Interview mit Marjana Schott

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Gefahrzeitverlängerung und Haftungsrisiko

Montag, 22. November 2010

Rede von Marjana Schott zum Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend einer Aktuellen Stunde "RWE nutzt schmutzigen Atomdeal als doppeltes Steuersparmodell - Bouffier und Puttrich lassen sich an der Nase herumführen" am 18. November 2010

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in, liebe Kolleginnen und Kollegen,

verehrte Gäste,

die Bundesregierung hat am 28. Oktober die Forderung der Atomkonzerne EnBW, RWE, Vattenfall und E.ON erfüllt und die Laufzeitverlängerung der17 deutschen Atomkraftwerke auf parlamentarisch höchst fragwürdige Wiese durchgesetzt. Das geschah im Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes.[1]

Während das Elfte Gesetz und die skandalöse Zusatzvereinbahrung mit der Atomindustrie eine Erhöhung der Reststrommengen zum Inhalt haben, die den Atomreaktoren zugewiesen sind, trifft die zwölfte Novelle[2] Regelungen zur Reaktorsicherheit, zur Entsorgung und zur Endlagersuche.

Diese Aufspaltung hat die schwarz-gelbe Atomkoalition vorgenommen, weil ihr die Mehrheit in der Länderkammer fehlt und sie das Elfte Gesetz, in der die Laufzeitverlängerung festgelegt wird, frei von Regelungen halten wollte, die eine Zustimmungspflicht des Bundesrates auslösen würde. Wir halten diese Aufspaltung für sachwidrig – aber das werden die Gerichte entscheiden müssen.

Auch bei der Frage des Haftungsfalles wollte man ganz sicher gehen.

Das Atomgesetz schrieb bis zu seiner Änderung vor, dass im Haftungsfall, also bei einem Atomunglück, zunächst die Anlageninhaber bis zu einem Betrag von 2,5 Mrd. Euro einstehen müssen.

Dann stehen Bund und Länder für 500 Mio. Euro in der Pflicht, wovon der Bund 375 Mio. übernimmt, das betroffene Land 125 Mio.

Abgesehen von der Unmöglichkeit, im Fall der Fälle menschliches Leid und die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen mit Geld ausgleichen zu wollen, ist die Frage der Risikoerhöhung durch Laufzeitverlängerung für die Zustimmungspflicht des Bundesrates von großer Wichtigkeit.

Wenn sich durch die Verlängerung der Laufzeit für die alten Atomreaktoren in Biblis auch das Risiko ihres Betriebes und damit die Höhe der Risikorückstellungen des Landes Hessen erhöhen würde - meine Damen und Herren - wäre nach alter Gesetzeslage, alleine damit die Zustimmungspflicht des Bundesrates ausgelöst worden.

Durch die zusätzliche Übertragung von Strommengen würde die Laufzeit, der 1970 und 1972 in Betrieb genommen Reaktoren in Biblis rein rechnerische, eine Verlängerung von sieben Jahren erfahren.

Aus der Vergangenheit wissen wir, dass wegen Wartungsarbeiten und Ausfällen eher von 10 Jahren ausgegangen werden muss. Keiner der Reaktoren wurden für eine Betriebsdauer von 40 Jahren oder mehr konstruiert – meine Damen und Herren.

Die Frage der Erhöhung der Haftungsrisiken des Landes Hessen durch eine Laufzeitverlängerung haben wir über einen Dringlichern Berichtsantrag versucht abzufragen (Landtagsdrucksache: 18/2791). Am 16. September erhielten wir im Umweltausschuss des Hessischen Landtages von Frau Ministerin Puttrich die lapidare Antwort, dass sich die Risikorückstellungen für Hessen nicht erhöhen würden, weil sich ja auch das Betriebsrisiko durch die Laufzeitverlängerung nicht erhöhen würde.

Niemand würde behaupten, dass ein Opel mit 350 Tausend km noch so sicher funktioniert wie im Neuzustand. Abgesehen davon, dass das Gefährdungspotential eines Opels im Vergleich mit einem Atomreaktor eher gering ist. Alle Industrieanlagen – meine Damen und Herren - haben bei längerer Laufzeit altersbedingt größer Ausfälle.

Nur die Reaktoren in Biblis sind – weil regelmäßig gewartet - quasi im Neuzustand, wie uns die Landeregierung weiß machen möchte.

In jedem AKW wird in einem Betriebsjahr pro Megawatt elektrischer Leistung ungefähr die Radioaktivität einer Hiroshima-Bombe erzeugt. Das heißt, dass in einem Atomkraftwerk mit 1200 MW Leistung im Jahr in etwa die Radioaktivität von ungefähr 1200 Hiroshima-Bomben entsteht.

Durch den Dauerbeschuss mit Neutronen aus der Kernspaltung, sehr hohen Temperaturen und Temperaturunterschieden, mechanische Belastung und Korrosion altern die einzelnen Bauteile der Atomkraftwerke. Dadurch erhöht sich das Risiko eines Unfalls durch Materialermüdung.

In der Ahnung, dass diese abenteuerliche Argumentation - dass keine Risikoerhöhung eintritt - kaum Bestand haben dürfte, hat die Bundesregierung in der Elften Novelle des Atomgesetzes auch die atomgesetzlichen Haftungsregelungen geändert.

Die Länderbeteiligung ist aus dem §34 Atomgesetz gestrichen worden. Die Haftung wurde alleine dem Bund auferlegt. Durch diese Streichung der Länderhaftung entfällt die Zustimmungspflicht des Bundesrates - dachte sich dabei wohl der atomfreundliche Gesetzgeber.

Offizielle begründet wurde diese Änderung übrigens damit, dass sie einen Beitrag zur „Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens" leisten würde.

Mit dieser „Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens" wird aber die Staatshaftung geändert. Eine solche Regeländerung – meine Damen und Herren - bedarf nach Art. 74 des Grundgesetzes immer der Zustimmung des Bundesrates.

Für dieses „Pech" – meine Damen und Herren – gibt es eine ganze Reihe von Redewendungen mit Öfen, Gruben, Knien und anderen Körperteilen. Die Ausformulierung überlasse ich gerne Ihrer Fantasie.

Darüber hinaus geben Laufzeitverlängerungen dem Staatshaftungsrecht eine wesentlich andere Bedeutung, weil sie das durch den Atomausstieg begrenzte Haftungsrisiko erheblich erhöhen. Folglich bedürfen Laufzeitverlängerungen der Zustimmung des Bundesrates.

Wir rechnen nicht damit, dass die Landesregierung auch nur einen Antrag der Opposition zustimmt. Auch gehen wir nicht davon aus, dass die Landesregierung aus ihrer lobbybesoffenen Trance erwacht, sich für die Interessen der Mehrheit der Menschen in Hessen einsetzt und eine Zustimmung des Bundesrates einfordert.

Frau Puttrich und die Regierung müssen sich aber darauf einstellen, dass die Atomgesetzgebung wegen der veränderten Staatshaftung oder

der Entschädigungspflicht der Bundesländer oder der fehlenden Entsorgung

oder, oder, oder ... vor dem Bundesverfassungsgericht landen und scheitern wird. Darauf freuen wir uns.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

[1] BT-Drs. 17/3051,

[2] BT-Drs. 17/3052


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