Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
Weiterlesen
Redebeitrag gegen öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Hessen, Thüringen und K+S
Donnerstag, 02. April 2009
Wenn ein Minister, am letzten Tag seiner Amtszeit unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne das Parlament zu informieren - oh, ich vergaß, wir hatten gerade kein Parlament - eine derart wichtige und langfristig bindende Vereinbarung, wie die zwischen dem Düngemittelhersteller K+S KALI GmbH, dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen unterzeichnet, dann muss unmittelbar Gefahr für Mensch und Umwelt in Verzug sein. Die ist selbstverständlich abzuwehren. So geschehen am 4. Februar, wenige Stunden vor der konstituierenden Sitzung des Hessischen Landtages.
Der Gefahrenmoment, der eine solche Aktion rechtfertigen würde, hat sich mir aber bis dato nicht erschlossen. Ich kann nicht erkennen, dass ein besonderer Zeitdruck gegeben war, da der Parlamentsbeschluss, mit K+S eine Vereinbarung über die Reduktion der Umweltbelastungen zu treffen aus dem Sommer 2007 stammt.
Es wäre die Pflicht des Ministers und nicht mehr als guter demokratischer Stil gewesen, das Parlament vor dieser Unterzeichnung umfassend zu informieren. In dem vorliegenden Fall hätte er das Geschäft seiner Amtsnachfolgerin überlassen müssen.
Undemokratisch war das Vorgehen nicht nur aufgrund der mangelnden Parlamentsbeteiligung. Undemokratisch und geradezu arglistig ist das Zustandekommen der Vereinbarung auch mit Blick auf den extra für diese Fragen eingerichteten Runden Tisch zum Gewässerschutz an Werra und Weser. Dieser wurde bei der Gestaltung der Vereinbarung nicht einbezogen, dient aber im Nachhinein als Legitimation für eine angemessene Beteiligung der Werra- und Weser-Anrainer, den von den Entscheidungen betroffenen Kommunen und den Umweltverbänden.
Dieser Umgang hat Vorbilder:
Die Landesregierung etabliert Runde Tische, um konfliktträchtige Situationen zu befrieden. Die Arbeitsergebnisse dieser Runden Tische - manchmal auch Mediation genannt - werden dann in unverbindlichen Anhängen rechtsneutral entsorgt. Das ist die Art des Umgangs mit der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zu der Politikverdrossenheit führt, die dann an anderer Stelle scheinheilig bedauert wird. Hier wird systematisch und ich unterstelle vorsätzlich die Frustration betrieben, die eine demokratische Bürgerbeteiligung verhindert.
Bemerkenswert ist auch, dass der damalige Umweltminister in den letzten Stunden seiner Amtszeit kurzerhand das Ressort gewechselt hat und sich als Wirtschaftsminister betätigte: In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung selbst wird weder über ein Ende noch über quanti- und qualifizierende Festlegungen der Laugeneinleitung gesprochen. Klare Vereinbarungen zur Verringerung der Umweltbelastungen - eigentlich Aufgabe einer verantwortungsvollen Umweltpolitik - fehlen: Da ist die Rede von Maßnahmen prüfen, Konzepte vorlegen Gesamtstrategien erarbeiten usw. - Formulierungen mit dem juristischen Härtegrad eines Puddings.
Im Gegenzug wird K+S aber die Beibehaltung ihrer bisherigen Entsorgungspraxis zugestanden, was dem aufsteigenden DAX-Unternehmen größtmögliche Profite auf Kosten der Umwelt, der Kommunen und zukünftiger Generationen ermöglicht.
Und diese Zusagen - meine Damen und Herren - wird uns die Rechtsabteilung des Unternehmens entgegen halten, wenn wir jenseits von Laugeneinleitung und Aufhaldung der Produktionsrückstände auf weiterführende Maßnahmen zur Einhaltung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und des Landtagsbeschlusses vom 2. Juli 2007 bestehen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ermöglicht K+S die Aufhaldung der Produktionsabfälle aus der Kaliförderung und Düngemittelherstellung sowie die Laugeneinleitung in die Werra für die nächsten 30 Jahre. Bereits jetzt gibt es Abraumhalden mit Volumina die 40mal größer sind als die Cheopspyramide. Durch die Ausschwemmung des Haldenmaterials belasten sie aktuell die Oberflächengewässer. Dies werden sie auch über die nächsten 1000 Jahre tun. Erst dann sind sie abgetragen. Die entstehende Salzlauge muss aufgefangen und unschädlich entsorgt werden, um weitere Schäden an Boden, Grundwasserleitern und Oberflächengewässer zu verhindern.
Die Entsorgung der Salzlauge durch Versenkung in den Plattendolomit hat ihr Potential bereits überschritten. Alleine die Genehmigung dieses Entsorgungsweges ist ein Skandal!
Dr. Fritsche vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) berichtete im Februar 2007 auf einer Anrainerkonferenz in Witzenhausen, dass die „diffusen Salzeinträge in die Werra" durch die Laugenversenkung verursacht werden. Nach Schätzungen des HLUG gelangen ca. 30 % der versenkten Salzlauge wieder an die Oberfläche und in die Werra.
Die Folgen sind bekannt: Grundwasserleiter sind gefährdet, Trinkwasserbrunnen mussten geschlossen werden, Grünland und Ackerbau sind beeinträchtig. Sicherlich wird sich das Parlament in absehbarer Zeit auch damit beschäftigen müssen, wer für die Kosten aus dieser Fehlplanung aufkommen muss.
Der Ausbeutungshorizont der Salzlagerstätte durch K+S erstreckt sich über 30, maximal 50 Jahre. Das Gefährdungspotential durch die aufgeschütteten Produktionsrückstände erstreckt sich über mehr als 1000 Jahre.
Das, meine Damen und Herren ist das Entsorgungskonzept von K+S!
Während K+S seine Gewinne 2008 fast versechsfacht hat, nebenbei noch einen milliardenschweren Konkurrenten in USA aufkauft und für 2010 wieder „realistische Chancen einer deutlichen Steigerung" bei Umsätzen und Gewinn sieht , sollen die Kosten für die Folgeprobleme der Produktion auf unabsehbare Zeit sozialisiert werden.
Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist keine „nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen" möglich, wie die Fraktionen von CDU und FDP in ihrem Antrag (Drucksache 18/256) beschließen lassen wollen - auch wenn sich hier der Nachhaltigkeitsbegriff nur auf die Produktion bezieht. Eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität oder gar eine nachhaltige Kaliproduktion im Sinne einer ökologische Ressourcen und Umwelt schonenden Produktion, wird durch diese Vereinbarung geradezu verhindert.
Es ist ungeheuerlich, dass nicht nur nicht darüber nachgedacht wird, die Salzhalden untertage zu verbringen, sondern im Gegenteil von „stabil nutzbaren Entsorgungswegen" nach Beendigung des Kalibergbaues die Rede ist. Dies heißt nichts anderes, als die Verhinderung des Rückbaus der Salzhalden.
Die Verbringung des Haldenmaterials könnte einerseits zur bergmännischen Sicherung unter Tage eingesetzt werden und andererseits die Ausschwämmungen Übertage beenden. Und dieses Konzept ist kein unmögliches Wunschdenken von Umweltidealisten, sondern wird an andern Förderstätten von anderen Firmen bereits angewendet.
Wie Professor Brinckmann - der Leiter des Runden Tisches - vor dem Thüringer Landtag berichtete, ist der Maßnahmenkatalog von K+S zur Reduktion der Laugeneinleitung bei gegebener Produktion nicht ausreichend. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Salzbelastung der Werra nicht auf 400 bis 500 Milligramm Chlorid pro Liter reduziert werden. Und das - meine Damen und Herren - ist die zu erreichende Zielgröße, wenn die Werra, wie im Landtagsbeschluss vom 2. Juli 2007 festgelegt, ab 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer werden soll.
Es ist klar festzuhalten - und da gibt es wenig Interpretationsspielraum, dass durch die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über 30 Jahre festgeschriebene Entsorgungspraxis, K + S faktisch nicht mehr an die in der EG-Wasserrahmenrichtlinien festgelegten Fristen zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes gebunden ist. Damit wird EG-Umweltrecht gebrochen.
Der Landtagsbeschluss vom 2. Juli 2007, sich die Werra ab 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer entwickeln zu lassen, kann mit der Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht erreicht werden. Es sei denn die Landesregierung argumentiere, dass die Zeitangabe ab 2020 die folgenden 1000 Jahre auch mit einschließt.
Die Landesregierung - nicht nur K+S - muss die Frage beantworten, wie mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog und des in der Vereinbarung gebilligten Entsorgungspfades die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landtagsbeschlusses vom 2. Juli 2007 erreicht werden sollen.
Und es wird sich zeigen, ob K+S bereit sein wird die Kosten der viel diskutierten Laugenpipeline zu übernehmen, die die Umweltproblematik aber nur an die Küste verlegt.
Bemerkenswert ist, dass alleine die Einhaltung geltenden Rechts bereits helfen würde die Umweltbelastung durch die Kaliförderung und Düngemittelherstellung entscheidend zu verringern. Die Landesregierungen von Thüringen und Hessen machen sich aber zu Erfüllungsgehilfen, die es K+S ermöglichen, Umweltgesetzgebung zu unterlaufen und Parlamentsbeschlüsse zu brechen.
Um es nochmals deutlich zu formulieren: Es geht hier um den Bruch von Gesetzen und Beschlüssen, um den Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen. Es geht aber auch - und das scheinen viele Verantwortliche überhaupt nicht im Blick zu haben - um hohe Folgekosten aus einer unverantwortlichen Produktion, die Vernichtung von Werten und Gefährdung der Existenzgrundlagen, nicht nur von Flussanrainern, auch von Landwirten bis hin zur Trinkwasserversorgung.
Es muss klar sein: Wer diese Vereinbarung stützt, vernichtet Werte und fördert einen unverantwortlichen Raubbau an Natur und Gemeineigentum.
Und meine Damen und Herren, vielleicht muss ich Sie an dieser Stelle nochmals daran erinnern:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung." (Artikel 20 a des Grundgesetzes)
Der neuen Umweltministerin ist dringend anzuraten, die Gefälligkeitsvereinbarungen ihres Vorgängers zu korrigieren. Sie ist das krasse Gegenteil einer ökologisch nachhaltigen und zukunftsorientierten Industriepolitik.
Der Gefahrenmoment, der eine solche Aktion rechtfertigen würde, hat sich mir aber bis dato nicht erschlossen. Ich kann nicht erkennen, dass ein besonderer Zeitdruck gegeben war, da der Parlamentsbeschluss, mit K+S eine Vereinbarung über die Reduktion der Umweltbelastungen zu treffen aus dem Sommer 2007 stammt.
Es wäre die Pflicht des Ministers und nicht mehr als guter demokratischer Stil gewesen, das Parlament vor dieser Unterzeichnung umfassend zu informieren. In dem vorliegenden Fall hätte er das Geschäft seiner Amtsnachfolgerin überlassen müssen.
Undemokratisch war das Vorgehen nicht nur aufgrund der mangelnden Parlamentsbeteiligung. Undemokratisch und geradezu arglistig ist das Zustandekommen der Vereinbarung auch mit Blick auf den extra für diese Fragen eingerichteten Runden Tisch zum Gewässerschutz an Werra und Weser. Dieser wurde bei der Gestaltung der Vereinbarung nicht einbezogen, dient aber im Nachhinein als Legitimation für eine angemessene Beteiligung der Werra- und Weser-Anrainer, den von den Entscheidungen betroffenen Kommunen und den Umweltverbänden.
Dieser Umgang hat Vorbilder:
Die Landesregierung etabliert Runde Tische, um konfliktträchtige Situationen zu befrieden. Die Arbeitsergebnisse dieser Runden Tische - manchmal auch Mediation genannt - werden dann in unverbindlichen Anhängen rechtsneutral entsorgt. Das ist die Art des Umgangs mit der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zu der Politikverdrossenheit führt, die dann an anderer Stelle scheinheilig bedauert wird. Hier wird systematisch und ich unterstelle vorsätzlich die Frustration betrieben, die eine demokratische Bürgerbeteiligung verhindert.
Bemerkenswert ist auch, dass der damalige Umweltminister in den letzten Stunden seiner Amtszeit kurzerhand das Ressort gewechselt hat und sich als Wirtschaftsminister betätigte: In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung selbst wird weder über ein Ende noch über quanti- und qualifizierende Festlegungen der Laugeneinleitung gesprochen. Klare Vereinbarungen zur Verringerung der Umweltbelastungen - eigentlich Aufgabe einer verantwortungsvollen Umweltpolitik - fehlen: Da ist die Rede von Maßnahmen prüfen, Konzepte vorlegen Gesamtstrategien erarbeiten usw. - Formulierungen mit dem juristischen Härtegrad eines Puddings.
Im Gegenzug wird K+S aber die Beibehaltung ihrer bisherigen Entsorgungspraxis zugestanden, was dem aufsteigenden DAX-Unternehmen größtmögliche Profite auf Kosten der Umwelt, der Kommunen und zukünftiger Generationen ermöglicht.
Und diese Zusagen - meine Damen und Herren - wird uns die Rechtsabteilung des Unternehmens entgegen halten, wenn wir jenseits von Laugeneinleitung und Aufhaldung der Produktionsrückstände auf weiterführende Maßnahmen zur Einhaltung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und des Landtagsbeschlusses vom 2. Juli 2007 bestehen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ermöglicht K+S die Aufhaldung der Produktionsabfälle aus der Kaliförderung und Düngemittelherstellung sowie die Laugeneinleitung in die Werra für die nächsten 30 Jahre. Bereits jetzt gibt es Abraumhalden mit Volumina die 40mal größer sind als die Cheopspyramide. Durch die Ausschwemmung des Haldenmaterials belasten sie aktuell die Oberflächengewässer. Dies werden sie auch über die nächsten 1000 Jahre tun. Erst dann sind sie abgetragen. Die entstehende Salzlauge muss aufgefangen und unschädlich entsorgt werden, um weitere Schäden an Boden, Grundwasserleitern und Oberflächengewässer zu verhindern.
Die Entsorgung der Salzlauge durch Versenkung in den Plattendolomit hat ihr Potential bereits überschritten. Alleine die Genehmigung dieses Entsorgungsweges ist ein Skandal!
Dr. Fritsche vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) berichtete im Februar 2007 auf einer Anrainerkonferenz in Witzenhausen, dass die „diffusen Salzeinträge in die Werra" durch die Laugenversenkung verursacht werden. Nach Schätzungen des HLUG gelangen ca. 30 % der versenkten Salzlauge wieder an die Oberfläche und in die Werra.
Die Folgen sind bekannt: Grundwasserleiter sind gefährdet, Trinkwasserbrunnen mussten geschlossen werden, Grünland und Ackerbau sind beeinträchtig. Sicherlich wird sich das Parlament in absehbarer Zeit auch damit beschäftigen müssen, wer für die Kosten aus dieser Fehlplanung aufkommen muss.
Der Ausbeutungshorizont der Salzlagerstätte durch K+S erstreckt sich über 30, maximal 50 Jahre. Das Gefährdungspotential durch die aufgeschütteten Produktionsrückstände erstreckt sich über mehr als 1000 Jahre.
Das, meine Damen und Herren ist das Entsorgungskonzept von K+S!
Während K+S seine Gewinne 2008 fast versechsfacht hat, nebenbei noch einen milliardenschweren Konkurrenten in USA aufkauft und für 2010 wieder „realistische Chancen einer deutlichen Steigerung" bei Umsätzen und Gewinn sieht , sollen die Kosten für die Folgeprobleme der Produktion auf unabsehbare Zeit sozialisiert werden.
Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist keine „nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen" möglich, wie die Fraktionen von CDU und FDP in ihrem Antrag (Drucksache 18/256) beschließen lassen wollen - auch wenn sich hier der Nachhaltigkeitsbegriff nur auf die Produktion bezieht. Eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität oder gar eine nachhaltige Kaliproduktion im Sinne einer ökologische Ressourcen und Umwelt schonenden Produktion, wird durch diese Vereinbarung geradezu verhindert.
Es ist ungeheuerlich, dass nicht nur nicht darüber nachgedacht wird, die Salzhalden untertage zu verbringen, sondern im Gegenteil von „stabil nutzbaren Entsorgungswegen" nach Beendigung des Kalibergbaues die Rede ist. Dies heißt nichts anderes, als die Verhinderung des Rückbaus der Salzhalden.
Die Verbringung des Haldenmaterials könnte einerseits zur bergmännischen Sicherung unter Tage eingesetzt werden und andererseits die Ausschwämmungen Übertage beenden. Und dieses Konzept ist kein unmögliches Wunschdenken von Umweltidealisten, sondern wird an andern Förderstätten von anderen Firmen bereits angewendet.
Wie Professor Brinckmann - der Leiter des Runden Tisches - vor dem Thüringer Landtag berichtete, ist der Maßnahmenkatalog von K+S zur Reduktion der Laugeneinleitung bei gegebener Produktion nicht ausreichend. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Salzbelastung der Werra nicht auf 400 bis 500 Milligramm Chlorid pro Liter reduziert werden. Und das - meine Damen und Herren - ist die zu erreichende Zielgröße, wenn die Werra, wie im Landtagsbeschluss vom 2. Juli 2007 festgelegt, ab 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer werden soll.
Es ist klar festzuhalten - und da gibt es wenig Interpretationsspielraum, dass durch die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über 30 Jahre festgeschriebene Entsorgungspraxis, K + S faktisch nicht mehr an die in der EG-Wasserrahmenrichtlinien festgelegten Fristen zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes gebunden ist. Damit wird EG-Umweltrecht gebrochen.
Der Landtagsbeschluss vom 2. Juli 2007, sich die Werra ab 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer entwickeln zu lassen, kann mit der Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht erreicht werden. Es sei denn die Landesregierung argumentiere, dass die Zeitangabe ab 2020 die folgenden 1000 Jahre auch mit einschließt.
Die Landesregierung - nicht nur K+S - muss die Frage beantworten, wie mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog und des in der Vereinbarung gebilligten Entsorgungspfades die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Landtagsbeschlusses vom 2. Juli 2007 erreicht werden sollen.
Und es wird sich zeigen, ob K+S bereit sein wird die Kosten der viel diskutierten Laugenpipeline zu übernehmen, die die Umweltproblematik aber nur an die Küste verlegt.
Bemerkenswert ist, dass alleine die Einhaltung geltenden Rechts bereits helfen würde die Umweltbelastung durch die Kaliförderung und Düngemittelherstellung entscheidend zu verringern. Die Landesregierungen von Thüringen und Hessen machen sich aber zu Erfüllungsgehilfen, die es K+S ermöglichen, Umweltgesetzgebung zu unterlaufen und Parlamentsbeschlüsse zu brechen.
Um es nochmals deutlich zu formulieren: Es geht hier um den Bruch von Gesetzen und Beschlüssen, um den Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen. Es geht aber auch - und das scheinen viele Verantwortliche überhaupt nicht im Blick zu haben - um hohe Folgekosten aus einer unverantwortlichen Produktion, die Vernichtung von Werten und Gefährdung der Existenzgrundlagen, nicht nur von Flussanrainern, auch von Landwirten bis hin zur Trinkwasserversorgung.
Es muss klar sein: Wer diese Vereinbarung stützt, vernichtet Werte und fördert einen unverantwortlichen Raubbau an Natur und Gemeineigentum.
Und meine Damen und Herren, vielleicht muss ich Sie an dieser Stelle nochmals daran erinnern:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung." (Artikel 20 a des Grundgesetzes)
Der neuen Umweltministerin ist dringend anzuraten, die Gefälligkeitsvereinbarungen ihres Vorgängers zu korrigieren. Sie ist das krasse Gegenteil einer ökologisch nachhaltigen und zukunftsorientierten Industriepolitik.









