Interview mit Marjana Schott
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Motto der FDP beim LFA: Gebt denen, die am meisten haben
Donnerstag, 30. September 2010
Rede von Willi van Ooyen zum Antrag der FDP-Fraktion betreffend eine Aktuelle Stunde „Hessen packts an - für einen leistungsgerechteren und anreizorientierten Länderfinanzausgleich" am 30 September 2010
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete,
„Hessen packt's an" ist der Titel dieser Aktuellen Stunde, es sollte besser heißen „Hessen vergreift sich". Wieder einmal reden wir hier über den Versuch der sogenannten Geberländer, sich an den Einnahmen anderer Bundesländer aus dem Länderfinanzausgleich zu vergreifen. Diesmal ist der Anlass ein Rechtsgutachten des Mainzer Professors Kube.
Dass es ausgerechnet ein Professor aus Rheinland-Pfalz ist, den die FDP jetzt damit beauftragt hat, den LFA aufs Korn zu nehmen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Wer weiß, ob sich Rheinland-Pfalz solche Professoren noch leisten könnte, wenn unser Nachbarland weniger Geld aus dem Finanzausgleich erhalten würde.
Und genau darum geht es im Kern auch bei der Auseinandersetzung um den Länderfinanzausgleich: Die anderen sollen weniger bekommen und Hessen soll mehr behalten dürfen. Dies lehnen wir ab.
Es kann nicht sein, dass sich eine hessische Landesregierung über Jahre über den Bundesrat zur Erfüllungsgehilfin verschiedenster Steuersenkungspläne macht, um dann festzustellen, dass die eigenen Einnahmen zu gering ausfallen. Eingriffe in den LFA, wie sie vier Parteien in diesem Landtag fordern, lehnen wir ab.
Es bringt eben nichts, ein Steueraufkommen, das für alle zu gering ist, anders aufzuteilen, damit wird es vielleicht in Hessen etwas mehr Geld geben, aber dieses Geld wird dann in Schleswig-Holstein, Bremen oder in einem anderen der 13 sogenannten Nehmerländer fehlen.
Was uns heute wieder einmal die FDP vorführt, ist, auf den Punkt gebracht, was diese Partei in allen Bereichen fordert: gebt denen die am meisten haben! Konkret fordert die FDP: saniert den Hessischen Landeshaushalt auf Kosten der ärmeren Bundesländer.
Hier funktioniert die sogenannte liberale Politik nach dem gleichen Muster, wie sie Steuersenkungen für Hoteliers durchsetzt und Hartz IV um menschenunwürdige 16 Cent pro Tag erhöht.
So wie Sie in dieser Gesellschaft von Armen zu Reichen umverteilen, versuchen Sie dies nun auch zwischen den Bundesländern.
Aber, meine Herren von der FDP: Das werden wir nicht mittragen. Es ist natürlich ein Problem, dass Hessen große Summen in den Länderfinanzausgleich einzahlen muss, obwohl das Land selbst ein großes Hauhaltsdefizit zu schultern hat. Aber dieses Problem lässt sich nicht über eine Umverteilung der insgesamt zu geringen Einnahmen lösen. Um dies zu beheben, müsste erst einmal für höhere Einnahmen gesorgt werden. Dass dies die Steuersenkungspartei der Besserverdienenden nicht will, ist uns allerdings auch klar.
Nun den LFA anzugreifen, geht, wie gesagt, am Problem vorbei, denn mit dem Länderfinanzausgleich sollen die Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands gewährleistet und wirtschaftliche Benachteiligungen ausgeglichen werden. Im Grundgesetz findet dieser Teil der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Art. 107 Abs. 2 Satz 1 seine Rechtsgrundlage. Danach soll „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen" werden.
Der Länderfinanzausgleich ist also gerade nicht dazu da, die Einnahmeunterschiede zwischen Bundesländern so zu gestalten, dass Hessen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Genau darauf läuft aber die Drohung, gegen den LFA zu klagen, hinaus. Es ist dabei das alleinige Ziel, dass sich Hessen von den finanzschwächeren Bundesländern entsolidarisiert und ignoriert, dass dadurch die Unterschiede in den Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik größer werden.
Richtig ist aber tatsächlich, dass der LFA keine Anreize bietet, und das gilt für Hessen in besonderer Weise, die eigenen Einnahmen zu erhöhen. Die Folge der Einnahmeerhöhung ist im jetzigen System auch ein Ansteigen der von Hessen zu leistenden Ausgleichszahlungen. Für Hessen bedeutet dies, dass jeder neu eingestellte Steuerfahnder, der mehr Geld in Hessen eintreiben kann, auch für alle anderen Bundesländer mitwirtschaftet, die Kosten für das Personal von Hessen allein getragen werden müssen.
Eine praktische Lösung dieses Anreizproblems wäre, die Finanzmittel für Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Abzug von der Ausgleichsmasse zu bringen, so dass die erzielten Steuermehreinnahmen mehr zu Geltung kämen.
Dies sieht vor, dass die Kosten für die Aufstockung des Personals in den Landesfinanzverwaltungen auf das Niveau der Personalbedarfsplanungen im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen sind. Und dass Länder mit planmäßiger Personalausstattung für ihr Bemühen um Mehreinnahmen und eine wirksame Durchsetzung der Steuergesetze nicht benachteiligt werden.
Um den unsinnigen Steuerwettlauf nach unten dauerhaft zu stoppen, halten wir perspektivisch eine Übernahme der Länderfinanzverwaltungen durch den Bund für geboten. In dieser Forderung sehen wir uns nicht zuletzt durch ein Positionspapier des Bundesfinanzministeriums bestärkt, in dem es heißt:
„Die Aufsplittung in 16 unabhängige Steuerverwaltungen (...) mit unterschiedlicher Vollzugs- und Prüfungspraxis (z.B. Personaleinsatz, technischer Ausstattung, Prüfungsfrequenz, Prüfungsschwerpunkte) bedingt schon als solche Vollzugsunterschiede (...).Verbindliche Ziel- und Qualitätsvorgaben für den Verwaltungsvollzug und ein darauf aufbauendes einheitliches, bundesweites Verwaltungs-Controlling bzw. Benchmarking gibt es in Deutschland nicht."
Bei Umsetzung der Maßnahmen, wie wir sie fordern, können Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe vermieden werden. Dies wäre mehr als genug, um die dringendsten Finanzierungsprobleme der Länder solidarisch und kooperativ zu bewältigen.
Vielleicht gelänge es so zu vermeiden, die mögliche Steuerquote bewusst nicht auszuschöpfen, um den ansässigen Unternehmen zusätzliche Standortvorteile zu verschaffen.
Jetzt mit einer Klage gegen den LFA zu drohen, ist aber sicher nicht hilfreich, wenn man die nach 2019 erforderliche Neuregelung verhandelt. Es ist zwar richtig, dass der Länderfinanzausgleich keine Anreize für finanzstarke Länder enthält, ihre Einnahmen zu verbessern, etwa um die Verfolgung von Steuerstraftaten und den Steuervollzug konsequenter zu betreiben – Hessen ist ja gerade dafür ein gutes Beispiel.
Dies zu ändern, geht aber sicher auch ohne eine Klage, die entsprechende Neuregelung steht bis 2019 sowieso an. Eher wird eine Klage verhindern, dass wir zu einer Regelung kommen, etwa die Kosten für die Steuerverwaltung und den Steuervollzug aus dem Finanzausgleich herauszunehmen. Aber tatsächlich hat die FDP ja bereits diese Woche angekündigt, dass man gar nicht davon ausgeht, dass die Verhandlungen über den LFA erfolgreich sein werden, und dass man bereits eine Klage vorbereitet. So in Verhandlungen zu gehen, ist eine Farce.
Lassen Sie dies und halten Sie sich an den LFA, den Hessen erst vor wenigen Jahren mit beschlossen hat. Denn auch dies ist eine Seite der Wahrheit: Hessen droht mit einer Klage gegen ein System, welches es selbst mitgetragen hat.
Wir fordern: Erhöhen Sie die Einnahmen des Staates, denn zu verteilen gibt es genug in diesem Land. Sie müssen es nur auch wieder von oben nach unten umverteilen wollen.









