Interview mit Marjana Schott

100x100_marjanaIn öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
Weiterlesen


Broschüre

rustungsatlasRüstungsatlas
Hessen
  
 

Haushaltsbroschüre 2012

   haushaltsbrosch12
Reichtumsuhr

Reichtumsuhr auf eigener Seite einbinden
Quelle: www.vermoegensteuerjetzt.de

Kontakt: Presse


Thomas Klein - Image
Thomas Klein

(Pressesprecher)

Zimmer: 210 M
0611 - 350.6079
0176 - 80 12 81 97
t.klein@ltg.hessen.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


Willi van Ooyen - Pressemitteilungen

DruckenE-Mail

Das Europa der Finanzmärkte ist am Ende

Dienstag, 16. August 2011

Zur Ablehnung von Eurobonds durch Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier erklärt der finanzpolitische Sprecher und Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, Willi van Ooyen:

„Das Europa der Finanzmärkte ist am Ende. Dem muss ein soziales und solidarisches Europa folgen. Dazu gehört eine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik – auch mit Eurobonds.

Statt der Übertragung der unsolidarischen Politik von Hessen auf Europa ist jetzt die schnelle Einführung von Eurobonds erforderlich. Damit entsteht ein attraktiver, sehr liquider Markt für öffentliche Anleihen, in dem die Zinsen für alle europäischen Staaten tragbar bleiben.

So kann es dann auch gelingen, dass die Krisenstaaten Europas sich wieder stabilisieren - ohne, dass es zu unabsehbaren sozialen und politischen Verwerfungen kommt."

Der Hessische Ministerpräsident vertrete mit seiner Ablehnung der dringend notwendigen Eurobonds dieselbe politische Linie wie beim Länderfinanzausgleich: Uns geht's gut und ohne die anderen würde es uns noch viel besser gehen.

„Offensichtlich verkennt Bouffier, dass er mit seinen Äußerungen die Stabilität des Euro gefährdet. Und ein Zusammenbruch des Euros würde auch für Hessen schwerste Folgen haben."

Anhänge:
DateiBeschreibungDateigröße
Diese Datei herunterladen (2011 06 10 BedGewV-Entwurf 06 06 2011.pdf)Entwurf der Bedarfsgewerbeverordnung 359 Kb

Mehr zu diesem Thema: