Interview mit Marjana Schott

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Willi van Ooyen - Pressemitteilungen

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Keine staatliche verordnete Schuldenbremse!

Dienstag, 17. Februar 2009

Zur angefügten Erklärung der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Landtagen erklärt Willi van Ooyen, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE in Hessen wird unter der Losung ‚Wir zahlen nicht für Eure Krise' gegen die von oben verordnete Einführung der ‚Schuldenbremse' als groben und fahrlässigen Einschnitt in die staatliche Handlungsfähigkeit auf allen Ebenen wehren. In Wirklichkeit ist die ‚Schuldenbremse' eine Sozialbremse; dagegen werden wir im Parlament, vor allem aber außerparlamentarisch, aktiv werden."


Erklärung der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Landtagen:

„‚Schuldenbremse' ist keine Antwort

DIE LINKE im Bundestag und in den Landtagen teilt mit der Föderalismus-Kommission die Sorge um die Verschuldung der öffentlichen Hand. Wir wollen stabile Haushalte, weil wir eine handlungsfähige Politik wollen. Sowohl ausufernde weitere Verschuldung als auch platte Verschuldungsverbote machen Politik aber handlungsunfähig. Das ist für uns der Leitsatz auch im Kampf gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie hat gerade erst begonnen und fordert Ressourcen in ungeahntem Ausmaß. Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt präzise beurteilen, was das für die öffentlichen Haushalte bis 2020 bedeutet. Deswegen ist die Schuldenbremse zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem jetzigen Zeithorizont keine Antwort in der Sache.
Sie ist aber auch in der Form keine akzeptable Antwort. Wir teilen die bereits öffentlich diskutierten verfassungsrechtlichen Bedenken. Bund und Länder sind laut Grundgesetzt in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. DIE LINKE in Bundestag und Landtagen verteidigt die Budgethoheit der Landesparlamente. Diese Budgethoheit geht bereits jetzt mit Verschuldungsegelungen einher - insbesondere durch die verfassungsrechtliche Obergrenze in Gestalt der Investitionssumme sowie durch die Ausnahmeregelungen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. Für die vor uns liegende Zeit ist das ein hinreichend definierter Rahmen."