Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Den Reichtum umverteilen-Für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung
Mittwoch, 14. Mai 2008
Für eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,
es wird nicht überraschen, dass wir dem Antrag der FDP-Fraktion nicht folgen wollen. Vielmehr setzt sich DIE LINKE für eine sozial gerechte Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein und hält es ebenso für unerlässlich, dass diese Steuern bundesweit einheitlich erhoben werden. Einen Länderwettbewerb um die geringste Erbschaftssteuer lehnen wir ab. Er würde zu einem weiteren Ausbluten der öffentlichen Haushalte führen und insbesondere die finanzschwächeren Bundesländer zusätzlichen Belastungen aussetzen. Im Übrigen halten wir den Gedanken der Umverteilung zur Erzielung einer sozial gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung nach wie vor für notwendig und unabdingbar.
Hermann Ulrich Viskorf, Richter am Bundesfinanzhof, geht in seinen Thesen zur Reform der Erbschaftsteuer davon aus, dass dank fehlender Gesetzesregelungen 2002 von 800 000 Sterbefällen nur 60 000 besteuert wurden. 2005 wurden 200 Milliarden vererbt, aber nur 4 Milliarden Steuern gezahlt. Dies entspricht einem Steuersatz von unfassbaren 0,015 Prozent. Die Länder erzielen durch die Kfz-Steuern mehr Einnahmen als durch die Erbschaftssteuer, so das "Handelsblatt". Im internationalen Vergleich finden wir die USA mit 35,91 Prozent, Japan mit 24,79 Prozent bei den Erbschaftssteuern. Im Jahr 2004 hatte Deutschland im europäischen Vergleich das zweitniedrigste Aufkommen an Erbschafts- und Vermögenssteuer zusammen genommen. So betrug das Steueraufkommen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland zuletzt etwa 4 Mrd. Euro während es in Frankreich ca. 12 Mrd. Euro beträgt.
Der Zugewinn auf Grund einer Erbschaft erfolgt leistungsfrei und ist allein durch das Glück der Geburt in einen begüterten Haushalt bestimmt.
In den kommenden Jahren werden laut Berechnungen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung DIW rund 2,2 Billionen Euro Vermögen vererbt werden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum auf diese Mittel verzichtet werden sollte.
Eine sozial gerechte Reform der Erbschaftssteuer sollte nach unseren Vorstellungen die folgenden Eckpunkte haben:
Erstens: Eine Gleichbehandlung aller der Steuer zugrunde liegenden Vermögensvorteile; das heißt eine realitätsnahe Bewertung aller Vermögensarten und eine Korrektur bei der Bewertung des Betriebsvermögens.
Zweitens: Eine Gleichbehandlung aller steuerpflichtigen Erben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Das heißt, wir wollen eine Steuerklasse und nicht drei sowie eine Vereinheitlichung der Freibeträge. Nur Erben, die älter als 60 Jahre sind, Kinder, Ehe- und Lebenspartner erhalten einen höheren Freibetrag.
Drittens: Keine Privilegierung des Betriebsvermögens, die auch der Bundesfinanzhof für gesetzwidrig hält. Das bedeutet, dass die Sondervorschriften zur steuerlichen Behandlung des Betriebsvermögens, wie Bewertungsabschlag, gesonderter Freibetrag, entfallen.
Wie eine Veröffentlichung des DIW aus dem November vergangenen Jahres erneut belegt, existiert in Deutschland eine gravierend ungleiche Verteilung der Vermögen, die sich in den vergangenen Jahren auch weiter verschärft hat. So besitzen das reichste Zehntel der deutschen Bevölkerung fast 60 % des Gesamtvermögens. Hingegen haben jene 70 % der Bevölkerung am unteren Ende der Vermögensverteilung lediglich einen Anteil von weniger als 10 % am Gesamtvermögen.
Diese Zahlen sprechen nicht nur für sich, sie haben auch weit reichende Effekte für die politische Teilhabe der Menschen in unserem Land. Die ungleiche Vermögens- und auch Einkommensverteilung wird von immer mehr Menschen als ungerecht erkannt.
Menschen fühlen ihre Leistungen nicht anerkannt und erleben zudem, wie sich Spitzenkräfte und Spitzenverdiener in der Wirtschaft einer Besteuerung nach deutschen Steuergesetzen entziehen. Diese Entwicklung bedroht den sozialen Zusammenhalt und mit Teil einer steigenden Abwendung von den demokratischen Prozessen in unserem Land, wie wir es an der weiter sinkenden Wahlbeteiligung ablesen können. Eine Steuerpolitik, die von der großen Mehrheit der Bevölkerung als gerecht betrachtet wird, ist auch ein wichtiges Element für Demokratie und demokratische Teilhabe.
Gerade weil die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Grund der zu besteuernden Vermögen und daraus zur zielende Steuereinnahmen eine solche Bedeutung hat, weil sie leistungslos erworbene Vermögen besteuert und damit auch dem so häufig beschworenen Leistungsgedanken nicht entgegensteht, weil sie für den sozialen Zusammenhalt des demokratischen Gefüges unseres Landes eine solche herausragende Bedeutung hat, halten wir es für falsch, sie dem Wettbewerb der Länder zu unterwerfen.
Es bleibt vielmehr derVerdacht, dass damit eher der vollständigen Abschaffung der Weg geebnet werden soll, als der Finanzautonomie der Länder zu dienen."






