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Willi van Ooyen - Pressemitteilungen

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Volksabstimmung zur Schuldenbremse: Verfahrensweise verletzt das Prinzip der parlamentarischen Demokratie und ist verfassungswidrig

Montag, 07. Februar 2011

Zur bevor stehenden Einreichung einer Klage beim Hessischen Staatsgerichtshof wegen Verstoßes gegen das Prinzip der parlamentarischen Demokratie erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE. im Hessischen Landtag wird zusammen mit zahlreichen Initiativen, Gewerkschaften, Sozialverbänden sowie mit Schülerinnen, Schülern und Studierenden für ein ‚Nein' zur Schuldenbremse werben. Die ersten Informationsveranstaltungen hatten guten Zuspruch und bestärken uns, dass das ‚NEIN' gegen die ‚Schuldenbremser-Koalition' eine reale Chance hat.

Dass die Schuldenbremsen-Koalition zu unlauteren Mitteln wie der einseitigen Information an alle Wählerinnen und Wähler zur Schuldenbremse greift, lässt tief blicken. Es zeigt, dass die vier anderen Fraktionen im Hessischen Landtag auch vor einem undemokratischen Verfahren nicht zurückschrecken. DIE LINKE hat sich deshalb entschieden, eine Verfassungsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof einzureichen."

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Anmerkungen zum Inhalt der Klageschrift

Gegenstand der Verfassungsstreitigkeit sind zwei Beschlüsse des Hessischen Landtags vom 15. Dezember 2010, mit denen ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen betreffend Erläuterung zu dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für die kommende Generation) angenommen wurde und ein dazu von der Fraktion DIE LINKE eingebrachter Änderungsantrag abgelehnt worden ist. Sowohl die Annahme des Dringlichen Entschließungsantrages wie auch die Ablehnung des Änderungsantrages durch den Hessischen Landtag sind verfassungswidrig.

Sie verletzten die Rechte auf Chancengleichheit der Fraktionen und den im Demokratieprinzip wurzelnden Schutz parlamentarischer Minderheiten (Oppositionsschutz).

Die Erläuterungen enthalten die klare und unmissverständliche Aufforderung an die Stimmberechtigten, bei der Volksabstimmung dem Gesetz zuzustimmen. Eine solche werbende Einflussnahme auf die Meinungsbildung der Stimmberechtigten ist dem Landtag als Verfassungsorgan jedoch untersagt.

Informationen eines Staatsorgans müssen zutreffend und unparteiisch sein und das Für und Wider der Maßnahme vorurteilsfrei und sachgerecht darstellen.

Andernfalls nehmen sie den überstimmten Fraktionen die Chance die Gründe für ihre Ablehnung in der Öffentlichkeit mit den gleichen politischen Geweicht darzustellen, wie dies die Mehrheitsfraktionen mit Hilfe der von ihnen verabschiedeten offiziellen Erklärung des Landtages vermögen.

Der im Prinzip der parlamentarischen Demokratie (Art. 65 HV) wurzelnde Oppositionsschutz verlangt, es der Minderheit zu ermöglichen, ihren Standpunkt ausreichend zu begründen und in den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen. Das enge Zeitfenster der parlamentarischen Beratung machte dies unmöglich. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwischen den Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen schon wochenlang verhandelt worden war. Eine Aussprache über das Für und Wider fand nicht statt. Sie ist vielmehr von der Mehrheit mit Hinweis auf Zeitdruck verhindert worden.

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Van Ooyen: „Außerdem wird DIE LINKE einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Wir werden darin in erster Linie beantragen, die Durchführung der Volksabstimmung bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen. In zweiter Linie wollen wir erreichen, das die Erläuterungen weder veröffentlicht noch versendet werden. Ferner fordern wir, die Erläuterungen mit den in unserem abgelehnten Änderungsantrag enthaltenen Textergänzungen zu versenden. Das hätte den Vorteil, dass die Volksabstimmung wie vorgesehen stattfinden könnte.

Der Streit um die ‚Erläuterung' des Gesetzes zur Schuldenbremse ist von zentraler Bedeutung für die bevorstehende für den 27. März angesetzte Volksabstimmung. Mit dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wollen wir verhindern, dass ein Verfahren zur Volksabstimmung fortgesetzt wird, das wegen der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Erläuterungen möglicherweise mit dem Makel der Fehlinformation der Bürgerinnen und Bürger behaftet wäre und das öffentliche Ansehen der Landesverfassung Schaden erleidet, weil das Abstimmungsergebnis wegen der vorherigen Fehlinformation in Zweifel gezogen werden könnte."


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