erfahren, dass genau das geschieht und nicht nur in Kassel. Meine stichprobenartigen Betrachtungen haben ergeben, dass in verschiedenen Kreisen bzw. Städten insbesondere bei den Heizkosten mit Angemessenheitsgrenzen gearbeitet wird, die nicht den höchstrichterlichen Entscheidungen entsprechen. Wie die jeweiligen Kommunen ihre Zahlen ermitteln ist nicht nachvollziehbar, in Kassel hat die Fraktion der Kasseler Linke. ASG inzwischen einen Akteneinsichtsausschuss beantragt, da der Kämmerer Barthel auf Nachfrage nicht eindeutig mitteilte auf welcher Grundlage die Pauschale überhaupt erstellt wird.
Leider ist Kassel kein Einzelfall. Anderenorts wird immer wieder mit Angemessenheitsgrenzen gearbeitet, die nicht nachvollziehbar sind. Insbesondere bei der Berechnung der Heizkosten gibt es verschiedene Varianten, die nicht der Rechtsprechung entsprechen. Die Grenzen der Stadt Offenbach z.B. liegen deutlich hinter den Ergebnissen des bundesweiten Heizspiegels zurück. Ich möchte Sie hier nicht mit Rechenbeispielen aus anderen Städten langweilen, aber es lassen sich immer wieder Fehlbeträge ermitteln, die für die Betroffenen in durchaus relevanter Größe sind. Familien werden hierbei gemessen an dem, was ihnen zustehen würde, oft besonders schlecht gestellt. Es trifft die, die sich am wenigsten wehren können. Das führt inzwischen aber schon zu nahezu grotesken Anpassungsleistungen in der Gesellschaft, wenn Anwälte bereits damit werben, dass „etwa 75% der ALG-II-Bescheide falsch sind! Ihrer ist es vielleicht auch. In diesem Fall steht Ihnen wahrscheinlich mehr Geld zu! Handeln Sie jetzt und legen –sie Widerspruch ein“ Weiter heißt es dann „Unsere Rechnung geht jedoch nicht an unsere Mandanten, sondern – über Beratungshilfe – an die Staatskasse.“ (http://mehr-hartz-iv.net/index.html)
Da entsteht ein ganzer Beratungsmarkt, dessen Seriosität auch nicht immer gewährleistet ist. Die Kosten, die dem Steuerzahler hier entstehen, könnten gespart werden. Niemand kann erpicht darauf sein, einen Rechtstreit mit allen daraus erwachsenden Kosten zu führen, weil eine Arge monatlich 20Euro sparen will, aber kein Hartz IV Bezieher kann es sich leisten, auf diese 20Euro zu verzichten.
In 2008 sind rund 175.000 neue Klagen und Eilanträge beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eingegangen. Das war nicht nur ein Zuwachs von 28 Prozent gegenüber 2007, sondern auch ein Rekordhoch. „Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt“, sagte Gerichtssprecher Thomas Voelzke. Peter Masuch, der Präsident des BSG hat bereits vor einem Jahr eine Reform der Hartz-Reform eingefordert. Insbesondere „die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig.“ Erklärte er im Tagesspiegel vom 23.1.2009 Die Sozialgerichte sind durch die vielen falschen Bescheide bis an ihre Grenzen belastet. Wenn aber nicht nur Fehler sondern auch bewusst falsch erstellte Bescheide die Gerichte belasten, kommt es mir vor als seien wir in Schilda. Das Geld, das die Kommunen bei den Hartz IV Beziehern einsparen wird doppelt und dreifach durch Belastung der Gerichte wieder ausgegeben.
Mit mehr als 100 Hartz-Entscheidungen hat das BSG eigentlich schon für Rechtsklarheit in vielen Bereichen gesorgt, allerdings ist nicht sicher, ob die Entscheidungen immer und überall auch bekannt sind und entsprechend angewandt werden. BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel äußerte daran große Zweifel.
Â
Für mich ist nicht klar, was der größere Skandal ist. Ist es die Tatsache, dass wirklich arme Menschen noch ärmer gemacht werden, oder die, dass Behörden bewusst falsche Bescheide ausstellen. Wie sollen Menschen dazu aufgefordert werden sich an die Gesetze zu halten, wenn sie nicht mehr sicher sein können, dass auch die öffentliche Hand sich daran hält. Die Vorstellung, ich betrete ein Rathaus und kann nicht mehr sicher sein, dass der Bescheid, den ich dort bekomme richtig ist verunsichert mich tief. Betrifft es nur Hartz IV oder ist meine Ehe vielleicht gar nicht rechtskräftig. War meine Baugenehmigung korrekt und die Beratung über Zuschüsse für Flächenentsiegelung, hätte mir vielleicht mehr zugestanden, wie sind meine Schaffensbeiträge berechnet worden. Auch hier wird in diesem Land gestritten und nicht nur in Borken.
Â
Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um im Rahmen der Rechtsaufsicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Hartz- IV-Bezieher in unserem Land sicher sein können, dass sie die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Ich möchte von der Landesregierung wissen, in welchen anderen Kommunen Pauschaliert wird oder aber Bemessungsgrenzen angewandt werden, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wo klagen Bürger gegen ihre Kommune und warum? Das sollte uns hier in diesem Haus interessieren. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung ein Interesse hat, Missstände zu erfahren und umgehend zu handeln.






