Interview mit Hermann Schaus

100x100_hermann_schausDie Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Rede zu Kontopfändungsschutz und Schuldnerberatung

Dienstag, 04. Mai 2010

Rede von Marjana Schott zum Antrag der SPD-Fraktion betreffend Kontopfändungsschutz und Schuldnerberatung am 28. April 2010
 
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau/Herr Präsident/in,

zunächst muss festgestellt werden, dass die Einführung eines Pfändungsschutzkontos eine wichtige und sinnvolle Neuerung ist. Aber, wie so oft in der Politik wurden die Dinge nicht konsequent zu Ende gedacht und geregelt. Der pfändungsfreie Sockelbetrag mit 958,15 Euro ist automatisch pfändungsfrei. Bis dahin dürfte es für den Schuldner unproblematisch sein, diese Sicherung seiner Existenz bilateral mit seiner Bank zu Regel. Das Problem tritt auf, sobald Unterhaltspflichten vorhanden sind. Jetzt braucht der überschuldete Kontoinhaber eine Bescheinigung wie vielen Personen er oder sie unterhaltspflichtig ist. Hier bleibt ihm wie bisher der Weg zum Gericht. Gerade diese sollten aber entlastet  werden. Der Schuldner, der sich ohnehin in einer Beratung befindet wird sich an seine Beratungsstelle wenden, die dann relativ schnell und unproblematisch eine Bescheinigung ausstellen kann, da ihr ohnehin alle Unterlagen vorliegen. Schwierig wird es mit den Menschen, die sich bislang noch nicht an eine Beratungsstelle gewandt haben.

Hier entsteht zunächst das Problem, dass die Beratungsstellen alle ausnahmslos überlaufen sind und kurzfristige Termine gar nicht möglich sind. Bei Kontopfändung ist aber schnelle Hilfe geboten. Sollen die Beratungsstellen hier zügig helfen, müssten sie personell aufgestockt werden, was ohnehin sinnvoll wäre, da monatelange Wartezeiten für völlig mittellosen Menschen eine Katastrophe darstellen. Wenn also jetzt Sprechstunden angeboten werden sollen für den Kontoschutz wird sich daraus mit Sicherheit eine neue Zielgruppe ergeben, die weil sie einmal bei einer Beratungsstelle in Erscheinung getreten ist, dort auch umfassend beraten werden sollte. Dafür gibt es aber keine Kapazitäten mehr. Die Mitglieder der lag Schuldnerberatung sind sich darüber einig, dass sie dieser zusätzlichen Aufgabe nur gewachsen sind, wenn dafür neue Mittel zur Verfügung stehen.

Der von der SPD vorgeschlagene Betrag von 40 Euro entspricht dem, was von Fachleuten als mittlerer Wert für eine solche Bescheinigung ausgerechnet wurde. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass dieser Wert jeweils im Einzelfall in Rechnung zu stellen ist. Damit entsteht ein neuer und zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der die 40 Euro wieder schmälert. Diese Abrechnungsarbeit stellt obendrein eine zusätzliche Belastung für die Berater dar. Letztlich ist bereits das Ausstellen einer solchen Bescheinigung eine reine Verwaltungstätigkeit. Wenn wir hochqualifizierte Schuldnerberater dafür einsetzen Bescheinigungen auszustellen und dieses dann auch noch abgerechnet werden soll, geht wertvolle Beratungszeit verloren.

Richtig wäre es die Beratungsstellen grundsätzlich mit den notwendigen Mitteln auszustatten, damit sie ihre Arbeit wirtschaftlich abgesichert langfristig durchführen können. Viele Beratungsstellen arbeiten in Zusammenhang mit den Argen oder Jobcentern. Hier sind im engeren Sinne aber nur solche Schuldner erfasst, die erwerbslos sind oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind. Alle anderen überschuldeten Menschen haben ohnehin keinen geregelten Anspruch auf Beratung. Bei einer ständig wachsenden Gruppe von Geringverdienern, ist das ein besonders haltloser Zustand. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass gerade diese Gruppe unter dem Druck der Gläubiger oft deutlich höhere Raten bezahlt  als sie im Rahmen des Vollstreckungsschutzes zahlen müssten. Der häufigste Grund hierfür ist Unkenntnis der Rechtslage.
 
All diesen Problemen könnten wir begegnen, wenn das Land die Schuldnerberatung endlich wieder so wirtschaftlich ausstatten würde wie es vor der „Operation düstere Zukunft“ war. Damit wäre sichergestellt, dass es in Hessen, wie in anderen Bundesländern auch flächendeckend Beratung für Menschen mit Schulden gäbe. Nicht auszudenken wäre, wenn möglicherweise sogar Präventionsarbeit möglich wäre. Wir könnten erhebliche Verluste für die Wirtschaft und viel menschliches Leid vermeiden, wenn wir Überschuldung vermeiden könnten.
 
Der letzte Teil des Antrags trifft daher auf unsere volle Zustimmung. Der Absatz, der sich auf die Finanzierung des Kontopfändungsschutzes bezieht, ist zwar in der Idee, dass eine solche neue Aufgabe wirtschaftlich unterlegt sein muss richtig, aber in seiner Ausführung erscheint er uns vollkommen unzulänglich. Daher werden wir sicher im Ausschuss darüber beraten müssen, ob und wie eine Entschädigung der Beratungsstellen aussehen kann.
Die Regierung sollte in ihre Überlegungen einbeziehen, dass sie auch jetzt für die Kosten die durch Vollstreckungsschutzanträge bei Gericht entstehen aufkommen muss. Es handelt sich hier also nicht um eine Mehrbelastung des Landeshaushalts, sondern lediglich um eine Verschiebung. Daher habe ich durchaus Hoffnung, dass auch die Regierungsfraktionen an einer konstruktiven Diskussion interessiert sein könnten.


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