Interview mit Janine Wissler
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Grundsicherung im Alter - Versagen der Landesregierung
Mittwoch, 28. März 2012
Rede von Willi van Ooyen zum EntschlieĂungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Ăbernahme der Kosten fĂŒr die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund - Meilenstein fĂŒr hessische Kommunen am 28. MĂ€rz 2012 (unkorr. Redemaunskript)
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Meine Damen und Herren, PrÀsident!
Wieder einmal ein Antrag, in dem sich CDU und FDP als Retter der Kommunen darstellen. Sie wissen wahrscheinlich selbst, dass man Ihnen einen solchen Antrag nicht wirklich abnimmt. Zumal wir erst letzte Woche haben hören mĂŒssen, dass die hessischen Kommunen diejenigen mit der bundesweit schlechtesten Kassenlage sind.
Der Antrag, den Sie uns nun heute vorlegen, bejubelt die hessische Landesregierung dafĂŒr, dass sie sich konstruktiv an einem Diskussionsprozess beteiligt hat. Nun im Klartext: Sie haben die anderen mal machen lassen und selbst nicht gestört. Das ist schön, aber bei der Kassenlage der hessischen Kommunen sicher kein Erfolg.
Es mag ja richtig sein, dass die Ăbernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund die Kommunen entlastet. Mit der Politik der Hessischen Landesregierung hat es aber wenig zu tun, wenn der Bund Kosten ĂŒbernimmt.
Zum Punkt drei Ihres Antrages kann man eigentlich nichts weiter sagen auĂer, dass es eine der ĂŒblichen Halbwahrheiten ist, die Sie hier vom Landtag feststellen lassen wollen.
Es ist ja durchaus richtig, dass die Kommunen durch die gestiegenen Ausgaben im Sozialbereich belastet werden, dass dies aber verantwortlich fĂŒr die Kassenlage der Kommunen ist, ist schlicht falsch. Die Kassenlage der Kommunen ist vor allem geprĂ€gt durch einen Einbruch der Einnahmen in der Gewerbesteuer in der Folge der Finanzkrise und durch die KĂŒrzung des Kommunalen Finanzausgleichs, also durch den Versuch, die Schuldenbremse auf die Kommunen abzuwĂ€lzen.
Sich jetzt hier hinzustellen und zu behaupten, dass die Ăbernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund ein Erfolg der Landesregierung sei, ist vor allem eines: lĂ€cherlich.
Ich komme zum Punkt vier Ihres Antrages und muss Ihnen sagen: so nicht.
Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass die Ausgaben der hessischen Kommunen im Bereich Soziales im Vergleich mit anderen BundeslĂ€ndern höher seien. Hinzu kommt dann aber die EinschrĂ€nkung, dass dies ja auch auf bestimmte strukturelle Besonderheiten Hessens zurĂŒckzufĂŒhren sei.
Also zum einen wissen Sie nicht, wo dieser sogenannte AusgabenĂŒberhang herkommt, zum anderen fordern Sie aber, ihn abzubauen. Nun um einmal Klartext zu sprechen: mit Handreichungen, wie Sie die sozialen Standards in hessischen Kommunen absenken können, damit gerade noch keine Rechtsverletzung zustande kommt, werden Sie vielleicht AusgabenĂŒberhĂ€nge beseitigen.
Sie werden aber sicher auch dazu beitragen, dass die Menschen, die auf Sozialleistungen der Kommunen angewiesen sind, die Haushaltskonsolidierung des Landes mitfinanzieren mĂŒssen.
Und an dieser Stelle ist es dann soweit, dass aus der Schuldenbremse Sozialabbau wird.
Es kann nicht angehen, dass Sie die Kommunen finanziell soweit in die Enge treiben, dass der politische Kompromiss, auf den Sie sich am Ende einlassen werden, heiĂt, im sozialen Bereich zu sparen. Eine solche Politik lehnen wir ab.
Diese Landesregierung hat bei der Finanzausstattung der Kommunen versagt, da hilft es auch nicht, darauf zu verweisen, dass der Sozialstaat zu teuer sei, und da hilft es auch nicht, sich fĂŒr die MaĂnahmen des Bundes selbst zu feiern.
Hier brauchen wir einen Politikwechsel hin zu sozialer Politik, die Menschen in den Mittelpunkt stellt und Kommunen wieder handlungsfĂ€hig macht, indem sie angemessen mit Finanzmitteln ausgestattet werden. Davon sind wir in Hessen noch weit entfernt, und ich bin mir sicher, dass diese Landesregierung dafĂŒr demnĂ€chst auch vor dem Staatsgerichtshof die Quittung bekommt.









