Interview mit Marjana Schott
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Entwurf der Landesregierung treibt Aushöhlung des Naturschutzes voran
Donnerstag, 09. September 2010
Rede von Marjana Schott zum Gesetzentwurf der Landeregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege am 9. September 2010Â
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes von 2006 war ein Frontalangriff auf das Naturschutzrecht. Das reichte den Wirtschaftslobbyisten offensichtlich nicht, denn bereits in der Begründung des Entwurfes zur Novelle kündigte die Landesregierung an, dass sie im
„Interesse einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung weitergehende Vereinfachungen und Entschärfungen des Naturschutzrechts für geboten" hält. (Hervorh. d. A.)
Im Gegensatz zur Aufklärung der Schwarzgeldaffäre oder des Nachtflugverbotes hält die Landesregierung aber diesmal ihr Versprechen und macht mit dem vorliegenden Hessischen Gesetzesentwurf ihre Drohung aus 2006 wahr.
„Wir wollen die Kosten für Infrastrukturvorhaben senken und den Natur- und Umweltschutz auf ein volkswirtschaftlich akzeptables Niveau bringen" sagte Herr Posch am 5. Juni der Wirtschaftswoche und unterstrich damit nochmals die Position der Landesregierung.
Weiter schlug der Minister vor, die Vorschriften zumindest für die Zeit der Krise auszusetzen und die Entscheidung, ob öffentliches Interesse oder Artenschutz vorgehe, politisch zu treffen. (ddp-hes vom 5. Juni 2010)
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Entscheidung ‚Öffentliches Interesse' versus ‚Artenschutz' bereits „politisch" getroffen wurde und zwar in der Hessischen Verfassung.
Seit 1991 genießt der Naturschutz in Hessen Verfassungsrang.
Arten- und Biotopschutz – meine Damen und Herren – sind wichtige Säulen des Schutzes unserer natürlichen Lebengrundlagen, von öffentlichem Interesse und Verfassungsbestandteil.
Mit der Forderung entsprechenden Naturschutzvorschriften „zumindest für die Zeit der Krise" auszusetzen, verlässt Herr Minister Posch den Rahmen der Verfassung!
Mit Aussagen wie der Bau der Autobahn A 44 zum Schutz der Kammmolche sei um 50 Millionen teuerer geworden und der Steuerzahler nun „für jeden Luch rund 10.000 Euro" zahlen müsse, verbreitet Minister Posch die Botschaft: Naturschutz verzögert wichtige Infrastrukturprojekt, ist teuer und in dieser Form überflüssig.
Das, meine Damen und Herren, ist das Grundverständnis der Landesregierung von Naturschutzgesetzgebung.
Was da ein Mitglied der Landesregierung im Sommertheater betrieben hat, ist übler Populismus, dokumentiert aber zugleich ihre Ignoranz und Inkompetenz.
Der Schutz von Arten setzt zwingend den Erhalt ihrer Lebensräume voraus. „Artenschutz" ohne Biotopschutz ist in der Sammlung ausgestopfter Tiere im Frankfurter Senckenbergmuseum zu finden.
Arten- und Biotopschutz ist zentral für die Aufrechterhaltung der Gesamtheit der Leistungen ökologischer Gefüge, wie ausreichend sauberes Trinkwasser und saubere Luft, fruchtbare Böden, biologische Vielfalt und vieles mehr.
Die Bedeutung des Arten- und Biotopschutzes reicht damit weit über den Schutz der einzelnen Spezies hinaus.
Auf die ökologischen Leitungen des sogenannten Naturhaushaltes sind wir alle in unseren Lebensäußerungen täglich angewiesen. Diese Zusammenhänge – meine Damen und Herren – sind nicht so schwer zu verstehen, dass nicht auch Hessische Minister sie nachvollziehen könnten. Falls Sie dennoch weiteren Informationsbedarf haben sollten, empfehle ich Ihnen für Ihren nächsten Sonntagsspaziergang den Besuch eines Waldlehrpfades. Dort sind die Zusammenhänge auf bunten Tafeln verständlich aufbereitet.
Die Gesetzgebung zum Schutz unserer Lebensgrundlage ist kein Luxus für ‚bessere Zeiten' und entsprechende Vorschriften dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden, auch dann nicht, wenn Banker uns mit hoch riskanten Finanztransaktionen in eine schwere Wirtschaftskrise gestürzt haben.
Wir, Frau Ministerin Puttrich, beneiden Sie nicht um Ihre Kollegen. DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag erwartet von Ihnen als Umweltministerin ein entschiedenes Eintreten für einen umfassenden Natur- und Umweltschutz, der in der Lage ist, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten.
Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr steigt jeden Tag um ca.104 Hektar.[1] Und das bei schrumpfender Bevölkerungszahl. Nationales Nachhaltigkeitsziel ist, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Gegenüber 1975 ist die Artenzahl in Deutschland auf ein Niveau von 69 % geschrumpft. Nationales Nachhaltigkeitsziel ist eine Trendumkehr. Von beiden Zielen sind wir weit entfernt.
Flächenverbrauch und Artenzahl sind die Nagelprobe für die Wirksamkeit eines Naturschutzgesetzes.
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzesentwurf immer nur nach unten abweicht, also Standards senkt und nie eine gute naturschutzfachliche Praxis erreicht.
So ist es im Vertragsnaturschutz: Grundsätzlich kann Vertragsnaturschutz den ordnungsrechtlichen Naturschutz gut ergänzen.
Für DIE LINKE bleibt Naturschutz aufgrund seiner erheblichen Bedeutung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen eine öffentliche Aufgabe und darf nicht größtenteils über privatwirtschaftliche Verträge geregelt werden, wie die Landesregierung es anstrebt.
So ist es bei der Gleichstellung von Ausgleich und Ersatz in der Eingriffsregelung und im Falle der Landschaftsrahmenpläne, die nur noch im Landesentwicklungsplan enthalten sind.
Besonders gravierend fällt die Abweichung nach unten bei der Beteiligung von Verbänden ins Gewicht. DIE LINKE hält die Verbandsbeteiligung für eine gute naturschutzfachliche Praxis für unerlässlich. Sie muss in vollem Umfang hergestellt werden.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass der Hessische Gesetzesentwurf schlicht unlesbar ist.
Die Europäische Naturschutzgesetzgebung bildet mit der des Bundes und der Länder einen derart komplexen Verweisungszusammenhang, dass das Gesetz nur noch für Spezialisten zu verstehen ist.
Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen sehen Expertinnen im Planungsrecht eine Flut von Verfahren um jedes größere Bauvorhaben auf uns zurollen. In dieser Situation wirken die sogenannten „Vereinfachungen", die im Hessischen Gesetzesentwurf vorgeschlagen werden, auch nur kontraproduktiv.
Die Änderungen, die nötig wären, um aus dem vorliegenden Entwurf ein Naturschutzgesetz zu machen, wären so umfangreich, dass es nur schwer vorstellbar ist, sie in diesem Gesetzgebungsverfahren zu realisieren. Überdies ist die Beratungsresistenz der Landesregierung in diesem Bereich legendär.
DIE LINKE wird diesem Gesetzesentwurf daher nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.









