Interview mit Marjana Schott
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Schwangerenkonkfliktgesetz: Beratung erhalten und ausbauen - nicht kaputtsparen
Montag, 20. Juni 2011
Rede von Marjana Schott zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz am 9. Juni 2011 (Redemanuskript)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nahezu jeden Tag erleben wir was der Sparzwang und die Schuldenbremse gebracht haben und noch bringen werden.
Aber am Beispiel des Entwurfs zum Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz kann man ehrlich akrobatische Höchstleistung der Landesregierung bewundern.
Irgendwie muss die Regierung den Menschen ja erklären warum sie gerade an dieser oder jener Stelle spart. Hier ist es nun ganz besonders schwierig, da es eine klare Regelung durch den Bund und die dazu ergangene Rechtsprechung gibt. 80% der Personal- und Sachkosten sind zu übernehmen. 80% sind 80%, daran lässt sich nicht deuteln. Also geht die Regierung an die Frage 80% von was und definiert flux die Realität so lange um, bis sie ins Bild einer „wir schaffen den Sozialstaat ab" Regierung passt. Da heißt es „Zentrale Zielsetzung der Gesetzesänderung ist es, die Pauschale bei freien Trägern auf ein angemessenes Maß zu reduzieren." Begründet wird das damit, dass Hessen im bundesweiten Vergleich gemeinsam mit Baden-Württemberg auf Platz 4 liegt, wenn man die Fördersumme pro Einwohner betrachtet.
Ich bin beeindruckt: Hessen liegt mal nicht an letzter Stelle, aber Sie arbeiten daran, das zu ändern.
Nicht mit uns. DIE LINKE spricht sich deutlich für eine Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung aus, die den tatsächlichen Notwendigkeiten entspricht.
Ich kann Ihnen aber eine Idee mitgeben, wie Sie hier tatsächlich sparen könnten. Schaffen Sie endlich die Zwangsberatung ab. Aber selbst dann gäbe es noch Beratungsbedarf, denn für viele Schwangere und ihre Partner ist die Beratung in dieser oft nicht einfachen Situation von elementarer Bedeutung.
Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Pauschale auf ein „angemessenes Maß" reduziert werden muss und sie die Erhöhungen der Beträge in der Vergangenheit ausschließlich mit der realen Einkommensentwicklung begründen, dann würde das ja heißen, es gibt irgendeinen Grund, warum die Beratungsstellen in der Vergangenheit – nach Ihrer Lesart – zuviel Geld bekommen haben. Haben Sie hier etwa wertvolle Steuermittel verschleudert. Ich glaube nicht. Wenn das aber nicht der Fall war, also die Leistungen der letzten Jahre dem realen Bedarf entsprach wie zum Teufel erklären Sie dann, dass jetzt weniger für die selbe Leistung reichen soll. Ich hab in der Grundschule gelernt, wenn sich etwas addiert kommt am Ende mehr raus. Bei Ihnen scheint das anders zu sein. Die Löhne sind in der Vergangenheit, wenigstens nominal gestiegen und steigen weiter und die 80% Kostenübernahme sind eine zwingende Grundlage und die Zahl der Beraterinnen ist pro 40.000 Einwohner ebenfalls festgelegt, aber bei Ihnen kommt unterm Strich weniger Geld raus. Das können Sie keinem Menschen erklären.
Von Sachkosten habe ich überhaupt noch nicht gesprochen. Mieten, Energie und Heizkosten sind in Beratungsstellen genauso gestiegen wie überall anders, aber vielleicht sollen die zu Beratenden ja in Zukunft an kalten Tagen einen Brikett mitbringen oder wir setzen die Beraterinnen auf ein Fahrrad das Strom erzeugt während sie Arbeiten. Der Zynismus der hier aus mir spricht ist der, den Ihre Politik in mir hervorruft. Und Sie finden diesen Zynismus bei den betroffenen Mitarbeiterinnen noch viel ausgeprägter. Im Gegensatz zu deren Bewertung Ihrer Ideen sind meine Formulierungen noch freundlich.
Frauen haben lange für die Liberalisierung der Schwangerschaftsunterbrechung gekämpft und um eine gute, flächendeckende Beratungslangschaft gerungen. Sie versuchen hier gerade durch die Hintertür, das wieder kaputt zu machen. Sie werden die Quittung für eine solche Politik bekommen. Ich fordere Sie auf, diesen unsäglichen Gesetzesänderungsantrag zurück zu nehmen.









