Interview mit Marjana Schott
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Gute Pflege darf kein Luxus sein
Freitag, 03. Februar 2012
Rede Marjana Schott zum Gesetzentwurf der SPD für ein Gesetz zur Neuregelung des Wohnens mit Pflege und Betreuung in Hessen am 2. Februar 2012 (unkorr. Manuskript)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sowohl im Gesetzentwurf der CDU – FDP als auch der SPD gibt es eine Reihe von zweifellos begrüßenswerten Aspekten. Das Ziel des Gesetzentwurfes der SPD besteht u.a. darin, die zu Pflegenden (Zitat) „dabei zu unterstützen, dass sie ihr Leben selbstbestimmt und entsprechend ihrem Wohl und ihren Wünschen gestalten können“ (§1 Abs. 1 Satz 2) Hauptziel des Gesetzentwurfs von CDU und FDP ist es, das „Recht auf gewaltfreie Pflege und Intimsphäre“ sicherzustellen (§ 1).Â
Probleme und Missstände in der Pflege sind Resultat unzureichender Personalbemessung
Ich verweise deshalb auf diese Zielvorgaben, weil sie auf reale, weitverbreitete Problematiken verweisen. In den Pflegeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl unbesetzter Stellen. Vor allem in den stationären Pflegeeinrichtungen kommen problematische und nicht bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme zum Tragen. Die reale Personalbemessung, also die Personalausstattung führt in der stationären, aber auch in der ambulanten Pflege zu einer hoffnungslos ungenügenden personellen Ausstattung.
Leidtragende der unzureichenden Personalbemessung sind zunächst die Pflegebedürftigen
Was sind die Resultate unzulänglichen dieser unzulänglichen personellen Ausstattung? Die Folge ist, dass Pflege häufig als Akkordarbeit ausgeführt wird. Und Akkordarbeit erlaubt kaum einen adäquaten Umgang mit den zu pflegenden Menschen. In der mündlichen Anhörung wurde an einigen wenigen Beispielen deutlich, was das konkret bedeutet. Es gehört – so wurde berichtet – zu den Normalfällen in Pflegeheimen, dass die Nachtwachen personell so ausgestattet sind, dass eine Nachtwache ca. 50 Menschen zu betreuen hat.
Dann, ist es aber einfacher, nicht nur inkontinenten Menschen eine Windel anzuziehen, sondern auch Kontinenten Pflegebedürftigen. Nicht, weil die Pflegekräfte das gut finden, sondern weil sie gar nicht so schnell am Bett sein können, wenn eine pflegebedürftige Person klingelt, wenn sie ein dringendes menschliches Bedürfnis hat. Oder weil es auch mal passiert, dass zwei von 50 zu versorgenden Menschen gleichzeitig müssen.
Unter der unzureichenden Personalbemessung leiden auch die Pflegekräfte und die pflegenden Angehörigen
Dass oft den Pflegebedürftigen ein Leben in Selbstbestimmung nicht möglich ist, und dass die zu Pflegenden von gesellschaftlicher Teilhabe oft weit entfernt sind, dass sie gewindelt oder sogar fixiert werden, haben nicht die Pflegekräfte zu verantworten. Ganz im Gegenteil. Den Pflegekräften bleibt oft gar keine andere Wahl, als zu solchen Notmaßnahmen zu greifen. Sie tun es, um noch Schlimmeres zu verhüten.
Und mehr noch: Die Pflegekräfte, und das gilt auch für pflegende Angehörige, leiden selbst nachweislich unter diesen Verhältnissen. Die sattsam bekannten gesundheitlichen Probleme der pflegenden Angehörigen spricht hier eine eindeutige Sprache. Der Krankenstand und die gesundheitlichen Probleme der professionellen Pflegekräfte belegt dies ebenfalls eindeutig. Und die mit durchschnittlich knapp 10 Jahren extrem kurze Verweildauer der professionellen Pflegekräfte in ihrem Beruf hängt ebenfalls zweifelsfrei eng damit zusammen.
Ein gutes Pflegegesetz muss deshalb einen Beitrag leisten für eine ausreichende personelle Ausstattung
Aus diesem Hintergrund ergibt sich das entscheidende Kriterium zur Beurteilung der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe: was leisten diese, um den eben skizzierten Missständen in der Pflegepraxis Abhilfe zu schaffen? Zu begrüßen ist die im Gesetzentwurf der CDU und der FDP vorgesehene landesweit einheitliche Telefonnummer für Anregungen, Hinweise und Beschwerden.
Zu begrüßen sind ebenfalls die im CDU-FDP-Entwurf formulierten Bestrebungen zum Abbau von Bürokratie. Es gab dazu in der Anhörung den Hinweis, dass 33%, also ein Drittel der Arbeitszeit der Pflegekräfte für administrative Aufgaben verbraucht werden. Also bspw. für die Dokumentation der Pflege. Sicher muss Pflege dokumentiert werden, aber alles, was bei administrativen Aufgaben eingespart werden kann, kann einer verbesserten Pflege zugutekommen. Deshalb ist zu hoffen, dass auf diesem Wege Verbesserungen erreicht werden können. Der Hauptgrund für die Probleme in der Pflege liegt allerdings in der ungenügenden personellen Ausstattung.Â
Gesetzentwurf der SPD: Problem erkannt, aber in ungenügende Maßnahmen
In § 38 ist bei der SPD immerhin vorgesehen, das zuständige Ministerium zu Rechtverordnungen zu ermächtigen, die die personelle Mindest-Ausstattung generell regeln. Dass die Rechtsverordnung nur vorgesehen, aber nicht verpflichtend ist, ist schade, aber nicht das Entscheidende. Entscheidend ist: Es ist eindeutig zu wenig, das Ministerium nicht von vorneherein auf den vom MDK festgestellten Grundpflegebedarf und der daraus abgeleiteten Anzahl der Pflegeminuten zu orientieren. Diese Pflegeminuten müssten im Minimum 1:1 die Grundlage für ein Personalbemessungsinstrument liefern. Damit bleibt der SPD-Entwurf in der zentralen quantitativen Aussage unkonkret – deshalb werden wir uns dazu enthalten.Â
Gesetzentwurf der CDU: handwerkliche Mängel, Problem nicht erkannt, kein Lösungspotential bei der gravierend ungenügenden personellen Ausstattung
Was den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierungsfraktionen anbelangt, so wird es wahrscheinlich bei dessen Umsetzung und Anwendung einige Schwierigkeiten geben. Die Gründe dafür sind die diversen formalen und juristischen Unklarheiten, die Inkonsistenzen und Widersprüche, auf die schon von VorrednerInnen hingewiesen worden ist. Dass sich CDU und FDP ein handwerkliches Armutszeugnis ausstellen, ist bedauerlich.
Wesentlich ist, dass im Gesetzentwurf der CDU und FDP ein Ansatz für eine ausreichende Personalbemessung vollständig fehlt. Das Schlimme ist, dass sich mit diesem Gesetzentwurf an den gravierenden realen, praktischen Problemen in der Pflege – wenn überhaupt – dann nur wenig ändern wird.
Herr Grüttner, sie selbst haben als Minister in einer Pressemitteilung vom 14.06.2011 völlig zurecht daraufhin gewiesen, dass die (Zitat) „Ursachen von Gewaltphänomenen in der Pflege seien vor allem Überlastung, Überforderung und Unsicherheiten.“ (Zitatende) geschuldet. Und weiter (Zitat) „Die beste Vorbeugung gegen Gewalt ist eine professionelle Pflege, bei der die Bedürfnisse des Patienten im Vordergrund stehen. Bei pflegenden Angehörigen, dass sie nicht alleine sind und von Zeit zu Zeit auch an sich selbst denken“ (Zitatende)
Herr Grüttner warum haben Sie als Abgeordneter der CDU und damit als Teil der größeren Regierungsfraktion ihren schönen Worten als Sozial-Minister nicht auch Taten folgen lassen? Das wär mehr als angemessen gewesen. Denn es geht hier um einen Aspekt, dem das Grundgesetz zu recht einen ganz besonderen Stellenwert einräumt. In ihrem Gesetzentwurf ist bei den Zielen explizit vom Schutz und der Achtung der WÜRDE der Pflegebedürftigen die Rede. (§ 1, Abs. 1 (1)) Und wir alle wissen, dass die Pflegebedürftigen zu einer Bevölkerungsgruppe gehört, bei denen die Würde am meisten bedroht ist
Nach Lage der Dinge wird bei ihrem Gesetzentwurf eine tatsächlich würdevolle Pflege nur bekommen, wer sie sich finanziell leisten kann. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis, das ist erbärmlich. Und deshalb können wir den Gesetzentwurf der CDU und der FDP nur ablehnen.









