Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Krankenhausgesetz: Qualität statt Kommerz
Dienstag, 14. Dezember 2010
Rede von Marjana Schott zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausge-setz 2011 - HKHG 2011) am 14. Dezember 2010
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Jeden Tag stirbt in Hessen ein Mensch im Krankenhaus in Folge von vermeidbaren Fehlern – in der Fachsprache: vermeidbare unerwünschte Ereignisse.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine Untersuchung veröffentlich mit Angaben zur Mortalität in deutschen Krankenhäusern und kommt auf eine Mortalitätsrate von 0,1% aufgrund vermeidbarer Fehler. Bundesweit bedeutet das 17.000 vermeidbare Todesfälle
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit ist ein unabhängig arbeitender Verein, der der Universität Bonn angeschlossen ist und aktuell unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Rösler steht.
Mit den genannten Todesfällen ist die Herausforderung an das Gesetz nur ansatzweise beschrieben. Denn die Todesfälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommen bspw. Infektionen und andere Folgen von Fehlern, die nicht oder nicht unmittelbar zum Tod führen, aber eben mit unnötigen Leiden verbunden sind.
Es besteht also kein Zweifel, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit kommt zu diesem Schluss: das deutsche Gesundheitssystem sieht sich „einer wirklich enormen Herausforderung gegenüber."
Unsere Vorschläge gegenüber dieser Herausforderung haben wir unter die Leitlinie: „Qualität statt Kommerz" gestellt.
Wir wollen den Kommerz aber ausdrücklich überhaupt nicht in der Gesundheitsversorgung haben.
Um gewollte Fehlinterpretationen und deren Verbreitung auszuschließen:
Gegen Wirtschaftlichkeit in der Führung von Krankenhäusern ist ebenfalls überhaupt nichts zu sagen. Sie ist sogar zu befürworten.
Was heißt Wirtschaftlichkeit?
Wirtschaftlichkeit bedeutet, mit knappen Ressourcen möglichst sparsam umzugehen.
Das heißt auch Überversorgung zu vermeiden. So wie unser Gesundheitssystem zur Zeit gestrickt ist, sind die Patienten davor aber keineswegs geschützt. Wenn der Druck der „Umsatzerzielung" in Krankenhäusern immer höher wird, wird die Hemmschwelle, die eine oder andere Maßnahme auch noch zu ergreifen immer niedriger. Daran ändern auch DRGs nichts.
Aus den Gesundheitsbedürfnissen der Menschen darf kein Geschäft gemacht und kein Gewinn gezogen werden können.
Und für Krankheiten und Verletzungen gilt das noch viel mehr.
Das ist es, was wir – und nicht nur wir sondern auch außerparlamentarische Organisation wie Attac oder die Gewerkschaften meinen mit: „Gesundheit ist keine Ware!"
„Qualität statt Kommerz" also.
Was verstehen wir unter Qualität?
Qualität definieren und präzisieren wir entlang von zwei Themenkomplexen:
Erstens:
Mehr Sicherheit und größtmögliches Wohlbefinden der Patienten durch gute Arbeitsbedingungen aller im Krankenhaus beschäftigter.
und
Zweitens:
Wirtschaftliche Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgung
Zum ersten Komplex
I. Mehr Sicherheit und ein möglichst hohes Maß an Wohlbefinden der Patienten durch gute Arbeitsbedingungen
Für mehr Sicherheit für die Patienten ist die Einführung von Personalmindeststandards unabdingbar. Wir fordern hier nicht mehr und nicht weniger als die einstmals unter CSU-Minister Seehofer eingeführten Pflegepersonal –Regelung.
Mehr Pflegepersonal führt nicht zwangsläufig zu höherer Qualität in der Behandlung und Pflege. Aber es ist eine unabweisbar notwendige Bedingung. Zu wenig Personal führt zu Überlastungen. Überlastetes Personal macht Fehler – und eben auch tödliche Fehler. Und überlastetes Personal ist weniger in der Lage, den Patienten gegenüber Zuspruch, Zuwendung und Pflege angedeihen zu lassen. Für den Behandlungserfolg ist das aber enorm wichtig.
Ein weiterer Punkt sind Überlastungsanzeigen und Maßnahmen gegen Überlastungen.
Um die Sicherheit für die Patienten zu erhöhen, sind Überlastungsanzeigen und Maßnahmen gegen Überlastungen zu dokumentieren. Diese sind auf Nachfrage dem Ministerium mitzuteilen.
In deutschen Kliniken erleiden jährlich bis zu 1,5 Millionen Patienten Infektionen mit Bakterien. Eine Regelung für Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern ist daher unverzichtbar. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hierzu Maßnahmen zur Bekämpfung und Erfassung von Infektionen vor. Im Interesse der Patientensicherheit, muss das aber ergänzt werden, und zwar um Maßnahmen der Erkennung und Verhütung. Die Begründung hierfür ist einfach: ohne erfolgreiche Erkennung kann man nur schwer Verhüten und Bekämpfen. Und Verhüten – also Vorbeugen – ist besser als Bekämpfen.
Förderung vom Land sollten nur Krankenhäuser erhalten, die Bedingungen für die Verbesserung der Sicherheit der Patienten einhalten. Das sind für uns die Einhaltung der Personalmindeststandards und die Bezahlung nach Tarif. Um das Langbekannte noch einmal deutlich zu sagen: Arbeitswissenschaftliche Studien sagen unisono: die Motivation hängt eng mit der Gratifikation zusammen, und die Motivation hängt eng mit der Arbeitsbelastung zusammen.
Und es ist unmittelbar einleuchtend, dass motiviertes Personal weniger Fehler macht und gegenüber den Patientinnen zu intensiverer Betreuung und Zuwendung und damit zu einem höheren Behandlungserfolg in der Lage ist, als schlecht motiviertes Personal.
Um das Ganze nun für die Krankenhäuser auch finanzierbar zu machen müssen die entsprechenden Vergütungen erbracht werden. Ich verweise darauf, dass die Krankenkassen selbst darauf drängen, diesen Passus in § 1 nicht entfallen zu lassen.
Letzter Punkt zum Thema motivierte Beschäftigte als Voraussetzung hoher Sicherheit und Qualität für die Patientinnen: dass es Mitarbeiterinnengruppen geben könnte, die an den Liquiditätserlösen nicht partizipieren sollen, ist nicht einzusehen. Die Leistungen des Krankenhauses sind ein Ergebnis der Leistung aller Mitarbeiterinnen. Daher sind auch alle zu beteiligen.
Qualität statt Kommerz:
Zur Qualität gehört für die LINKE nicht nur ein Mehr an Sicherheit und größtmögliches Wohlbefinden der Patienten durch gute Arbeitsbedingungen.
Ich sagte es bereits, dazu gehört zweitens auch die wirtschaftliche Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgung:
Wir halten den sofortigen Verzicht auf eine Mindestbettenanzahl unter dem Aspekt der bedarfsgerechten Versorgung für problematisch. Wir schlagen daher vor, eine jeweils abteilungsbezogene Mindestbettenanzahl festschreiben und diese von den regionalen Gesundheitskonferenzen im Dreijahresrhythmus zu prüfen und ggf. nach oben oder unten anpassen zu lassen.
Die Regionale Krankenhausplanung soll nicht nur regionale Belange berücksichtigen, sondern bei ihrem Agieren überregionale Aspekte berücksichtigen. Das verhindert nach unserer Überzeugung sowohl potentielle Überversorgung als auch potentielle Unterversorgung.
Sowohl für den Landeskrankenhausausschuss als auch für die Besetzung der regionalen Gesundheitskonferenzen haben wir Änderungsvorschläge zu deren Besetzung gemacht.
Die Gründe hierfür sind in der Anhörung benannt worden:
Der von der gegenwärtigen CDU-FDP-Bundesregierung beschlossene GKV-Finanzierungsgesetz leitet einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung ein: Kostensteigerungen werden nur noch von den Versicherten, nicht mehr aber von der „Arbeitgeber"-Seite getragen. Um zu verhindern, dass sich berufsständische und andere Interessen zu finanziellen Lasten der Versicherten auswirken, müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten – die Krankenkassen – in allen entscheidungsrelevanten Gremien eine Sperrminorität haben. Um zu verhindern, dass andererseits allein an Kostendämpfungs- und Kostensenkungsaspekten orientierte Entscheidungen getroffen werden, dürfen auch die Krankenkassen gegenüber den Anbietern nicht einseitig durchsetzungsfähig sein. Beiden Anforderungen trägt die Änderung Rechnung.
Wir meinen, dass der Sachverstand auch des Nicht-Ärztlichen Personals im Landeskrankenhausausschuss und in den regionalen Gesundheitskonferenzen vertreten sein sollte.
Herr Minister, meine sehr verehrten KollegInnen von der CDU und der FDP, Angst ist ein Gefühl, welches den Heilungserfolg mit Sicherheit nicht befördert. Unsere Vorschläge führen aber ganz gewiss zu mehr Sicherheit für die Patienten, zu mehr Zuwendung und – sofern das im Krankenhaus möglich ist – zu mehr Wohlergehen durch mehr Zuwendung und Zuspruch. Möglich wird das durch weniger überlastetes, weniger gestresstes und weniger fehlermachendes, weil besser bezahltes und insgesamt höher motiviertes Personal.
Das ist mit Sicherheit ein Gewinn für alle – und zwar ganz im Sinne von „Qualität statt Kommerz".









