Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
Weiterlesen
Das Biosphärenreservat Rhön muss entmilitarisiert werden
Donnerstag, 14. April 2011
Prof. Dr. Knut Krusewitz ist die Fraktion der LINKEN zu großem Dank verpflichtet. Seine große Fachkenntnis und die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben dieses Projekt erst möglich gemacht.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,
Es gibt weltweit 564 UNESCO-Biosphärenreservate in 109 Ländern, in Deutschland haben neben der Rhön weitere 14 Regionen den UNESCO-Status (Stand Juni 2010). Anlass für unsere Große Anfrage ist die Befürchtung, der Rhön könne der UNESCO-Status 2013 aberkannt werden. Über eine mögliche Aberkennung würde der Internationale Koordinationsrat des UNESCO-Programms Man and Biosphere (zukünftig: ICC) entscheiden. Die Landesregierung versicherte uns in ihrer Antwort auf die Große Anfrage, sie werde das nach ihrer Auffassung wichtigste status-gefährdende Problem rechtzeitig lösen, das Kernzonendefizit.
Die fehlende Kernzonenfläche ist jedoch nur ein Kriterium welches den UNESCO-Status gefährdet. Ich nenne Ihnen drei weitere:
· Gescheiterte Zonierung des Biosphärenreservats
· falsche Kernzonenstatistik
· und fragwürdige Evaluierungspraxis
Die rechtsverbindliche Zonierung des Biosphärenreservats ist gescheitert
Die rechtsverbindliche Zonierung in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone ist Bedingung zur Statussicherung. In unserem Fall gefährden die verantwortlichen Länder Hessen, Bayern und Thüringen den UNESCO-Status, solange sie das Biosphärenreservat nicht nach den verbindlichen Kriterien des ICC zoniert haben. Das werden sie jedoch auf absehbare Zeit nicht machen wollen oder können. Grund ist die Weigerung des Verteidigungsministeriums seit 1994, den Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Wildflecken mit seinen 7.300 Hektar entsprechend diesen Kriterien zonieren zu lassen.
Die Fläche des Truppenübungsplatzes ist seither offiziell weder Teil der Kern-, der Pflege- noch der Entwicklungszone des Biosphärenreservats. Durch den Vorrang militärischer Interessen gegenüber den Belangen der UNESCO haben Länder und Bundeswehr die rechtsverbindliche Zonierung des Biosphärenreservats verhindert. Die Gefährdung des UNESCO-Status ist offenkundig. Wir sind gespannt, wie der ICC den Status eines Biosphärenreservats beurteilt, innerhalb dessen Grenzen ein Truppenübungs- und Schießplatz gleichzeitig existiert und nicht existiert.
Falsche Kernzonenstatistik
Die Länder wollen das Kernzonendefizit bis 2013 anscheinend mit demselben definitorischen Trick beheben, den sie bereits anlässlich der ersten Status-Überprüfung 2003 anwandten.
Er bestand darin, das Naturschutzgebiet Haderwald innerhalb des TrÜbPl Wildflecken als „Kernzone" auszuweisen und im Evaluierungsbericht 2003 mit 1.400 ha zu bilanzieren. Durch unsere Große Anfrage erfuhr jetzt die interessierte Öffentlichkeit, dass diese Fläche verwaltungsintern gar nicht als Kernzone gilt. Sie wird bezeichnet als „Ziel-Kernzone" (Zone I: 575 ha) und als „Kernzonenentwicklungsfläche" (Zone II: 825 ha). Sie ist jedoch keine Kernzone im Sinne des Artikel 4, Abs. 5 (a) der ICC-Leitlinien. Danach gibt es diese Kategorien nämlich nicht.
Ein unbefangenes Nachrechnen wäre bereits 2003 zu dem Ergebnis gekommen, dass die 1.400 ha des Haderwaldes abzuziehen sind. Bis 2013 müssen die Länder also 3.356 ha Kernzonenfläche beschaffen, wenn sie den UNESCO-Status retten wollen.
In dieser Situation leistete die Bundeswehr ihren Beistand an der Heimatfront. In der Vereinbarung vom 9. Juni 2004[1] vertrieb sie zwar das Land Hessen aus dem Haderwald, um die ihn zukünftig uneingeschränkt militärisch nutzen zu können. Aber da der UNESCO-Status nach herrschender Meinung an der Kernzonenfront verteidigt wird, wurden die 575 ha der sogenannten „Ziel-Kernzone" diesmal vom Bundesverteidigungsministerium zur dringend benötigten Kernzonenfläche umetikettiert. Der erwünschte Effekt: Dem Land Hessen blieben nach dieser Sprachregelung immerhin noch 575 ha für die Kernzonenbilanz des Jahres 2013.
Meine Damen und Herren, die vormalige Umweltministerin Silke Lautenschläger sagte voraus, die Landesregierung werde den UNESCO-Status sichern. Ob die Landesregierung noch so sicher ist, wenn öffentlich wird, dass sie mit einer falschen Kernzonenstatistik arbeitet?
Fragwürdige Evaluierungspraxis
Meine Damen und Herren, ich habe drei Systemfehler angekündigt. Der dritte bezieht sich auf die fragwürdige Evaluierungspraxis des Deutschen Nationalkomitees für das UNESCO-Programm ´Man and Biosphere' (Künftig: MAB-Nationalkomitee). Es überprüfte den Status der Rhön erstmals im Jahr 2003. In diesem Rahmen überprüfte es, ob die Angaben der Länder zur Zonierung, namentlich zur Kernzonierung seinen eigenen Bestimmungen entsprachen.
Das MAB-Nationalkomitee nahm zum Zielkonflikt zwischen militärischer und ziviler Zonierung als dauerhafter Gefährdung des UNESCO-Status keine Stellung. Kaum überraschend, wie sich zeigen sollte. Das erhebliche Kernzonendefizit konnte es jedoch nicht tabuisieren. Es stellte sogar fest, der Rhön müsse der UNESCO-Status wegen des Kernzonendefizits eigentlich aberkannt werden. Es räumte den Ländern jedoch eine Übergangsfrist ein mit der Auflage, die fehlende Fläche spätestens bis zur zweiten Evaluierung 2013 zu beschaffen. Sollten sie das Defizit bis dahin nicht beheben, dann stünde die Aberkennungsfrage auf der Agenda.
Soweit wollten es Länder, MAB-Nationalkomitee und Bundeswehr nicht kommen lassen. Sie suchten deshalb nach einer Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden sollte.
Die Führungsrolle übernahm das MAB-Nationalkomitee, weil es mit seinem Evaluierungsbericht bestätigen musste, ob die 3%-Norm erfüllt worden war. Zu diesem Zweck griff es in die inzwischen erprobte Definitionskiste und machte auf die grundsätzliche Eignung des TrÜbPl Wildflecken als Kernzone aufmerksam.[2]
Meine Damen und Herren, das ist Grund, warum MAB-Nationalkomitee den zivil-militärischen Zielkonflikt tabuisierte.
Diesen abstrakten Verweis auf den kernzonentauglichen Truppenübungsplatz konkretisierte die Vorsitzende des MAB-Komitees Gertrud Sahler.
In ihrem Kommentar zum Evaluierungsbericht vom 16. März 2004 begrüßte sie die Absicht des Landes Hessen, im Rahmen der Vereinbarung den „hessischen Teil des Truppenübungsplatzes Wildflecken als Kernzone des Biosphärenreservates" festzulegen.
Frau Sahler bezog sich dabei auf die berüchtigte „Ziel-Kernzone", von der wir inzwischen wissen, dass sie zwar keine UNESCO-Kernzone ist, aber eine sein muss. Deshalb verlieh ihr diesmal die Vorsitzende des MAB-Nationalkomitees die höhere wissenschaftliche Weihe.
Im selben Kontext riet sie den beiden Parteien, auch den „bayerischen Teil des Truppenübungsplatzes Wildflecken weitgehend als Kernzone" in das Biosphärenreservat einzubeziehen. Die Einbeziehung des Truppenübungsplatzes böte
„vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit des Naturschutzes mit den militärischen Einrichtungen, die beispielhaft für das Weltnetz der Biosphärenreservate sein können."
Und damit, so die Vorsitzende des MAB-Nationalkomitees, übernähme „das Biosphärenreservat Rhön eine wichtige Aufgabe zur Fortentwicklung des Weltnetzes der Biosphärenreservate der UNESCO."[3] Mit ihrer grotesken Aufforderung, die Rhön sowohl als UNESCO-Modelllandschaft wie als NATO-Kriegsübungslandschaft zu entwickeln, bringt sie das Deutsche MAB-Nationalkomitee international in Verruf.
Zur Erinnerung. In der Sevilla-Strategie für Biosphärenreservate heißt es: Das Weltnetz der Biosphärenreservate trägt dazu bei, „größere Solidarität zwischen den Menschen und den Nationen zu schaffen."[4]
Meine Damen und Herren, das Fazit meiner Kritik an der Antwort auf unsere Große Anfrage:
Das Biosphärenreservat Rhön muss entmilitarisiert werden, um den UNESCO-Status zu gewährleisten. Aus diesem Grund fordern wir von der Bundesregierung die Aufgabe des Truppenübungsplatzes Wildflecken. Von den verantwortlichen Bundesländern fordern wir ein Konversionsprogramm für die Militärfläche, das den Anforderungen der Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate genügt.
[1] GA Frage 7 und ihre Beantwortung sowie Anhang in: StAnz. 13/2010 S. 1008.
[2] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Turnusgemäße Überprüfung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön", Drucksache 17/331.
[3] Gertrud Sahler, Schreiben an die Umweltministerien der Länder Hessen, Bayern, Thüringen vom 16. Juli 2004: „Periodische Überprüfung des UNESCO-Biosphärenreservates Rhön", unveröfftl. Text.
[4] UNESCO, Hrsg., Biosphärenreservate., Bonn 1996, S. 9.









