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Willi van Ooyen - Pressemitteilungen
Mögliche Anklage gegen Janine Wissler und Willi van Ooyen: Nazi-Aufmärsche verhindern - statt Proteste dagegen kriminalisieren!
Montag, 11. April 2011
Willi van Ooyen: „Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag haben sich zusammen mit tausenden anderen Menschen an Protesten gegen geplante Nazi-Aufmärsche in Dresden in den Jahren 2010 und 2011 beteiligt. Versuche, diese Proteste zu kriminalisieren, wie das die Staatsanwaltschaft Dresden nun versucht, sind vollkommen fehl am Platz.
Die Lehre aus der deutschen Geschichte muss sein, alle neo-faschistischen Bestrebungen entschieden zu bekämpfen. In den Parlamenten und natürlich auch außerparlamentarisch. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sind friedliche Proteste gegen Nazi-Aufmärsche dringend geboten und ein legitimer Ausdruck demokratischer Gegenwehr."
Das von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeleitete Ermittlungsverfahren, unter anderem auch gegen die beiden Vorsitzenden der Fraktionen der LINKEN im Sächsischen und im Thüringer Landtag, Andre Hahn und Bodo Ramelow, sei ein falsches Signal, so van Ooyen.
Janine Wissler: „Wir sind gespannt, was am Ende der Beratungen herauskommt, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft am 12. April im Hauptausschuss des Hessischen Landtags Thema ist. Unabhängig davon, was der Hauptausschuss entscheidet, steht für uns fest: Der Versuch, berechtigtes zivilgesellschaftliches Engagement gegen Nazi-Aufmärsche zu bestrafen, wird ins Leere laufen. Die Abgeordneten der LINKEN werden sich davon nicht abschrecken lassen."
Manfred Coppik, der als Rechtsanwalt in dem möglicherweise anstehenden Prozess Willi van Ooyen vertreten wird, verweist darauf, dass die Verfahren gegen die Immunitätsaufhebung gegen Hahn und Ramelow ausgesetzt worden seien.
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Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage in dem Immunitätsaufhebungsverfahren gegen die Fraktionsvorsitzenden der Linken
1. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bisher nicht dargelegt, welches konkrete strafbare Handeln sie den beschuldigten Fraktionsvorsitzenden vorwirft.
Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtages hat deshalb einstimmig das Verfahren zur Aufhebung der Immunität des Vorsitzenden der sächsischen Landtagsfraktion der Linken Dr. Hahn ausgesetzt und die Staatsanwaltschaft zu ergänzenden Angaben aufgefordert.
2. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Verfahren gegen tausende Demonstranten, die an dem friedlichen Protest gegen den neofaschistischen Aufzug der JLO beteiligt waren, entweder gar nicht eingeleitet oder wieder eingestellt. Nur und ausschließlich gegen die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Linken in Sachsen, Thüringen und Hessen soll Anklage erhoben werden. Auch zu dem sich daraus ergebenden Willkürverdacht soll nach dem Willen des Sächsischen Immunitätsausschusses die Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. Die parlamentarische Funktion als Fraktionsvorsitzende kann nicht zum Anknüpfungspunkt für Strafverfolgung werden. Dies wäre nicht nur willkürlich, sondern auch ein schwerwiegender Eingriff in die Autonomie des Parlaments und seiner Fraktionen.
3. Politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Parlaments sind heute die Fraktionen. „Im Zeichen der Entwicklung der Parteiendemokratie sind sie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung" (so das Bundesverfassungsgericht Bd. 84, S. 322). Die herausgehobene Stellung als Fraktionsvorsitzende zur entscheidenden Differenzierung und Begründung eines Strafverfahrens zur erklären, ist deshalb ein schwerer Eingriff in die parlamentarische Tätigkeit der Fraktionen und damit in die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Körperschaft insgesamt.
4. Genau davor soll das Immunitätsrecht schützen und deshalb hat der einzelne Abgeordnete nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht – den repräsentativen Status der Abgeordneten grob verkennend – von sachfremden willkürlichen Motiven leiten lässt. (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2001, Az.: 2 BvE 2/00, RN. 67).
5. In der vorgenannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Pofalla ./. Deutscher Bundestag legt das Gericht dar, die Immunität solle auch davor schützen, dass das Strafverfahren gegen einen Abgeordneten aus sachfremden, insbesondere politischen Motiven durchgeführt wird. „Würde der Bundestag in einem solchen Fall die strafprozessualen Maßnahmen gestatten, so würde er sich die sachfremden Erwägungen der Strafverfolgungsorgane zur eigen machen und dadurch selbst willkürlich handeln." (RN. 92 des Urteils). Im Fall Pofalla sah das Bundesverfassungsgericht dafür keine Anhaltspunkte. Es ging dort um den Verdacht der Steuerhinterziehung, der nichts mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zu tun hatte. Schon gar nicht wurde die Strafverfolgung mit der politischen Funktion des Betroffenen begründet. Das ist hier erkennbar anders.
6. Im Gegensatz zum Sächsischen Recht sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages vor, dass der betreffende Abgeordnete sich zu dem Aufhebungsersuchen nicht äußert. Im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Immunitätsentscheidung den Abgeordneten auch in seinem subjektiven Recht auf willkürfreie Entscheidung betreffen und verletzen kann, dürfte die hessische Regelung verfassungsrechtlich kaum haltbar sein.
7. Der zuständige Hessische Hauptausschuss sollte sich der Entscheidung des ortsnächsten zuständigen Parlamentsgremiums in Sachsen anschließen und das Verfahren aussetzen, um nicht auch nur den Anschein der Mitwirkung an einer willkürlichen Mißbrauchsverfolgung zu erwecken.
8. In dem Hauptverfahren wird es letztlich auch um die Frage gehen, ob unter der Geltung des Grundgesetzes als einer dem NS-Faschismus entgegengesetzten Verfassung zwar in Gedenkreden „Wehret den Anfängen!" beschworen wird, gleichzeitig aber Menschen, die sich friedlich einem neonazistischen Aufzug entgegenstellen, kriminalisiert werden können und dürfen.
Manfred Coppik, Rechtsanwalt









