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Steuergerechtigkeit für Hessen herstellen

Mittwoch, 03. März 2010

Rede von Willi van Ooyen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Daten über Steuerstraftäter für mehr Steuergerechtigkeit nutzen mit Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend endlich Gerechtigkeit im Vollzug der Steuergesetze herstellen – auch in Hessen und Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und FDP betreffend Steuergerechtigkeit wahren-Rechtsstaat schützen am 3. März 2010


Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren!

Im Rechtsstaat gilt das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Im Steuerrecht gilt dies offenbar nicht, wenn es um den Vollzug von Strafandrohungen geht: Zwar ist Steuerhinterziehung in schweren Fällen mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bewährt, bestraft wird aber nur der, der sich nicht selbst anzeigt. Die mehr als 600 Steuerstraftäter, die sich in den letzten Wochen in Hessen selbst angezeigt haben, dürfen aber auf Milde hoffen. Die Strafandrohung des Gesetzes wird damit ad absurdum geführt!
 
Aber ich erkenne an, dass im Antrag von CDU und FPD dem Ansinnen von Grünen und uns Rechnung getragen wird und die Straffreiheit ausdrücklich ausgesetzt werden soll. Ein wichtiger Erkenntnisfortschritt.
 
Denn: Straffreiheit ist ein Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Sie dient hier als unnötiges Dankeschön für die gesellschaftliche Verantwortungslosigkeit der Steuerkriminellen, die sich ihrer Steuerpflicht entziehen und das Gemeinwesen in seinem Kern schädigen. Der durchsetzungsfähige Staat muss deren Handeln sowohl präventiv als auch konkret wirkungsvoller bekämpfen. Die Privilegierung der Privilegierten muss ein Ende haben!

Bislang hat die strafrechtliche Verfolgung von Steuerkriminalität eher den Charakter staatlich organisierter Nachsicht. Dies zu ändern wäre ein Leichtes. Würde man die Behörden in die Lage versetzen, Einkommensmillionäre und Unternehmen regelmäßig und eingehend zu prüfen. Und dies wäre ein lohnendes Geschäft:

Jeder Betriebsprüfer kostet etwa 80.000 Euro pro Jahr, treibt aber durchschnittlich eine Million Euro zusätzlicher Steuern pro Jahr ein. Schon deshalb ist die staatliche Laxheit bei der Verfolgung Steuerkrimineller völlig unverständlich. Unverständlich ist auch, warum gerade in der hessischen Finanzmetropole Frankfurt weniger Steuerfahnder arbeiten als in Düsseldorf.
Im Gegensatz zum dritten Punkt Ihres Antrages, der die Weimarsche Umsetzung des Systems Koch: "Die Reichen reicher und die Armen ärmer machen", verfolgt, wird die unzureichende Besetzung der Finanzämter über den Klee gelobt. Dem werden wir natürlich nicht zustimmen.
 
Die Landesregierung versucht hier in Hessen, Standortpolitik der besonderen Art zu betreiben, indem sie sich nicht nur in die Arbeit der Steuerbeamten einmischt, sondern auch noch zu wenige von ihnen beschäftigt.
Um diesem unsäglichen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern, der noch durch den Länderfinanzausgleich befördert wird, Einhalt zu gebieten, schlagen wir vor, die Finanzmittel für Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Abzug von der Ausgleichsmasse zu bringen, so dass die erzielten Steuermehreinnahmen mehr zur Geltung kämen.
 
Dies sieht vor, dass die Kosten für die Aufstockung des Personals in den Landesfinanzverwaltungen auf das Niveau der Personalbedarfsplanungen im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen sind. Und dass Länder mit planmäßiger Personalausstattung für ihr Bemühen um Mehreinnahmen und eine wirksame Durchsetzung der Steuergesetze nicht benachteiligt werden.
Um den unsinnigen Steuerwettlauf nach unten dauerhaft zu stoppen, halten wir perspektivisch eine Übernahme der Länderfinanzverwaltungen durch den Bund für geboten. In dieser Forderung sehen wir uns nicht zuletzt durch ein Positionspapier des Bundesfinanzministeriums bestärkt, in dem es heißt:

„Die Aufsplittung in 16 unabhängige Steuerverwaltungen (…) mit unterschiedlicher Vollzugs- und Prüfungspraxis (z.B. Personaleinsatz, technischer Ausstattung, Prüfungsfrequenz, Prüfungsschwerpunkte) bedingt schon als solche Vollzugsunterschiede (…). Verbindliche Ziel- und Qualitätsvorgaben für den Verwaltungsvollzug und ein darauf aufbauendes einheitliches, bundesweites Verwaltungs-Controlling bzw. Benchmarking gibt es in Deutschland nicht.“

Dass es einen Schwarzmarkt gibt, auf dem Daten von Steuersündern gehandelt werden können, ist Ausdruck eines dramatischen Staatsversagens. In den letzten 20 Jahren haben unterschiedliche Regierungen Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt betrachtet und damit Bürger zur Steuerhinterziehung ermuntert. So hatte z.B. der Bundesrechnungshof mehrere Male beklagt, dass Einkommensmillionäre viel zu selten geprüft werden.

Eine Prüfung von Einkommensmillionären alle sechs bis sieben Jahre, wie sie Staatssekretär Dr. Schäfer für Hessen konstatiert, ist nicht ausreichend und zudem ungemein aufwändig, allein weil mehrere Jahre rückwirkend geprüft werden muss.
DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, endlich gegen Steuersünder vorzugehen. Wir brauchen bessere Gesetze, mehr Steuerfahnder und weniger Einmischung der hessischen Regierung in die Arbeit der Finanzämter. Der Kauf von Steuerdaten ist nur ein Notbehelf, wir fordern aber endlich systematisch gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
Es ist auch keine „Unverschämtheit“ gegenüber Unternehmen, wie Sie, Herr Blum, hier im Landtag meinten, wenn man Unternehmen auf ihre Steuerehrlichkeit prüft – es ist eine Unverschämtheit gegenüber denen, die ihre Steuern ehrlich zahlen, dies nicht zu tun!
Herr Blum (es ist nicht ihr Klientel), dennoch wissen Sie, was passiert, wenn das Kind einer alleinerziehenden Mutter, die Hartz IV bezieht, zum Geburtstag 10 Euro von der Oma geschenkt bekommt?

Hier gilt kein Bankgeheimnis, es kommt schnell zum Vorwurf des Sozialbetruges.
Dass nun schon zum wiederholten Mal Daten auftauchen, die massive Steuerhinterziehungen belegen, zeigt das Versagen der Regierungen in Bund und Ländern. Nicht erst der Skandal um unter fadenscheinigen Vorwänden geschasste Steuerprüfer in Hessen macht deutlich, dass die Durchsetzung der Steuerpflicht insbesondere gegenüber Vermögenden im Argen liegt.
Wer nicht auf kriminell erworbene Daten angewiesen sein will, muss mit mehr Steuerfahndern, ausgetrockneten Steueroasen und strengen Finanzmarktregeln das Übel an der Wurzel packen.
Bei Umsetzung der Maßnahmen, wie wir sie fordern, können Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe vermieden werden. Dies wäre hilfreich, um die dringendsten Finanzierungsprobleme solidarisch und kooperativ zu bewältigen.
Im Antrag von FDP und CDU erkenne ich, dass die Landesregierung bundesweit Anstrengungen unternehmen will, die "Selbstanzeigen" aus dem steuerrechtlichen Verkehr zu ziehen. Allein mir fehlt noch der Glaube, dass dies wirklich angegangen wird. Aber Lernfähigkeit unterstellt ein Pädagoge allen Menschen.
 
Vielen Dank.


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