Interview mit Marjana Schott
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Keine Kürzungen bei Menschen mit Behinderungen – „Reform“ der Eingliederungshilfe ist Sozialabbau
Donnerstag, 06. Oktober 2011
Rede von Marjana Schott zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen am 06. Oktober 2011(unkorrigiertes Redemanuskript)
Meine Damen und Herren,
Das derzeit wichtigste Thema der Behindertenpolitik ist die Zukunft der Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungshilfe ist von direkter Bedeutung für die Lebensqualität von behinderten Menschen. Die Kosten der Eingliederungshilfe liegen bundesweit derzeit bei 14 Milliarden Euro. In Hessen werden derzeit etwa 17.600 Menschen in Werkstätten betreut.
Zu dieser Thematik hatte die Fraktion der LINKEN eine Anfrage eingebracht.
In der Antwort der Landesregierung finden sich nur jene Positionen, die seit Jahren stereotyp vorgetragen werden. Sie laufen im Wesentlichen darauf hinaus, dass in der Behindertenhilfe eine Konsolidierung der Ausgaben erforderlich sei. Dieses Vorhaben wird als "Reform" der Eingliederungshilfe bezeichnet.
Nun konnte man in den letzten Jahren eines wiederholt erfahren: Was als "Reform" daherkommt, das ist in Wirklichkeit ein Angriff auf die sozialen Rechte der Menschen.
Nicht anders liegen die Dinge bei der sogenannten Reform der Eingliederungshilfe.
Sie hat das Ziel, den Standard in der Behindertenarbeit zu senken.
Der hessische Sozialminister sieht das erwartungsgemäß anders. In seiner Antwort auf unsere Anfrage behauptet er, dass es bei der "Reform" der Eingliederungshilfe "nicht um die Umsetzung einer 'Kostendämpfungspolitik' geht". Man habe es vielmehr mit einer "Umorientierung der Behindertenhilfe" zu tun. Es sei falsch den Eindruck zu erwecken, diesem Vorgang "hafte ein Makel des Sparen-Wollens an".
Wie ist diese Aussage zu bewerten?
Im Jahr 2006 hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Anfrage zu den Kosten der Eingliederungshilfe an die Bundesregierung gerichtet. Gefragt wurde unter anderem, welche Maßnahmen die Bundesregierung treffen wird, "um die Kostenlast der Eingliederungshilfe zu reduzieren", und welche Lösungsvorschläge "zur Eindämmung der erwarteten Kostenentwicklung" vorgelegt werden.
In ihrer Antwort sprach die Regierung von "einer Phase notwendiger Konsolidierungsbemühungen in Bereichen der sozialen Sicherung". In diesem Zusammenhang habe die "Einführung Persönlicher Budgets einen zentralen Stellenwert"
Dann hat sich die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im jährlichen Rhythmus der Sache angenommen. Auch von dieser Seite wurde regelmäßig festgestellt, dass eine Konsolidierung der Ausgaben in der Behindertenhilfe erforderlich sei.
Hintergrund des Vorgangs ist die Finanznot der Kommunen. Das Problem besteht einfach darin, dass es die Kommunen sind, die für die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe aufkommen müssen. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, ist deshalb der Meinung, dass der Bund für die Eingliederungshilfe zuständig werden sollte, denn der Bund habe "andere Möglichkeiten der Gegenfinanzierung" als die Kommunen.
Sie sehen, meine Damen und Herren:
bei diesem Vorgang geht es sehr wohl um's Geld! Es ist der Minister, der einen falschen Eindruck erweckt, wenn er von einer bloßen Umorientierung spricht.
Die Gründe für den Anstieg der Kosten sind allgemein bekannt. Die Kosten der Eingliederungshilfe steigen, weil die Zahl der Hilfeempfänger steigt. In den Einrichtungen der Behindertenhilfe ist das Fließ-Gleichgewicht zwischen den Aufnahmen und den Abgängen historisch noch nicht erreicht.
Es ist zwar Fakt, dass die absoluten Kosten der Eingliederungshilfe steigen; aber es trifft ebenso zu, dass die Quote der sozialen Transferleistungen dabei stabil bleibt.
Anders gesagt: unsere Gesellschaft kann sich den Mehraufwand leisten. An sich muss die Kostensteigerung der Eingliederungshilfe kein Problem sein.
Das Problem besteht vielmehr darin, dass die Kommunen finanziell kurz gehalten werden.
Und die Lösung dieses Problems besteht nicht in einer Reform der Eingliederungshilfe, sondern in einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen.
Wenn der Sozialminister auch behauptet, die Kostendämpfung sei nicht Zweck der Übung, so hat er doch einen Blick für's Finanzielle. Bei einer Reform müsse schon "auch über die Kosten gesprochen werden", sagt der Minister in der Antwort auf unsere Anfrage. Die Bundesrepublik leiste "sich derzeit ein Eingliederungshilfesystem, das teuer" sei.
Aber trotz der hohen Kosten könne es "nicht alle Ziele und Wünsche erfüllen".
Welche Ziele und Wünsche der Minister auch haben mag - er hält das aktuelle System der Behindertenhilfe jedenfalls für zu teuer.
In der allgemeinen Debatte wird nun argumentiert, dass sich in der Kostenhöhe eine fachliche Fehlentwicklung ausdrücke. Das System sei zu sehr darauf ausgerichtet, behinderte Personen mit besonderen Leistungen zu versorgen. Erforderlich sei deshalb ein Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe.
An die Stelle eines besonderen Sozialwesens sollen behindertenfreundliche Sozialräume treten - das gilt als besonders inklusiv. Sagen Sie mir bitte, wie Sie die hessische Wirtschaft dazu bringen wollen, 17.600 schwerstbehinderte Menschen zu beschäftigen?
An die Stelle der Fürsorge soll die Selbstbestimmung treten – als ob das Eine das Andere ausschließt.
Diese Positionen orientieren sich nicht an der Sache, sondern am Geld.
In aller Offenheit stellt Evelin Schönhut-Keil von den Grünen dazu fest, dass "der eigentliche Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe" im Wegfall der "Platz- bzw. Angebotsfinanzierung" bestehe. Diese Finanzierungsart sei zu wenig passgenau, um gleichermaßen den Sparzwängen der öffentlichen Hand und der gestiegenen Nachfrage Rechnung zu tragen.
Deshalb wird ein Finanzierungsmodell propagiert, das Sparpotenziale identifizieren soll, ein Finanzierungsmodell, das die Gesamtleistung in Einzelleistungen aufspaltet, damit es möglich wird, die Gesamtleistung auszudünnen. Das ist der ganze Sinn der sogenannten personenzentrierten Leistungsfinanzierung: ein Mehr an Kontrolle zum Zweck des Sozialabbaus.
Und was die inklusiven Sozialräume betrifft, so ist es Bernd Finke, der Geschäftsführer der überörtlichen Sozialhilfeträger, der Klartext spricht: Unter "Inklusion" versteht er einen gesellschaftlichen Zustand, in dem ein behinderter Mensch leben kann, "ohne dass für ihn ... Sozialleistungen bewilligt werden müssen".
Wohin soll diese Politik führen?
Mittlerweile schlägt der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes allen Ernstes vor, die Eingliederungshilfe abzuschaffen und durch eine Pflichtversicherung zu ersetzen
Meine Damen und Herren!
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass dieser Spuk ein Ende hat! Streiten wir darüber, wie man die Lebensqualität von behinderten Personen verbessern kann.
Aber lassen wir nicht zu, dass die Frage der Kosten die Debatte dominiert.









