Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Energiewende
erneuerbar, demokratisch, sozial.
Janine Wissler im Interview
Keine Spaltung bei der Betreuung der Arbeitslosen
Freitag, 05. März 2010
Rede von Marjana Schott zur Diskussion zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Hessen erwirkt grünes Licht für Verfassungsänderung – Bund und Länder müssen nun ihre Versprechen halten am 4. März 2010Â
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident,
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die Reform der Arbeitsmarktpolitik sollte ursprünglich zu einer Vereinheitlichung der organisatorischen Zuständigkeiten für Erwerbslose führen. Es war damals Konsens, dass die kommunale Sozialhilfe mit der Zuständigkeit für die Erwerbslosigkeit überfordert war. Das Ziel der Hartz-Kommission war die Schaffung eines JobCenters als einheitlicher Anlaufstelle für alle Erwerbslose in der Zuständigkeit der BA.
Statt einer Vereinheitlichung der Zuständigkeiten ist das Ergebnis der Hartz-Reform ein „organisatorischer Flickenteppich“ in der Arbeitsmarktpolitik. Neben der örtlichen Agentur für Arbeit für die ArbeitslosengeldÂberechtigten (SGB III) konkurrieren derzeit drei verschiedene Organisationsformen: die kommunale Zuständigkeit für die Umsetzung des SGB II (sog. Optionskommune), die Arbeitsgemeinschaft aus Agentur und Kommune (Arge) und getrennte Aufgabenwahrnehmung.
Die Zersplitterung wurde mit einer „Experimentierklausel“ als vorübergehender Wettbewerb deklariert.
Nehmen Sie doch bitte die offizielle Evaluierung der Bundesregierung zu den Hartz-Gesetzen ernst, DIE LINKE tut das.
Die Evaluierung bewertet die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III als „eine der größten Achillesfersen der deutschen Arbeitsmarktpolitik“ und betont die Notwendigkeit
einer „rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik und einer entsprechenden Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit.“
Das Ziel der organisatorischen Vereinheitlichung der Arbeitsmarktpolitik ist „in geradezu grotesker Weise“ (Matthias Knuth, IAQ) verfehlt worden. DIE LINKE hält an dem Ziel einer Überwindung der organisatorisch verfestigten Aufspaltung der Erwerbslosen in zwei Klassen fest. Zweifelhaft sind daher die Vorschläge für eine GG-Änderung, die den Status in die Verfassung aufnehmen und damit zementieren wollen. Wir lehnen es ab, eine aufspaltende Behandlung der Arbeitslosen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III festzuschreiben – ob im Grundgesetz oder woanders.
Die Forderung nach einer Anlaufstelle für alle Erwerbslosen geht für die LINKE einher mit der Ablehnung einer Trennung der Aufgabenwahrnehmung. Aber das Grundgesetz je nach Bedarf und Belieben an ein Problem anzupassen halten wir mindestens für einen schwierigen Weg. Für gewöhnlich werfen Sie uns vor nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen – ich kann dazu nur sagen: Mir ist die Verfassung so wichtig, dass ich nicht bei einem Problem, dass sich bei gutem Willen lösen lässt nach einer Verfassungsänderung rufe. Es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass Juristen und Verfassungsexperten erhebliche Zweifel daran haben, dass das geplante Änderungsvorhaben überhaupt verfassungsfest ist. Nicht nur deshalb sollten vor einer Verfassungsänderung alle Möglichkeiten nach anderen Wegen abgeklopft werden. Mein Eindruck ist aber nicht, dass das geschehen ist. Wir hatten zwar eine Experimentierklausel, aber weder die Rückmeldungen der Betroffenen noch die Evaluation sind ernst genommen worden. Jenseits der erprobten Modelle ist auch nicht gedacht worden. Es gäbe auch die Möglichkeit, die organisatorische und finanzielle Zuständigkeit für die Kosten der Unterkunft und Heizung auf den Bund zu übertragen. Das ginge mit einer Entlastung der Kommunen einher.
Diese Entlastung der Kommunen erfolgte unter der Auflage, dass die Einsparungen in den bedarfsorientierten Ausbau und die qualitative Verbesserung der flankierenden sozialen Infrastruktur investiert werden. Insbesondere wird der Rechtsanspruch von Kindern auf eine Betreuung und Erziehung in Ganztagseinrichtungen bundesweit festgeschrieben. Auf diese Weise würden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
Zudem würden folgende weitere Ziele erreicht:Â
-         Der permanente Konflikt zwischen den beteiligten politischen Ebenen über die angemessene Beteiligung des Bundes für die KdU wäre dauerhaft beigelegt.
-         Die Kommunen würden davon befreit, einen eigenständigen Verwaltungszweig mit eigenem Personal für die Bearbeitung der Kosten der Unterkunft aufrecht zu erhalten.
-         Die Kommunen würden finanziell in einer Größenordnung von etwa10 Milliarden Euro entlastet und die Mittel in die soziale Infrastruktur umgelenkt. So wird öffentliche Beschäftigung geschaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglicht.
-         Mit der Zuständigkeit des Bundes könnten bundesweite Mindeststandards für die Kosten der Unterkunft definiert werden (z.B. weitgehende Vermeidung von Zwangsumzügen).
Sofern im Einzelfall für die Überwindung der Erwerbslosigkeit sozial flankierende Maßnahmen notwendig sein sollten, so würden diese von den Kommunen in eigener Verantwortung erbracht (z.B. Kinderbetreuung, Schuldner- oder Suchtberatung).
Die Kooperation von Bundesagentur und Kommunen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort wäre einfachgesetzlich zu regeln. Unterstützt würde die Kooperation vor Ort durch einen erweiterten Handlungsspielraum der jeweiligen örtlichen Agentur für die aktive Arbeitsmarktpolitik, um diese Ressourcen in Projekte und Vorhaben der lokalen Politik einbringen zu können.
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5. Im Rahmen der Organisationsreform wäre die Bundesagentur für Arbeit zu demokratisieren. Die Selbstverwaltung in der Bundesagentur für Arbeit wäre auf das SGB II zu erweitern. Weiterhin wäre die Selbstverwaltung auf allen politischen Ebenen wieder herzustellen. Die Kommunen müssten auf der örtlichen Ebene in die Selbstverwaltung einbezogen werden. Unter Beteiligung der betroffenen Leistungsberechtigten (bspw.: analog § 114 BSHG) wären Sozialbeiräte einzurichten.
Der sozialpolitische Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ist wieder herzustellen und das Handeln der zuständigen Behörden auf die sozialen Belange der Betroffenen auszurichten. Dazu gehören die Abkehr von dem übergeordneten Ziel der „Reduktion der passiven Leistungen“ im Rahmen der Zielsteuerung hin zu der Gewährleistung garantierter sozialer Rechte ebenso wie die quantitative und qualitative Verbesserung von Vermittlung, Beratung und Förderung durch fachlich gut ausgebildetes und unbefristet beschäftigtes Personal. Allen aktuell im Bereich Arbeitsvermittlung beschäftigten Personen muss eine Beschäftigungsgarantie ausgesprochen werden. Die Art und Weise wie bis zum heutigen Tag mit den Beschäftigten der Arbeitsvermittlung umgegangen wird ist unerträglich. Das Elend reicht von befristeten Verträgen über unterschiedliche Zahlungen für gleicht Arbeit bis hin zum Aufstocken. Das muss ein Ende haben.
Die CDU hat die Zeit, die sie gehabt hätte, um nach Lösungen zu suchen, in parteipolitischen Grabenkämpfen verbracht. Gute Politik geht anders.
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Vielen Dank.
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