Interview mit Marjana Schott

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Krankenhausgesetz 2011: Entwurf wird den Notwendigkeiten nicht gerecht

Freitag, 10. September 2010

Rede von Marjana Schott zum Entwurf der Landesregierung für ein Krankenhausgesetz 2011

am 10. September 2010

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

bis zum Jahresende ist das Krankenhaus­gesetz befristet. Wieder einmal erleben wir, dass die Regierung die Aufgaben, die sich selbst gestellt hat nicht ordentlich erfüllt. Der späte Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzentwurfs führt zu einem Zeitdruck, der einer seriösen Bearbeitung klar im Wege steht.

Der Gegenstand bzw. das Ziel des Krankenhausgesetzes ist die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung.

Diese stationäre Versorgung ist in den Gesamtkomplex der Gesundheitsversorgung eingebettet.

Von den Entwicklungen und Problemen der vergangen Jahre, aber auch den zukünftigen Aufgaben in der Gesundheitsversorgung wird daher auch die stationäre Versorgung betroffen sein.

Ergo kann der Gesetzentwurf zur stationären Versorgung auch nur aus der Perspektive der aktuellen Probleme und zukünftigen Aufgaben der gesamten Gesundheitsversorgung her beurteilt werden.

Diese aktuellen Probleme und zukünftigen Aufgaben sind im Wesentlichen:

die Wiederherstellung der Qualität der Versorgung – ein aktuelles Stichwort hierzu sind die Mängel im Bereich der Hygiene – dazu muss ich nicht viel sagen

das zweite wesentliche Problem besteht in der Wiederherstellung angemessener Arbeitsbedingungen – dazu zählt auch die Bezahlung

das Problem der Arbeitsbedingungen und die Qualität der Versorgung hängt natürlich eng miteinander zusammen: die schlechten Arbeitsbedingungen sind Resultat personeller Ausdünnung bzw. sie bestehen in der Überlastung des Personals; und das wiederum führt u.a. zu mangelnder Zuwendung gegenüber den Patienten und zu Verletzungen von Hygienestandards

geht es um die zukünftige Sicherstellung der Versorgung auch in ländlichen Gebieten

muss die Ausbildung auch für die Zukunft sichergestellt werden - das ist im Moment nicht der Fall

Die Entwicklung der letzten Jahre war im Gesundheitssystem ebenso wie im Krankenhausbereich vom Leitprinzip der Kostendämpfung gekennzeichnet. Dahinter stand und steht die erklärte Absicht, die Lohnkosten zu senken.

Erreicht werden sollte die Kostendämpfung durch Vermeidung von Verschwendung und die Hebung von Effizienzreserven.

Flankiert und der Bevölkerung schmackhaft gemacht wurde das u.a. mit dem Versprechen, vom Patienten zum Kunden und damit auch irgendwie zum König respektive zur Königin aufzusteigen. Majestät sein und dennoch weniger Kosten – wem würde das nicht gefallen?

Die Mittel hierfür waren u.a. mehr Privatisierung und mehr Elemente marktorientierter Steuerung.

Privatisierung und mehr Markt läuft in der Konsequenz auf mehr Gewinnorientierung hinaus.

Die Gewinnorientierung setzt auf Seiten der Anbieter eine widersprüchliche und paradoxe Dynamik frei.

Eine notwendige Bedingung, damit überhaupt Gewinn gemacht werden kann, ist die Erzielung von Umsatz. Nicht immer, aber doch im Allgemeinen gilt: Der Gewinn steigt mit dem Umsatz.

Der Umsatz kann auf zweierlei weise gesteigert werden: teurere Produkte verkaufen, und: mehr Produkte verkaufen. Auf medizinischem Gebiet heißt das: mehr Diagnosen, mehr Behandlungen – und am besten: mehr und teuerer Diagnosen und Behandlungen.

Gewinnorientierung führt also einerseits zu einer Dynamik zur Überversorgung.

Das ist aber noch nicht alles. Der Gewinn kann natürlich auch über die Senkung von Kosten erzielt und gesteigert werden. Damit sind wir bei den Personalkosten und den Arbeitsbedingungen. Und beide hängen eng mit der Qualität der Versorgung der Patienten zusammen.

Die Einführung der Elemente von Marktsteuerung und Gewinnorientierung haben im Personalbereich folglich zu einer Kostensenkungsdynamik geführt. Die Resultate hier sind zunächst: Überlastung des Personals und eine schlechte Bezahlung. Die Überlastung des Personals bedeutet für die Patienten: weniger Zuwendung und Gefahr für Leib und Leben – bspw. durch die Verletzung von Hygienestandards.

Das Ergebnis von Marktsteuerung und Gewinnorientierung ist bis hierher: eine paradoxe Situation, die durch Über- und gleichzeitige Unterversorgung gekennzeichnet ist.

Die zu König-Kunde erklärten PatientInnen können dieser Situation nicht Herr werden – im Gegenteil.

Mit der Gewinnorientierung wird der Patient zum Opfer des Marktes. Die Verschlechterungen in den Krankenhäusern in den letzten Jahren – für das klinische Personal UND die Patienten – legen davon Zeugnis ab.

Was folgt aus all dem – zunächst für das Gesundheitssystem insgesamt?

Privatisierung, Markt, Wettbewerb und Gewinnorientierung haben im Bereich der Gesundheitsversorgung nichts verloren. Sie müssen unserer Überzeugung nach dort zurückgedrängt werden.

Gesundheit ist keine Ware, und der Anspruch auf gleiche Gesundheitsversorgung für alle ist ein Menschenrecht. Beides ist mit Markt- und Gewinnorientierung aber nicht zu haben.

Was bedeutet das für das Hess. Krankenhausgesetz?

Als aktuelle Problemfelder und zukünftige Aufgaben sowohl des Gesundheitssystems als auch des Hessischen Krankenhauswesens hatte ich vier Felder genannt:

die Wiederherstellung der Qualität für die Patientenversorgungdie Wiederherstellung angemessener Arbeitsbedingungen für das klinische Personaldie zukünftige Sicherstellung der Versorgung auch in ländlichen Gebietendie zukünftige und zukunftsorientierte Sicherstellung der Ausbildung

Diese Probleme im Bereich der Qualität und der Arbeitsbedingungen sind Resultat der Markt- und Gewinnsteuerung im System der Gesundheitsversorgung insgesamt; daher können sie grundsätzlich auch nur dort gelöst werden.

Für die zukünftige Versorgung der ländlichen Gebiete und die Sicherstellung der Ausbildung gilt:

beide Aufgaben werden auf Basis von Markt- und Gewinnsteuerung nicht gelöst werden.

Wird die Marksteuerung beibehalten oder verstärkt, werden beide Aufgaben ebenfalls zu den Problemfeldern von Morgen.

Dennoch gibt es einen gewissen Handlungsspielraum bei diesen vier Punkten, und auf Basis dieser vier Punkte kann der vorliegende Gesetzentwurf knapp beurteilt werden.

Erstens:

Die Wiederherstellung der Qualität der Versorgung erfordert mehr Personal. Das Mittel hierfür wäre die Einführung von Personalmindeststandards. Schaut man hierzu in den Gesetzentwurf, stellt man fest: Fehlanzeige. Auch zum Thema Verbesserung der Hygienestandards ist im Gesetzentwurf bisher nichts zu finden, der neue Minister hält sich dazu bisher noch bedeckt.

Zweitens:

Mehr Personal und Personalmindeststandards würden auch die Arbeitsbedingungen des Personals verbessern. Hierzu zählt auch deren angemessene Vergütung.

Im Gesetz steht hierzu noch das Ziel, „ zu sozial tragbaren Vergütungen beizutragen". Im vorliegenden Entwurf haben sie dieses Ziel gegen das ausdrückliche Veto der Krankenkassen gestrichen.

Drittens:

Was die zukünftige Sicherstellung der Versorgung auch in ländlichen Gebieten anbelangt, so findet sich u. E. im vorliegenden Gesetzentwurf deutlich zu wenig.

Viertens:

Zu einer Verbesserung der zukünftigen Sicherstellung der Ausbildung findet sich gar nichts.

Herr Minister, Sie haben den vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu verantworten. Insofern sind wir gespannt, welche Bereitschaft zu Änderungen Sie in diesem Zusammenhang aufbringen werden. Ich gestehe aber ein, dass meine Erwartungen, dass von Ihnen noch nennenswerte soziale Verbesserungen vorgenommen werden, ausgesprochen gering sind. Aber vielleicht schaffen Sie es ja, mich und die Bevölkerung im Lande positiv zu überraschen.