Interview mit Hermann Schaus
Wir fordern Rückkehr zur 40 Stunden-Woche
Der DGB hat völlig Recht, wenn er kritisiert, dass die falsche Entscheidung zur Rente mit 67 im Angestelltenbereich nicht dadurch besser wird, dass sie nun auch noch auf Beamtinnen und Beamte übertragen wird.
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Klimaschutz und Sozialpolitik gehören zusammen
Donnerstag, den 04. März 2010
Rede von Marjana Schott zu dem Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz – (HEEWärmeG) vom 2. März 2010Â
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
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zumindest unter den Oppositionsparteien herrscht Einigkeit darüber, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden dringend erhöht werden muss. Ein nicht unbedeutender Anteil – ca. 30 Prozent der CO2-Emisssionen – gehen auf Gebäudeheizung, Kühlung und Warmwasserbereitung zurück. DIE LINKE unterstützt daher das Ansinnen der Gesetzesinitiative der SPD.
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Sind die Nachhaltigkeitsstrategien für Hessen auch nur halbwegs ernst gemeint, kommt auch die Landesregierung nicht umhin, schnellst möglich die nötigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung im Bestand verbindlich zu erhöhen.
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Um an dieser Stelle möglichen Geistesblitzen der Regierungskoalition vorzubeugen: Atomenergie leistet keinen Beitrag zur Wärmeversorgung von Gebäuden.
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Dass die Bereitschaft aber nicht sehr groß ist, haben wir bereits bei den Auseinandersetzungen um die so genannte Marburger Solarsatzung im letzten Jahr erfahren können.
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Leider muss es gegenüber der Hessischen Landesregierung gebetsmühlenartig wiederholt werden:
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Nicht Absichtserklärungen oder quantitativ wirkungslose Nachhaltigkeitsstrategien sind das Maß der Dinge. Die harte Währung des Klimaschutzes ist eingespartes Kohlendioxid und das in Tonnen.
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Und von überstürztem Handeln kann überhaupt nicht die Rede sein. Die Hessische Landesregierung hat durch zwei volle Legislaturen Verhinderungspolitik wertvolle Zeit für den Klimaschutz verstreichen lassen. Für die Treibhausgas- Reduktionsziele, die wir in 15 bis 20 Jahren relativ bequem hätten erreichen können, verbleiben jetzt nur noch 10 Jahre.
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Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie ihre Blockadehaltung und Hinhaltetaktik aufgibt und umgehend an entsprechenden gesetzlichen Regelungen mitarbeite.
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Nun zur Gesetzesvorlage der SPD-Fraktion.
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Die EU und mit ihr die Bundesregierung hat sich zu einer Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgasemission von mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 verpflichtet. Für den Fall, dass weitere Industrienationen mitziehen, wurde die Bereitschaft einer Reduktion von 30 Prozent bis 2020 bekundet. Angesichts der drohenden Gefahren ist das deutlich zu wenig und zu unverbindlich.
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Der Gesetzesentwurf der SPD sieht für die unterschiedlichen Energiequellen unterschiedliche Mindestanteile von Erneuerbaren Energien am Wärmebedarf eines Gebäudes vor. Bei der Nutzung von Strahlungsenergie sind es 15 Prozent, 30 Prozent bei der Nutzung von Gas aus Biomasse und 50 Prozent bei der Nutzung von Geothermie. Die Erneuerbaren Energien können nicht in allen Fällen klimaneutral bereitgestellt werden – ich denke hier besonders an verschiedene Formen der Bioenergie. Deshalb ist es ein Fehler zu denken, dass ein Anteil von z.B. 30 Prozent Erneuerbaren an der Wärmeenergie eines Gebäudes, einer Reduktion von 30 Prozent der Kohlendioxydemission entspräche.
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Zu prüfen gilt es – meine Damen und Herren, ob die im Gesetz festgeschrieben Mindestanteile Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von Gebäuden, überhaut ausreichend sind, selbst die unzureichenden Reduktionsziele von EU und Bundesregierung zu erreichen. Ich habe daran große Zweifel.
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Wenn wir ernsthaft versuchen wollen, die Klimaerwärmung bei 2 Grad zu stabilisieren – und dafür gibt es wirklich viele gute Gründe – muss der Beitrag aus der Wärmeversorgung für Gebäude – auch für den Bestand - entscheidend höher ausfallen.
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Fachleute gehen heute davon aus, dass der Beitrag von Industrienationen an der Reduktion der Treibhausgase bei mindestens 40 Prozent von den Emissionen von 1990 liegen muss. Nur wenn die SPD Deutschland nicht zu der Gruppe der Industrienationen zählt, sind die im Gesetzesentwurf vorgesehenen geringen Mindestanteile von Erneuerbaren Energien an dem Wärmebedarf von Gebäuden eine Herausforderung.
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Der Gesetzesentwurf orientiert sich unserer Meinung nach sklavisch an dem Energie-Wärme-Gesetz der großen Koalition und transportiert damit auch dessen Defizite weiter.
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Ergänzend schlagen wir vor: Bei der Nutzung von gasförmiger und flüssiger Biomasse soll grundsätzlich die Anwendung von Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz kommen. Nur so lassen sich hohe Wirkungsgrade erreichen. Bestehende Anlagen, wie z.B. Pellet-Heizungen müssen selbstverständlich angerechnet werden.
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Importe von Biomasse wie Soja- und Palmöl, die außerhalb der EU erzeugt wurden, sollen bei der energetischen Verwendung im Rahmen des HEEWärmeGesetzes ausgeschlossen werden.
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Elektrische Wärmepumpen sollen ab einer Jahresarbeitszahl von drei zugelassen werden (die Jahresarbeitszahl gibt das Verhältnis der über das Jahr abgegebenen Heizenergie zur aufgenommenen elektrischen Verdichterenergie wieder). Der Strombezug der Pumpen muss allerdings aus regenerativen Quellen stammen.
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Einigen der formulierten Ausnahmen sind unser Ansicht nach unsinnig bzw. sind bereits überholt. Betriebsgebäude, die „überwiegend zur Aufzucht oder Haltung von Tieren genutzt werden“ oder „Gebäude die für die Aufzucht und Vermehrung von Pflanzen genutzt werden“, von dem Einsatz Erneuerbarer Energie auszunehmen, wie es in der Gesetzesvorlage vorgeschlagen wird, geht bereits jetzt an den ökonomischen Realitäten von Landwirten und Gärtnereien vorbei. Der Betrieb, der den Wärmebedarf für seine Produktionsstätten heute nicht weitgehend auf Erneuerbare Energien umstellt, Abwärme nutzt und in Wärmedämmung investiert, wird morgen nicht mehr effizient produzieren können.
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Wenn wir den Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung im Bestand im Sinne des Klimaschutzes regeln, wird dies Investitionen nach sich ziehen. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist das sicher zu begrüßen. Und in keinem anderen Bereich – meine Damen und Herren – lässt sich derzeit mit einem Euro eine größere Klimaschutzwirkung entfalten, wie bei der energetischen Gebäudesanierung.
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Investitionen – auch in den Klimaschutz – müssen letztendlich von realen Personen bezahlt werden. Im Wohnungsbereich ist nicht immer davon auszugehen, dass die Investitionen warmmietenneutral erfolgen können. Die Mehrbelastungen dürfen nicht nur die Vermieter oder nur die Mieter treffen. Es geht – meine Damen und Herren – angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Klimaschutzes darum, eine vernünftige soziale Balance zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Hier gilt es die Möglichkeiten und Spielräume von Fördermaßnahmen für Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit zu nutzen.
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Eine Belastung der Mieterhaushalte über die gesetzliche Regelung hinaus, wie Ministerpräsident Koch es fordert, also mehr als die Möglichkeit der Umlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten, ist sozial auf keinen Fall vertretbar.
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Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die einkommensschwachen Haushalte nicht zusätzlich belastet werden. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, ist nicht in der Lage, noch höhere Wohnkosten als bisher zu tragen.
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Erfolgreiche Klimaschutzpolitik muss von verantwortlicher Sozialpolitik begleitet werden.




