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Dieses neue hessische Weiterbildungsgesetz schreibt nur die Misere der letzten Jahre fort

Freitag, 18. November 2011

Rede von Willi van Ooyen zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes am 17. November 2011 (unkorr. Manuskript)

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Nach wie vor wird der Weiterbildungsbereich von der hessischen Politik sträflich vernachlässigt – trotz der immer wiederkehrenden Beteuerungen, die Weiterbildung zum 4. Bildungsbereich ausbauen zu wollen.

Die Realität sieht ganz anders aus: radikale Kürzungen im Kontext der neoliberal ausgerichteten Neuorientierung der Arbeitsmarktpolitik und der viel kritisierten Hartz-IV-Gesetze sowie die neuerlichen Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben nicht nur für die Arbeitslosen, sondern auch für die Beschäftigten in der Weiterbildung äußerst negative Folgen. So wurden in den letzten Jahren durch diese Politik ca. 50.000 feste, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und dem Präkariat zugeführt.

Die gegenwärtigen Tendenzen des weiteren Abbaus arbeitsmarktpolitischer Instrumente und die damit einhergehenden Kürzungen der finanziellen Mittel für die berufliche Fort- und Weiterbildung durch die BA führen schon jetzt zu einem weiteren Abbau des fest angestellten Personals. Im Zuge dieser Sparmaßnahmen bleiben vor allem die älteren und geringqualifizierten Arbeitslosen auf der Strecke.

Die sogenannte Leo-Studie sorgt nun für Klarheit – und Betroffenheit. 7,5 Millionen Menschen sind nicht in der Lage, mehr als ein paar Sätze am Stück zu lesen oder zu schreiben. Sie beherrschen das für ihren Alltag Notwendige, können Schilder entziffern, Unterschriften leisten. Allerdings wissen sie oft nicht, was sie unterschreiben, da Behördenformulare oder Arbeitsanweisungen zu komplex und lang sind.

Man spricht hier von funktionalem Analphabetismus. Vier Prozent der Bevölkerung, immerhin 2,3 Millionen, verstehen sogar nur einzelne Wörter, keine Sätze. Sie sind Analphabeten im engeren Sinne.

Bei gleichzeitiger Klage über den anstehenden Fachkräftemangel werden die Mittel für diesen Personenkreis gekürzt.

Neben dieser Gruppe gibt es eine weitere, der ungefähr 13,3 Millionen angehören, die große Probleme mit der Rechtschreibung hat und deshalb – wo irgend möglich – Lesen und Schreiben vermeidet. Für die Untersuchung hat TNS Infratest Sozialforschung mehr als 8400 Bürger im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren befragt.

Große Probleme mit der deutschen Sprache haben dabei keineswegs nur die Migranten. 58 Prozent der Analphabeten sprechen Deutsch als Muttersprache, 41 Prozent haben eine andere Erstsprache erlernt.

Auch ein Schulabschluss ist noch keine Garantie, nicht zum Analphabeten zu werden. 48 Prozent besitzen einen Hauptschulabschluss, 19 Prozent sogar Mittlere Reife. „Wir dürfen nicht annehmen, dass man auf Kenntnissen immer aufbaut. Schule kann nicht alles leisten.

Wer wenig liest und schreibt, verlernt die Sprache auch wieder." Männer sind mit 60 Prozent häufiger betroffen als Frauen (40 Prozent).

Tendenzen der Ausweitung prekärer Arbeit zeigen sich auch in anderen Bildungsbereichen.

Die pädagogische Arbeit hat in allen Bildungsbereichen einen hohen Wert für die Gesellschaft, in kultureller, sozialer und ökonomischer Hinsicht. Eine Diskriminierung des Personals in der Weiterbildung, sowohl hinsichtlich der Entlohnung wie auch der sozialen Rechte der Beschäftigten, ist nicht akzeptabel und höchst problematisch.

Es ist ein Skandal, dass in der öffentlich geförderten Weiterbildung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit oftmals nur Hartz-IV-Niveau bezahlt wird, dass keine Sicherheit des Arbeitsplatzes und keine soziale Absicherung bestehen, dass im Krankheitsfall keine Weiterbezahlung erfolgt etc.

Wenn das Weiterbildungsgesetz sich für neue Verbundsysteme einsetzt, so ist dies grundsätzlich begrüßenswert. Derartige Versuche hat es ja in der Vergangenheit schon einige gegeben. Erinnert sei an die Lernenden Regionen, die zumeist aufgrund mangelnder finanzieller Ausstattung und ungenügend breiter Vernetzung wieder eingegangen sind.

Ein Weiterbildungsgesetz hat sich grundsätzlich mit Strukturen der öffentlich verantworteten Weiterbildung zu beschäftigen und muss den Akteuren dann auch vorgeben, wann, wo und wie sie zusammenzuarbeiten haben. Wenn dies nur als Möglichkeit (§ 4, Abs. 2) genannt wird, reicht das bei den gegenwärtigen Strukturen im Weiterbildungsmarkt nicht aus.

Und so geht die Weiterentwicklung der Verbünde, die im Gesetz unter ‚Hessencampus' aufgeführt werden, an den Realitäten in den Kommunen und Regionen völlig vorbei. Wie diese ‚Verbundorganisationen' perspektivisch (zusammen-)arbeiten sollen, bleibt ebenfalls völlig unklar. Genau so sieht es mit der Finanzierung aus, wenn die Beteiligung des Landes sich nicht wesentlich erhöht, wie aus dem Vorwort, Punkt E, und den nicht vorhandenen finanziellen Mehraufwendungen zu ersehen ist.

Dieses neue hessische Weiterbildungsgesetz schreibt nur die Misere der letzten Jahre fort. Es anerkennt zwar die öffentliche Verantwortung des Landes an der Weiterbildung, ist aber nicht bereit, die dafür nötigen Voraussetzungen sowohl struktureller als auch finanzieller Art zu leisten.

Damit festigt es bestehende Strukturen, weist aber keine Perspektive für die bildungsinteressierten Menschen in den Regionen auf, die an Anrecht auf ortsnahe, finanzierbare Weiterbildungsangebote haben.