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Willi van Ooyen - Pressemitteilungen
Schuldenbremse: Am 9. März berät der Hessische Staatsgerichtshof über die einstweilige Anordnung der Fraktion DIE LINKE
Donnerstag, 17. Februar 2011
Zum Verfahren in Sachen Volksabstimmung zur Verankerung einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung erklärt Willi van Ooyen, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:„Am 9. März wird der Hessische Staatsgerichtshof über die Anträge der Fraktion DIE LINKE beraten.
In der von Staatsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider für die Fraktion DIE LINKE verfassten Klageschrift hinsichtlich des undemokratischen Vorgehens der vier anderen Fraktionen im Hessischen Landtag (SPD, CDU, FDP, Grüne) heißt es, dass
‚die Beschlüsse des Hessischen Landtags in der 62. Sit¬zung am 15. Dezember 2010 (Plenarprotokoll 18/62, S. 4304), mit denen
- der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „betreffend Erläuterung zu dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse)“ in Drucksache 18/3493 gegen die Stimmen der Antragstellerin angenommen und
- der Änderungsantrag der Antragstellerin zu diesem Dringlichen Entschließungsantrag in Drucksache 18/3494 in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt worden ist, den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen (Rechte auf Chancengleichheit und den im Demokratieprinzip wurzelnden Schutz parlamentarischer Minderheiten (Oppositionsrechte).aus Artikel 65 HV in Verbindung mit Artikel 73 Absatz 2, Artikel 76 Abs. 1 und Artikel 123 HV, verletzen.‘
Die Fraktion DIE LINKE ist zuversichtlich, dass diese Rechtsauffassung bestätigt wird.“









