Interview mit Marjana Schott

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Hartz-IV-Verhandlungsergebnis: Mehr Kontrolle und Überwachung – mehr Armut und Angst

Montag, 07. März 2011

Rede von Marjana Schott zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Verfassungsbruch der vier Hartz-IV-Parteien setzt sich fort am 2. März 2011

 

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

Seit einem Jahr warten Hartz IV Bezieherinnen und Bezieher auf die Verbesserung einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Gesetzeslage.

Angesichts dessen waren die sich über Monate hinziehenden Verhandlungen ein erbärmliches Schauspiel. Bei der Bankenrettung wurden innerhalb kürzester Zeit Milliarden bereitgestellt. Und an den Verhandlungen waren die Banken beteiligt. Und für die Milliarden, die ihnen über den Tisch geschoben wurden, müssen sie nicht den Hauch einer Gegenleistung erbringen – keine nennenswerten Zugeständnissen bei Regulierungen, die zukünftige Blasenbildungen und Krisen zumindest abmildern könnten.

Hier wie auch an vielen anderen Stellen wird das Demokratieverständnis von Schwarz-Gelb deutlich. Und einmal mehr wird deutlich, was Fördern heißt und für wen das gilt, und was Fordern heißt und für wen das gilt: Banken und Konzern bekommen Milliarden zugeschoben, den Erwerbslosen, Niedriglohnempfängern und Armen werden Milliarden genommen.

Die weiteren Kürzungen im Bereich Hartz-IV, die im Haushalt der Bundesregierung Ende letzten Jahres durchgedrückt wurden, belaufen sich nach Schätzungen der Bundesregierung auf ca. 5 Mrd. Euro pro Jahr. Die jetzt beschlossenen erhöhten Ausgaben liegen in jedem Falle deutlich unter den Kürzungen vom Ende des letzten Jahres. Wir haben es also insgesamt mit einer erneuten Runde des Sozialabbaus zu tun.

Die Lobreden, die die beteiligten Parteien halten wegen der wenigen Verbesserungen, werden von den Betroffenen selbst finanziert. Und die Entlastung der Kommunen zahlen die Erwerbslosen ebenfalls, und zwar mit den Kürzungen bei der Arbeitsförderung.

Ohnehin ist es ein Hohn, dass die beschlossenen Regelsatzerhöhungen noch nicht einmal einen Inflationsausgleich darstellen.

Zum Thema weiterer Sozialabbau ist das aber noch nicht alles.

Der Gesetzentwurf sieht in § 22a die Möglichkeit vor, in kommunalen Satzungen die Höhe der Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. Den durch die Steuersenkungen der vier Hartz-IV Parteien systematisch klamm gemachten Kommunen ist damit die Lizenz zum Kürzen in die Hand gegeben.

Und das jetzige Ergebnis sieht eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten vor – also die Kürzungen von Leistungen. Die sind jetzt ohne vorherige schriftliche Belehrung möglich. Allein der jetzige Sanktions-Paragraph 31 im SGB II sieht bereits 8 Sanktionsgründe vor.

Wozu wird das führen: zu einem verschärften Kontrollieren und Überwachen und damit zu mehr Angst und mehr Armut.

Unerträglich ist aber die Ignoranz, im Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Dort heißt es: „Schätzungen ‚ins Blaue hinein' laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art 1. Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG. [...es geht um die] Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums [die] nachvollziehbar zu begründen" ist.

Die Rede von den Schätzungen ‚ins Blaue hinein' hat einen guten Grund. Die Schwarz-Rote Bundesregierung hatte 2006 in zahlreichen Verbrauchspositionen Kürzungen vorgenommen, ohne dies sachlich zu begründen.

Diese Kürzungen ‚ins Blaue hinein' zurückzunehmen und durch ein nachvollziehbar berechnetes „menschenwürdigen Existenzminimum" zu ersetzen war wesentlicher Teil des Auftrags der BVG-Urteils.

Die jetzige schwarz-gelbe Bundesregierung verneint diesen Auftrag zu einem „menschenwürdigen Existenzminimum" in ihrem Gesetzentwurf explizit. So wird bspw. aus dem Regelbedarf der Besuch von „Restaurants, Cafes und Imbissständen sowie Kantinen und Mensen" herausgerechnet. Begründung: das gehört „nicht zum physischen Existenzminimum".

Das BVG hatte aber gerade explizit gefordert, ein „menschenwürdige Existenzminimum" sicherzustellen – nicht nur das physische. Und das physische Existenzminimum – das ist nichts anderes als unverhüllte, nackte Armut.

Ein weiterer Auftrag des Verfassungsgerichts bestand darin, eigenständige Kinderregelsätze zu berechnen. Auch diesem Aufrag sind sie nicht nachgekommen – und gerade die Berechnung der Kinderregelsätze war mit Spannung erwartet worden. Auch die Kinder werden mit der jetzigen Regelung der reinen Armut ausgesetzt. Das Verfassungsgericht hat dazu erklärt, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind.

Dazu hätte es mehrere Möglichkeiten gegeben. Die Bundesregierung hat sich aber wieder für die Schätzungen ins Blaue hinein entschieden und den Beweis für diese Schätzungen ‚ins Blaue' führt sie selbst – und zwar auf ihren Webseiten.

Wenn da angegeben wird, dass Menschen 3,60 € für alkoholische Getränke und 6,72 € für Tabakwaren ausgeben und zwar für ihre Kinder unter 6 Jahren, dann ist doch klar, dass hier lediglich die Einkaufsausgaben einer Familie genommen und aufgeteilt wurden. Das verhöhnt nicht nur die Hartz IV Bezieherinnen und Bezieher – damit wird auch das Bundesverfassungsgericht verhöhnt.

An der Armut von Kindern und Jugendlichen wird auch das Bildungspaket nichts Wesentliches ändern. Ohnehin ist noch unklar, an welche Antragsmodalitäten die Teilhabe an diesen Sachleistungen gekoppelt ist. Sehr wahrscheinlich wird es eine Bedürftigkeitsprüfung geben. Je nach dem wie rigide und umfassend diese ausfallen wird, wird die Anzahl der Inanspruchnehmenden sehr begrenzt sein.

Meine Damen und Herren,

der geistige Vater der Hartz-Gesetz ist das hiesige, Hessische sogenannten Offensivgesetz. Sein Vorbild sind die Verhältnisse in Wisconsin und die dortige Praxis von „Welfare to Work". Vor der Einführung des Offensivgesetzes und des Hartz-Konzepts wurde auf den Ansturm auf die Armenspeisung in Wisconsin hingewiesen, der dort nach der Einführung von Welfare to Work zu verzeichnen war.

Inzwischen haben wir in Hessen ebenfalls Armenspeisungen, überwiegend nennen wir sie Tafeln. Deren „BesucherInnen" wurden vom Sozialministerium im November 2010 mit 48.500 angegeben. Im Newsletter vom Januar 2011 sind es dann schon 54.000.

Kein Wort davon, dass die Hessische Landesregierung für diese Missstände mit-verantwortlich ist, dass sie diese Missstände mit herbeigeführt hat. Und keine Spur davon, dass und wie die Landesregierung diesem Missstand abhelfen möchte. Im Gegenteil. Die Zustände werden sogar noch gelobt. Das Engagement der TafelmitarbeiterInnen „macht unsere Gesellschaft freundlicher, solidarischer und menschlicher". Und die Landesregierung freut sich, zu diesen – in ihren Augen idyllischen – Zuständen einen Beitrag leisten zu können mit einem Investitionszuschuss von 15.000 Euro für die Modernisierung einer Ausgabestelle.

Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen von CDU/ CSU und SPD im Bundestag wird Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die bei ihren Eltern leben, der Regelsatz um 73 Euro gekürzt. Die Koalition und die SPD haben diese beschämende Entscheidung nicht zurück genommen, sondern lediglich in einer Protokollerklärung festhalten: „Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft". Das heißt also, er wird erst einmal eingeführt und irgendwann mal überprüft. Die (Erfolgs)Meldung der SPD, dass die Kürzung der Regelsätze für Menschen mit Behinderungen vom Tisch sei, entpuppt sich schon jetzt als Lüge.

Peter Altmaier von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat dieses Vorhaben so begründet: „Wir haben gemeinsam eine Schuldenbremse im Grundgesetz vereinbart."

Die Begründung der Kürzungen bei den Behinderten durch die Schuldenbremse zeigt, wohin der Weg gehen wird, wenn sich innerhalb und außerhalb der Parlamente dagegen kein Widerstand entwickelt. Die von den vier Hartz-IV-Parteien in Hessen befürwortete Schuldenbremse ist der Hebel für weiteren, härtesten und in seiner Rücksichtslosigkeit bislang selbst von Rot-Grün nicht erreichten Sozialabbau.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich hier heute für ihre Verhandlungserfolge loben werden, dann ist das Blendwerk. Ja 8 Euro sind mehr als 5 und der Kompromiss ist besser als der Entwurf der Regierung, aber damit wird noch nichts gut. Konsequent wäre gewesen, an dieser Stelle endlich für eine Wende zu sorgen, für eine Abkehr von den menschenverachtenden Hartz IV Gesetzen, sowohl Anlass als auch Möglichkeit waren gegeben. SPD und Grüne haben wieder eine Chance verstreichen lassen. Fehler in der eigenen Vergangenheit einzusehen zu benennen und dann zu verändern ist schwierig, hier wäre die Möglichkeit gewesen. Da waren Ihnen die ganz kleinen Erfolge vor der Wahl dann doch näher als der große Wurf.


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