Interview mit Marjana Schott

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Quelle: www.vermoegensteuerjetzt.de

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Pflegegesetz: Entwurf ist substanzlos

Freitag, 11. März 2011

Rede von Marjana Schott zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz (HBPG) am Donnerstag, 3. März 2011

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Wir haben ziemlich lange auf diesen Entwurf gewartet, und ich dachte eine zeitlang: Was lange währt, wird endlich gut. Aber um bei Sprichwörtern zu bleiben, es war wohl eher so: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Das, was wir hier geliefert bekommen haben, ist weit entfernt von gut. Ich finde es ziemlich traurig, denn es fängt eigentlich gut an.

Da steht, es sei das Ziel, Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen „in ihrer Würde zu schützen und zu achten, vor Beeinträchtigungen ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit zu bewahren, in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung ... zu fördern, bei ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie bei der Mitwirkung in den Einrichtungen zu unterstützen ..." Das sind alles wunderbare Sätze. Ich glaube, jeder hier im Haus würde die auf der Stelle unterschreiben.

Aber wie kommt man bitte dahin? Das muss man doch unterfüttern. Dafür muss man doch Regelungen treffen, die einen Hintergrund schaffen, vor dem das Ganze möglich wird und nicht einfach nur sagen, wir hätten die Welt gern schön, und dann werde sie von selbst schön. Sie wird nicht von selbst schön. Wir brauchen bestimmte Voraussetzungen, um diese Ziele zu erreichen, und diese Voraussetzungen sind in diesem Gesetz leider nicht beschrieben. Das fängt schon damit an, dass der Mensch, der versucht, dieses Gesetz zu lesen, zu verstehen und sich möglicherweise als Betroffener schlau zu machen, mit einer Behörde konfrontiert wird, die sich durch das ganze Gesetz hindurchzieht. Wenn man dann versucht, diese herauszufinden, muss man fast bis zum Schluss lesen, um dann zu erfahren, dass es das Amt für Versorgung sein soll, dass das aber auch abweichende Regelungen treffen kann. Das heißt, am Ende weiß ich als betroffener Bürger nicht, wer die zuständige Behörde ist, an die ich mich wenden kann, wenn ich a) informiert werden möchte oder b) etwas zu reklamieren habe. Das geht nicht.

Es geht auch nicht, dass viele wesentliche Kernstücke, die in einem solchen Gesetz zu regeln gewesen wären, auf die Ebene der Rechtsverordnung verschoben werden. Es gibt Menschen, die betroffen sind. Es gibt Fachkräfte, die damit zu tun haben und die Möglichkeit haben, in Form einer Anhörung bei der Erstellung eines solchen Gesetzes mitzuwirken. Diese Mitwirkung ist sehr wichtig, und wir haben ein Parlament, das mitwirkt. Wenn wir das Ganze auf die Rechtsverordnungsebene verschieben, dann sind all die draußen. Das heißt: Sie wollen nicht, dass die Betroffenen ein Mitspracherecht an dem Gesetz haben, das über ihr Wohl und Weh im Alter entscheidet. Das ist die klare Aussage dieses Gesetzentwurfs, weil die wesentlichen Dinge auf die Verordnungsebene geschoben werden. Das geht nicht.

Es geht auch nicht, dass Sie bei bestimmten Regelungen schlicht und ergreifend auf bereits seit langem bestehende Gesetze zurückgreifen. Aber das machen Sie hier so. Da ist z. B. die Heimmindestbauverordnung, die beschreibt, wie groß der Raum sein muss, in dem ein Mensch lebt. Diese Heimmindestbauverordnung, spricht bei einem alleinstehenden Menschen, bei einem Menschen, der in einem Zimmer lebt, von 12 m². Das finde ich in unserer Zeit nicht mehr angemessen, in keiner Form. Sie beschreibt weiterhin, wenn sich zwei Menschen einen Raum teilten, dass sich das dann auf 18 m² erhöht. Da sind wir dann bei 9 m² pro Person. Das Tierschutzgesetz schreibt für einen Schäferhund 10 m² vor. Ich finde, dass das, was Sie hier machen, sehr arm ist.

Sie sprechen – ich zitiere das gern noch einmal – von „Würde", von „Selbstständigkeit" von „Selbstbestimmung" und von „Teilhabe". Wie soll denn das gehen, wenn Menschen Hilfe brauchen, es dafür Personal braucht und wir dieses in den Einrichtungen nicht haben? – Sprechen Sie doch einmal mit den Fachleuten. Die werden Ihnen sagen: Wir wären dankbar, wenn die Pflegeminuten, die schon jetzt attestiert und die gebraucht werden, um einen Menschen zu pflegen, tatsächlich zur Verfügung stünden. Wir wagen ja nicht einmal von mehr zu träumen, aber das, was gepflegt werden soll, sollte nur tatsächlich mit Personal unterlegt sein. Diese Situation gib es nicht, und dann finde ich es verantwortungslos, wenn Sie in dem Gesetz, das Sie jetzt neu verabschieden wollen, nicht über Personal und Personalmindeststandards reden.

Wenn sich eine Einrichtungen nicht prüfen lassen will, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wieso ist das eine Ordnungswidrigkeit? – Wenn jemand die Prüfung verweigert, ist das deutlich schlimmer als mit einer Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Ich frage mich tatsächlich, mit wem Sie sich im Vorfeld beraten haben. Sie haben nicht mit den Seniorenbeiräten und dem VdK gesprochen. Wenn ich mir in Erinnerung rufe, was ich hier vorhin von Herrn Rock hören musste: „Manche Entscheidungen haben wir sehr bewusst getroffen", Herr Rock, dann nehme ich an, dass Sie dann doch mit dem Hotel- und Gaststättenverband gesprochen haben, weil das die Art Einrichtung ist, den Sie hier bauen wollen. Oder meinten Sie das nicht?

Wissen Sie, wenn Sie in § 1 davon reden, dass dieses Gesetz das bürgerschaftliche Engagement fördern soll, dann kann man sich, wenn Sie nicht über Personalmindeststandards reden, doch ausrechnen, wohin dieser Zug fahren soll.