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Aufgabe des Truppenübungsplatzes Wildflecken und Entmilitarisierung der Region

Mittwoch, 13. April 2011

Rede von Willi van Ooyen zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend Verantwortung der Landesregierung für drohende Aberkennung des Biosphärenreservats-Status der Rhön durch die UNESCO am 13. April 2011

 

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren,

es gibt weltweit 564 UNESCO-Biosphärenreservate in 109 Ländern, in Deutschland haben neben der Rhön weitere 14 Regionen den UNESCO-Status. Anlass für unsere Große Anfrage ist die Befürchtung, der Rhön könne der UNESCO-Status 2013 aberkannt werden. Über eine mögliche Aberkennung würde der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms „Man and Biosphere" (zukünftig: ICC) entscheiden. Die Landesregierung versicherte uns in ihrer Antwort auf die Große Anfrage, sie werde das nach ihrer Auffassung wichtigste Status gefährdende Problem rechtzeitig lösen: nämlich das Kernzonendefizit.

Die fehlende Kernzonenfläche ist jedoch nur ein Kriterium welches den UNESCO-Status gefährdet. Die Schlagworte zu weitere Fehlstellen lauten:

· gescheiterte Zonenfestlegung des Biosphärenreservats

· falsche Kernzonenstatistik

· und fragwürdige Evaluierungspraxis

Die rechtsverbindliche Zonierung in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone ist Bedingung zur Statussicherung. In unserem Fall gefährden die verantwortliche Länder Hessen, Bayern und Thüringen den UNESCO-Status, solange sie das Biosphärenreservat nicht nach den verbindlichen Kriterien des ICC eingeteilt haben.

Das werden Sie jedoch auf absehbare Zeit nicht machen wollen oder können. Grund ist die Weigerung des Verteidigungsministeriums seit 1994, den Truppenübungsplatzes Wildflecken mit seinen 7.300 Hektar entsprechend diesen Kriterien einteilen zu lassen.

Die Fläche der Truppenübungsplatzes ist seither offiziell weder Teil der Kern-, der Pflege- noch der Entwicklungszone des Biosphärenreservats.

Durch den Vorrang militärischer Interessen gegenüber den Belangen der UNESCO haben Länder und Bundeswehr die rechtsverbindliche Zonierung des Biosphärenreservats verhindert. Die Gefährdung des UNESCO-Status ist offenkundig.

Wir sind gespannt, wie der ICC den Status eines Biosphärenreservats beurteilt, innerhalb dessen ein Truppenübungs- und Schießplatz gleichzeitig existiert und auch wieder nicht existiert.

Die Länder wollen das Kernzonendefizit bis 2013 anscheinend mit demselben definitorischen Trick beheben, den sie bereits anlässlich der ersten Status-Überprüfung 2003 anwandten.

Ihre Kernzonenstatistik war damals das Ergebnis eines definitorischen Tricks. Er bestand darin, das Naturschutzgebiet „Haderwald" innerhalb des TrÜbPl Wildflecken als „Kernzone" auszuweisen und in den Evaluierungsbericht 2003 mit 1.400 ha in die Bilanz einzustellen. Durch unsere Große Anfrage erfuhr jetzt die interessierte Öffentlichkeit, dass diese beide Flächen verwaltungsintern gar nicht als Kernzone gelten. Symbolisiert werden sie als „Ziel-Kernzone" (Zone I: 575 ha) und als „Kernzonenentwicklungsfläche" (Zone II: 825 ha). Diese Flächen sind jedoch keine Kernzone eines UNESCO-Biosphärenreservats im Sinne des Artikel 4, Abs. 5 (a) der ICC-Leitlinien. Die Leitlinien kennen keine „Ziel-Kernzone" oder „Kernzonenentwicklungsflächen".

Ein unbefangenes Nachrechnen wäre bereits 2003 zu dem Ergebnis gekommen, das die 1.400 ha des Haderwaldes abzuziehen sind. Es blieben 2.214 ha, mithin nur noch 1,43 % Anteil Kernzone an der Gesamtfläche. Bis 2013 müssen die Länder also 3.356 ha Kernzonenfläche beschaffen, wenn sie den UNESCO-Status retten wollen.

In dieser Situation leistete die Bundeswehr ihren Beistand an der Heimatfront.

In der Vereinbarung vom 9. Juni 2004 vertrieb sie zwar das Land Hessen aus der „Ziel-Kernzone" und der „Kernzonenentwicklungszone" des Haderwaldes, um sie zukünftig militärisch uneingeschränkt nutzen zu können.

Aber da der UNESCO-Status nach herrschender Meinung an der Kernzonenfront verteidigt wird, wurden die 585 ha der alten „Ziel-Kernzone" diesmal vom Bundesverteidigungsministerium zur dringend benötigten Kernzonenfläche umetikettiert. Die Länder konnten danach die 585 ha beruhigt in ihre Kernzonenbilanz für 2013 einstellen.

Akzeptiert man diese virtuose Verrechnung nicht, helfen auch die, von der ehemaligen Umweltministerin Silke Lautenschläger 2010 versprochenen zusätzlichen Flächenteile nicht über das Kernzonendefizit hinweg.

Zum Zielkonflikt zwischen militärischer und ziviler Zonierung als dauerhafter Gefährdung des UNESCO-Status äußerte sich das MAB-Nationalkomitee nicht. Das erhebliche Kernzonendefizit konnte es jedoch nicht tabuisieren. Es stellte sogar fest, der Rhön müsse der UNESCO-Status eigentlich aberkannt werden. Es räumte den Ländern jedoch eine Übergangsfrist ein mit der Auflage, die fehlende Kernzonenfläche spätestens bis zur zweiten Evaluierung 2013 zu beschaffen.

Sollten Sie das Defizit bis dahin nicht beheben, dann stünde die Aberkennungsfrage auf der Agenda.

Soweit wollten es Länder, MAB-Nationalkomitee und Bundeswehr nicht kommen lassen. Sie sucht deshalb nach einer Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden sollte.

Die Führungsrolle übernahm das MAB-Nationalkomitee, weil es mit seinem Evaluierungsbericht bestätigen muss, ob die 3%-Norm erfüllt worden war. Zu diesem Zweck griff es in die inzwischen erprobte Definitionskiste und machte auf die grundsätzliche Eignung des TrÜbPl Wildflecken als Kernzone aufmerksam.

In diesem Zusammenhang rät das bundesdeutsche MAB-Komitee den beiden Parteien, auch den „bayerischen Teil des Truppenübungsplatzes Wildflecken weitgehend als Kernzone" in das Biosphärenreservat einzubeziehen. Die Einbeziehung des Truppenübungsplatzes böte

„vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit des Naturschutzes mit den militärischen Einrichtungen, die beispielhaft für das Weltnetz der Biosphärenreservate sein können."

Damit übernähme „das Biosphärenreservat Rhön" eine wichtige Aufgabe zur Fortentwicklung des Weltnetzes der Biosphärenreservate der UNESCO.

Nämlich den "Militärflächen" eine „wichtige Aufgabe zur Fortentwicklung des Weltnetzes der Biosphärenreservate der UNESCO" zuzuweisen – meine Damen und Herren – dies ist in der Welt einmalig und an Absurdität kaum zu überbieten!

Die Hauptaufgabe von UNESCO-Modellregionen ist es, gemäß der Rio-Deklaration von 1992, die friedliche und nachhaltige Entwicklung von Gesellschaften beispielhaft voran zu treiben. Mit der aberwitzigen Idee die Rhön gleichzeitig als UNESCO-Modellandschaft und Kriegsübungs-Landschaft zu entwickeln, verabschiedet sich Deutschland von dem Nachhaltigkeitsprogramm der UNESCO und dessen friedenspolitischer Ausrichtung.

Vielleicht sollte eine Mitarbeiterin der zuständigen Abteilung im Umweltministerium die Vorsitzenden des MAB-Nationalkomitees gelegentlich wissen lassen, dass der zwischen 1938 und 1945 von Wehrmacht und SS genutzte Kriegsübungsplatz nicht deshalb kernzonentauglich wird, weil die Bundeswehr ihn seit 1994 nutzt.

Die Ausführungen machen deutlich, dass ohne eine Entmilitarisierung eine neuerliche Anerkennung der Rhön als internationale UNESCO Modellregionen kaum gelingen dürfte. Eine friedliche, nicht militärische Nutzung ist nach den Kriterien des UNESCO-Programms ‚Man and Biosphere' – an die auch das Deutsche MAB-Nationalkomitee gebunden ist - eine zentrale Vorraussetzung für die Zuerkennung des Biosphärenreservatsstatuts.

Daher fordern wir - in Übereinstimmung mit den UNESCO-Kriterien für Internationale Modellregionen - die Aufgabe des Truppenübungsplatzes Wildflecken und eine Entmilitarisierung der Region.

Die Rückstände der Kampfmittel, die auf dem Truppenübungsplatzes verschossen wurden, machen eine Umweltuntersuchung unerlässlich. Ihr Ergebnis dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Altlastensanierung zu Folge haben.

Erst nach abgeschlossener Altlastensanierung kann die Eignung des Haderwaldes und evt. weiterer Teil der aktuell als Truppenübungsplatz genutzten Fläche für den Naturschutz und als Kernzone überprüft werden.

Das alles wissen die Verantwortlichen in Land und Bund schon lange. Die Chance einer Entmilitarisierung der Region nach 1989 haben sie nicht genutzt. Die Landesregierung setzt nun zur Sicherung des UNESCO-Status auf die Evaluierungsbeihilfe des Deutschen MAB-Nationalkomitees – dessen Einfluss in UNESCO-Gremien uns durchaus bewusst ist.

Wir werden dabei nicht tatenlos zuschauen und zusammen mit der Friedens- und Ökologiebewegung für eine Entmilitarisierung der Rhön eintreten.