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Länderfinanzausgleich ist nicht das Problem – für einen solidarischen Föderalismus

Mittwoch, 09. Dezember 2009

Redemanuskript von Willi van Ooyen zum Länderfinanzausgleich im Hessischen Landtag am 9. Dezember 2009
 
Herr Präsident, meine Damen und Herren,

alle Jahre wieder wird die Ungerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs beschworen - nun stimmen SPD und Grüne mit ein.
 
Doch um was geht es: Mit dem Länderfinanzausgleich sollen die Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands gewährleistet und wirtschaftliche Benachteiligungen ausgeglichen werden. Im Grundgesetz findet dieser Teil der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Art. 107 Abs. 2 Satz 1 seine Rechtsgrundlage. Danach soll „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“ werden.
Vorweg gesagt: Unsere Fraktion lehnt den zunehmenden Wettbewerbsföderalismus, wie er in den Reihen der CDU/CSU und der FDP eingefordert wird, strikt ab. Die zunehmende Konkurrenz zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Bundesländern läuft dem grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zuwider. Wir erkennen natürlich das Problem an, dass dem Land Hessen 2,5 – 3 Mrd. Euro verloren gehen. Jedoch führt die derzeitige Regelung in der Tat auch dazu, dass sowohl für ein finanzschwaches Bundesland, wie für ein so genanntes „Geberland“, wenig Anreize bestehen, höhere Steuereinnahmen zu erzielen.
 
Eine praktische Lösung dieses Anreizproblems wäre, wenn die Finanzmittel für Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Abzug von der Ausgleichsmasse gebracht würden, so dass die erzielten Steuermehreinnahmen mehr zu Geltung kämen. Für den Länderfinanzausgleich bedeutet dies, dass die Kosten für die Aufstockung des Personals in den Landesfinanzverwaltungen auf das Niveau der Personalbedarfsplanungen im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen sind. Und dass Länder mit planmäßiger Personalausstattung für ihr Bemühen um Mehreinnahmen und eine wirksame Durchsetzung der Steuergesetze nicht benachteiligt werden.
 
Um den unsinnigen Steuerwettlauf nach unten dauerhaft zu stoppen, halten wir perspektivisch eine Übernahme der Länderfinanzverwaltungen durch den Bund für geboten. In dieser Forderung sehen wir uns nicht zuletzt durch ein Positionspapier des Bundesfinanzministeriums bestärkt, in dem es heißt:
„Die Aufsplittung in 16 unabhängige Steuerverwaltungen (…) mit unterschiedlicher Vollzugs- und Prüfungspraxis (z.B. Personaleinsatz, technischer Ausstattung, Prüfungsfrequenz, Prüfungsschwerpunkte) bedingt schon als solche Vollzugsunterschiede (…) Verbindliche Ziel- und Qualitätsvorgaben für den Verwaltungsvollzug und ein darauf aufbauendes einheitliches, bundesweites Verwaltungs-Controlling bzw. Benchmarking gibt es in Deutschland nicht.“
 
Bei Umsetzung der Maßnahmen, wie wir sie fordern, können Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe vermieden werden. Dies wäre mehr als genug, um die dringendsten Finanzierungsprobleme der Länder solidarisch und kooperativ zu bewältigen.
Vielleicht gelänge es so zu vermeiden, dass die mögliche Steuerquote von den Ländern bewusst nicht ausgeschöpft wird, um den ansässigen Unternehmen zusätzliche Standortvorteile zu verschaffen.
 
Herr Blum und Herr Milde klagen darüber, dass Bundesländer eigenständig über ihre Einnahmen entscheiden. Am liebsten würden sie in jedes Landesparlament einen hessischen Beamten setzen, der die Verteilung der „hessischen Euros“ überwacht. Herr Weimar unterschlägt aber, dass jeder „hessische Euro“ mit Rendite nach Hessen zurück fließt.
 
Die 1,8 Millionen Menschen, die von Ostdeutschland in den Westen vor allem nach Süddeutschland (und auch nach Hessen) abgewandert sind, schaffen im Jahr ein Bruttoinlandsprodukt von rund 80 Milliarden Euro. Ohne diese qualifizierten, jungen Fachkräfte hätte Hessen schon den Notstand ausrufen müssen.
Wer nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist, wie sie von CDU, FDP und Grünen vertreten werden, könnte zum Schluss selbst Schaden nehmen. Wir, DIE LINKE bevorzugen einen solidarischen Föderalismus. Die Entsolidarisierung wird letztlich für arme wie reiche Länder sehr viel teurer. Gerade angesichts der Vereinbarung des Solidarpakts II von 2001, die bis 2019 Bestand hat, sollten diese Verträge zwischen den Ländern eingehalten werden statt sie zu sabotieren!
 
Deshalb lehnen wir auch die Vorschläge von SPD und Grünen ab, sich aus dem Solidarzusammenhang zu verabschieden. Durch die degressive Entwicklung für die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die ja bis zum Jahre 2020 festgelegt sind, werden die Transfergelder für die neuen Bundesländer von derzeit 9,5 Milliarden Euro auf Null abgeschmolzen. Wer dann noch eine Benachteiligung Hessens durch die positive Diskriminierung der neuen Länder sieht, sollte dies erst einmal beweisen.
 Was wir jedoch mit der Reform des Länderfinanzausgleiches nicht lösen können, sind die verheerenden Folgen ideologischer Steuersenkungspolitik, die Ländern und Kommunen Jahr für Jahr Milliarden Euro kostet.Auch betrachten wir die Situation der Altschulden gerade angesichts der kommenden Schuldenbremse sehr skeptisch. Wir wollen aber auch, dass nicht nur über die Bewältigung von Altlasten, sondern auch über die bessere Finanzierung der Bildung als der zentralen Zukunftsaufgabe gesprochen wird.
 
An die Antragsstellerinnen und Antragssteller sei gerichtet:
 
Gerade emanzipatorische Parteien mit linkem Weltbild sollten sich davor hüten wohlstandschauvinistische Debatten zu bedienen, wie sie immer wieder von CDU und FDP zu hören sind. Oder wollen sie ihren Kolleginnen und Kollegen in Bremen, im Saarland oder Thüringen erklären, wo diese denn überall kürzen sollen?
 
Stattdessen sollten gerade wir immer wieder deutlich machen, dass die wesentliche Qualität staatlichen Handelns eine Frage der leistungs- und aufgabengerechten Finanzierung ist.
 
Ganz konkret: Der seit Kohl andauernde Steuersenkungswettbewerb muss beendet werden, damit gerade wieder Vermögende und Kapital stärker an der Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens beteiligt werden.
Vielen Dank.


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