Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Landesblindengeld
Mittwoch, 08. Juni 2011
Zunächst möchte ich hier daran erinnern, dass auch die Gehörlosen fordern, in den Wirkungskreis der Berechtigten Personen anlog der Blinden als Sinnesbeeinträchtigte aufgenommen zu werden.
Auch sie haben einen erheblichen finanziellen Mehraufwand am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Leider ist dieser Forderung nicht nachgegangen worden, aus Sicht der LINKEN zu unrecht.
Aus der Regierungsanhörung ergeben sich einige Kritikpunkte, die leider nicht aufgenommen wurden. Hier hätte zum Beispiel Abhilfe geschaffen werden können, bei der Frage nach den in Deutschland ansässigen Unternehmen. Die Definition ist unpräzise und hätte verbessert werden müssen.
Es ist auch bedauerlich, dass auf den Hinweis zum Personenkreis der in eine Einrichtung nach Hessen zuziehende Menschen nicht eingegangen worden ist. Es ist doch nicht nachzuvollziehen, dass ein Betroffener, der nach Hessen in eine Einrichtung zieht, nicht genauso behandelt wie, wie jemand, der vorher für zwei Monate in Hessen gelebt hat. Erst unlängst hat sich der Ausschuss mit einer entsprechenden Petition befasst und übereinstimmend festgestellt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Mit einer finanziellen Mehrbelastung ist nicht wirklich zu rechnen, da umgekehrt sicher ähnlich viele Betroffene in ein anderes Bundesland ziehen, weil sie dort einen geeigneten Aufenthaltsort finden oder näher bei ihren Angehörigen sein wollen. In einer Zeit in die Menschen immer mehr der Arbeit folgen und Familienbande darunter leiden, ist es nur recht und billig, dass Unterstützungssysteme wie zum Beispiel das Blindengeld darauf abstellen solchen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Ebenso bedauerlich ist es, dass keine Härtefallklausel für Menschen mit einer Pflegstufe aufgenommen wurde. Wenn Pflegegeld gewährt wird, muss das nicht im Zusammenhang mit der Sehbehinderung stehen, sondern kann in einer andern Erkrankung oder Beeinträchtigung begründet sein. Dann ist nicht nachzuvollziehen, warum dieses Pflegegeld Einfluss auf die Zahlung des Blindengeldes haben sollte.
Für DIE LINKE ist die Forderung nach einer Härteklausel nachvollziehbar und unterstützungswürdig.
Weiterhin fordern wir die Regierung dringend auf, sich um die Belange der blinden Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus zu kümmern. Mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus leben zu müssen bringt vielfältige Probleme mit, die ohnehin schon schwierig zu bewältigen sind. Neben den selten schönen Gründen für die Wanderungsbewegung und den Sprachschwierigkeiten ist die Sehbehinderung ohnehin eine hohe Belastung, der mit finanziellen Mitteln nur hilfsweise begegnet werden kann. Wenn diese finanzielle Unterstützung verweigert wird ist das mit nichts zu begründen.
Wir fordern die Regierung deshalb auf, hier Abhilfe zu schaffen.
Und zum Schluss: In Zeiten wie diesen freuen sich die Betroffenen ja schon, dass ihnen die Unterstützung nicht gekürzt wird. Trotzdem muss festgestellt werden, von einem notwendigen Inflationsausgleich oder gar der Rücknahme vergangener Sparbeschlüsse ist bedauerlicher Weise keine Rede.









