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Willi van Ooyen - Pressemitteilungen
Stiftung Kloster Eberbach: Füllt die CDU ‚Kriegskassen' mit Steuergeld?
Mittwoch, 02. Februar 2011
Anlässlich der aktuellen Presseberichte zu den Ungereimtheiten der Finanzen der CDU- Landtagsfraktionen in Hessen und Rheinland-Pfalz erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das Finanzchaos rund um die CDU wird immer mysteriöser. Nun sind auch noch Berichte aufgetaucht, nach denen die CDU-Fraktionen in Hessen und Rheinland-Pfalz eine geheime Kriegskasse führen. Dennoch verweigert sich die CDU einer Überprüfung durch die Rechnungshöfe. Sie sorgt somit selbst für den Verdacht, dass hier Steuergelder illegal verwendet wurden."
Bemerkenswert sei auch, so van Ooyen, dass in diesem Zusammenhang immer wieder auch die Stiftung Kloster Eberbach auftauche. Es stelle sich die Frage, warum die hessische CDU und auch die Landesregierung nicht endlich zur Aufklärung beitrügen.
Van Ooyen: „Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass die CDU hier ein System von illegaler Parteienfinanzierung und Günstlingswirtschaft etabliert hat. Bei der Stiftung Kloster Eberbach gibt es Hinweise, dass dieses nicht nur Auffangbecken für Zöglinge des ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) gewesen ist, sondern dass es unter anderem auch zu Verstößen gegen die Stiftungssatzung gekommen ist.
Umso mehr gespannt sind wir darauf, welche Antworten das zuständige Ministerium auf einen Brief geben wird, den DIE LINKE bereits am 13. Januar dieses Jahres versandt hat."
Der Brief an Ministerin Lucia Puttrich (CDU)
Wiesbaden den 13. Januar 2011
Stiftung Kloster Eberbach
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Puttrich,
nach unseren Informationen war es üblich, dass bei Baumassnahmen im Kloster Eberbach das Hessische Baumanagement hinzugezogen wurde. Für die Generalsanierung ist dies jedoch in den letzten Jahren nicht geschehen. Es ergeben sich für uns deshalb einige Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:
1. Warum haben, nach der Einstellung von Markus H., das Kuratorium und der Vorstand der Stiftung entschieden, dass Markus H. Baumaßnahmen ohne Beteiligung des Hessischen Baumanagements durchführen durfte?
2. Sind Gelder im Rahmen der Generalsanierung ohne Prüfung durch das Hessische Baumanagement ausgegeben worden?
3. Wer hat die Rechnungen der Auftragnehmer gezeichnet und die sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft?
4. Welches Architekturbüro, welcher Statiker wurden mit der Planung und der Durchführung der Generalsanierung beauftragt?
5. Nach welchen Kriterien wurde das Architekturbüro bzw. der Statiker ausgewählt?
6. Ist es Ziel der Stiftung, zukünftig ohne das Hessische Baumanagement zu bauen?
7. Sind das gewählten Verfahren und die geleisteten Zahlungen mit dem Stiftungsrecht vereinbar?
Für die Beantwortung der Fragen bis zur kommenden Plenarsitzung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi van Ooyen









