Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Keine Ungleichheit bei Besteuerung von Fast-Food und Schulkantine
Donnerstag, 24. Juni 2010
Rede von Willi van Ooyen zum Antrag der LINKE. Fraktion betreffend verminderter Mehrwertsteuersatz auf Schulessen am 24. Juni 2010
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Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
„In Erwägung, dass kein Volk höher steht, als der letzte seiner Bürger, soll der Unterricht allen zugänglich, untentgeltlich und sozial sein. Speisung der Kinder in den Schulen! Die Erziehung beginnt mit der Speisung! Um zu wissen, muss man zu essen wissen."
...heißt es in „Die Tage der Commune" Bertholt Brechts.
„Um zu wissen, muss man zu essen wissen". Dies trifft besonders auch auf Schülerinnen und Schüler, da diese sich noch im Wachstum befinden. Aber auch, weil diese dank immer höherer Lernbelastungen, ich nenne exemplarisch nur G8, immer öfter immer länger in der Schule sind.
Das Ziel, dass jedes Kind, das eine Schule, mindestens aber jedes Kind, das eine Ganztagsschule besucht, an einem gemeinsamen, unentgeltlichen, Mittagstisch teilnehmen kann, ist – unabhängig davon, dass das, was Sie Ganztagsschulen nennen, in der Regel gar keine solchen sind - bis heute in Hessen nicht eingelöst.
Wenn der Staat aber schon nicht dafür sorgt, dass alle Schülerinnen und Schüler eine warme Mahlzeit bekommen, dann sollte er wenigsten dafür sorgen, dass diese entgeltliche Mahlzeit nicht übergebühr verteuert wird.
Für solche Zwecke sieht das deutsche und europäische Mehrwertsteuersystem die Möglichkeit eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vor. Angewendet wird dieser gegenwärtig beispielsweise auf Fast-Food das nicht vor Ort verzehrt wird, nicht aber auf Schulessen. Dieses Problem ist beim Bundes-Finanzministerium nicht nur bekannt, sondern von diesem selbst verursacht.
Denn erst durch ein Rundschreiben in dem das BMF seine geänderte Rechtsauffassung zu Besteuerung von Schulessen bekannt gibt, wird Schulessen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet.
Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums wird unter der Überschrift: „Keine Ungleichheit bei Besteuerung von Fast-Food und Schulkantine" nun behauptet, dass Schulkantinen und Fast-Food Restaurants bei der Erhebung der Mehrwertsteuer gleich behandelt werden.
Damit widerspricht das Bundesfinanzministerium der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU). Mir fällt es in dieser Frage sichtlich leicht, mich auf die Position von Frau Aigner zu stellen, denn sie hat Recht. Selbst wenn Schulessen und Fast-Food formal gleich behandelt werden, so kann es doch nicht angehen, dass das Mittagessen in der Schulkantine mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt wird und die Currywurst, die man auf die Hand bekommt, nicht!
Das ist absurd! Denn wenn man Schülerinnen und Schülern ein gesundes Mittagessen anbieten will, egal, wie viel Geld ihre Eltern zur Verfügung haben, dann muss dieses auch für alle erschwinglich sein – ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz trägt dazu wenigstens etwas bei.
Daher fordern wir diesen Satz gesetzlich festzuschreiben und damit den Zustand wieder herzustellen den das BMF mit seinem Rundschreiben vom 16. Oktober 2009 beendet hat.
Dies ist nicht nur aus gesundheitspolitischen Gründen geboten, sondern auch aus sozialen. Es ist aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen, dass die Landesregierung mit ihrer Zustimmung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz dafür sorgt, dass die privat in einem reichen Haushalt angestellte Köchin steuerlich besser absetzbar ist, als das Essen eines von 2 Millionen armen Kindern, das dieses in der Schule zu sich nimmt.
Aber selbst das Bundesfinanzministerium scheint sich dieser Tatsache bewusst zu sein und gibt den Hinweis, dass Schulessen dann von der Mehrwertsteuer befreit werden kann, wenn es von gemeinnützigen Schulträgern ausgegeben wird.
Wenn Sie nun der Meinung sind, dass dies ausreiche, so frage ich Sie, wie viele Schulen haben denn einen Trägerverein, der dies leisten kann und will. Und ich frage sie auch, ob dies die Art ist wie sie zukünftig die politischen Probleme lösen wollen: nämlich auf dem Rücken der Bürger, die für staatliche Fehlentscheidungen in die Bresche springen sollen?
Ist es das, was Sie unter „Bürgergesellschaft" verstehen: Wenn Bürgerinnen die von ihnen verursachten Probleme ausbaden?
Wir fordern Sie auf, im Bundesrat dafür zu sorgen, Schulessen unter dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu fassen.
Behandeln Sie die Schulerinnen und Schüler wenigstens nicht schlechter als die Hoteliers, auch wenn von denen keine Spenden dafür zu erwarten sind.
Kurz noch zu den von SPD und GRÜNEN vorgelegten Anträgen: Auch wenn der GRÜNEN-Antrag darauf hinaus läuft, zu sagen: die hier von den Linken festgestellte gravierende Ungerechtigkeit in Bezug auf die Mehrwertsteuerregelungen geht uns nichts an, wir wollen unabhängig davon jedem Schüler und jeder Schülerin helfen, worauf ich nur erwidern kann: Selbstverständlich muss man das eine tun ohne das andere zu lassen, also auch die Steuerungerechtigkeit überwinden und abstellen – auch wenn wir dies also als Fehleinschätzung betrachten, werden wir aufgrund der grundsätzlich übereinstimmenden Zielsetzungen doch auch beiden vorliegenden Anträgen zustimmen.
Andersherum bitte ich auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, unserem Anliegen, dass im Haushaltsausschuss auch von Finanzminister Weimar als berechtigt und legitim klassifiziert wurde, zuzustimmen.






