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Willi van Ooyen - Pressemitteilungen
Schuldenbremse ablehnen – Zukunftsaufgaben sichern
Montag, 30. November 2009
Zur heute vom DGB Hessen veröffentlichten Studie über die desaströse Auswirkungen der Schuldenbremse auf die öffentlichen Haushalte erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die heute veröffentlichte Studie des DGB ist ein Schlag ins Gesicht aller ideologischen Verfechter und Wegbereiter der Schuldenbremse und der erste Anfang eines sachlichen Dialogs über die Zukunft öffentlicher Kassen.
Wie die Autoren zu Recht feststellen, führt der Weg der Schuldenbremse direkt in Sozial- und Bildungsabbau in Hessen. Wenn bis zu einer Milliarde Euro an Personal- und Sachausgaben sowie den Zuweisungen für Kommunen eingespart werden müssen, dann beraubt sich die Politik ihrer eigenen Handlungsfähigkeit. Das geht zu Lasten kommender Generationen.“
Die Studie mache deutlich, dass gerade in schlechten Zeiten die Schuldenbremse die Wachstumspotentiale des öffentlichen Sektors verspiele und zukünftiges Wirtschaftswachstum nachhaltig destabilisiert werde, so van Ooyen. Nötiger denn je seien zukunftsorientierte Investitionen in Bildung, Soziales und Umwelt statt finanzpolitische Kleingeistigkeit. Aktive Vorsorge statt blindes Hinterhersparen sei jetzt gefragt.
Van Ooyen: „Deutlich geworden ist ferner, dass die unverantwortlichen Einsparvorgaben dieser Schuldenbremse spätestens ab 2016 zum Kahlschlag bei Schulen, Universitäten und öffentlichen Institutionen führen werden.
DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, zu einer aufgabenorientierten Finanz- und Haushaltspolitik zurückzukehren und die Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Landesverfassung zu stoppen. Darüber hinaus muss die Landesregierung gegen die juristisch heikle Bundesdoktrin der Schuldenbremse vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.“
Damit in Zukunft sachliche statt ideologische Debatten über die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Kassen geführt werden könne, müsse Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) dem Parlament die Auswirkungen der Schuldenbremse konkret schildern. Einen entsprechenden Berichtsantrag habe DIE LINKE eingereicht.
Berichtsantrag des Abg. van Ooyen (DIE LINKE) und Fraktion
betreffend Auswirkungen der Schuldenbremse auf den Hessischen Landeshaushalt
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, im Haushaltsausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:
1. Welcher Verschuldungsspielraum ergäbe sich für den Landeshaushalt unter der Bedingung eines strukturellen Neuverschuldungsverbotes und konjunkturellen Verschuldungsmöglichkeiten analog des in der Föderalismuskommission II beschlossenen Verfahrens ab 2011 bis 2020?
2. Welcher Anteil der Verschuldung des in den Jahren 2002 bis 2009 ist im Sinne des in der Föderalismuskommission II beschlossenen Verfahrens jeweils als strukturell bzw. konjunkturell verursacht zu bezeichnen?
3. Wie hoch liegt die strukturelle Verschuldung des Hessischen Landeshaushaltes derzeit über der in der Föderalismuskommission vereinbarten neuen Verschuldungsgrenze?
4. In welchen haushaltspolitischen Schritten beabsichtigt die Landesregierung die Neuverschuldung entsprechend der in der Föderalismuskommission II zu reduzieren?
a) Welche grundsätzlichen Spielräume sieht die Landesregierung, diese Schritte durch Steigerungen der Einnahmen zu vollziehen und wie bewertet sie in dieser Hinsicht kommende milliardenschwere Steuersenkungen?
b) Welche grundsätzlichen Spielräume sieht die Landesregierung durch Reduzierung der Ausgaben?
5. Welche Auswirkungen hat die neue Verschuldungsgrenze für die Länder auf die kommunalen Finanzbeziehungen und die Höhe des Finanzausgleichs bzw. der Zahlungen des Landes an die Kommunen?
6. In welchem Umfange müssten ab 2011 Rücklagen im Landesetat für neu vorgesehene Tilgungsleistungen gebildet werden?
7. Welcher zusätzliche haushaltspolitische Konsolidierungsbedarf wäre in dem Zeitraum 2000 – 2009 entstanden, hätten die jetzt in der Föderalismuskommission II vereinbarten Regelungen der strukturellen und konjunkturellen Kreditaufnahmegrenzen in diesen Jahren schon gegolten?
8. Sind der Landesregierung die verfassungsrechtlichen Vorbehalte, die in der Föderalismuskommission II von den Vertretern der Landtage vorgebracht wurden, bekannt und wie nimmt sie dazu Stellung?
Wiesbaden, den 30.11.09
Der Fraktionsvorsitzende:
Willi van Ooyen






