Interview mit Hermann Schaus

100x100_hermann_schausDie Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
weiterlesen


Video

   Energiewende erneuerbar, demokratisch, sozial. Janine Wissler im Interview

Haushaltsbroschüre 2012

   haushaltsbrosch12

Wieder Nazis in Dresden blockieren!

Reichtumsuhr

Reichtumsuhr auf eigener Seite einbinden
Quelle: www.vermoegensteuerjetzt.de

DruckenE-Mail

Plenardebatte im Hessischen Landtag zum Verfassungsschutz

Donnerstag, 05. Juni 2008

Rede zum Antrag der CDU- und FDP-Fraltion betreffend „Keine Abschaffung des Verfassungsschutzes“

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,

an die Fraktionen von CDU und FDP gerichtet der Hinweis: Sie täten gut daran, nicht mehr in den Kategorien des Kalten Krieges zu denken, die Schlachten von vorgestern einzustellen und ihre Fähigkeit zu einer normalen sachlichen Arbeit zu beweisen.

Sie müssen sich damit abfinden, dass wir, wie in den anderen Staaten Europas auch, Teil des parlamentarischen Systems sind. Nicht Sie entsscheiden, wer hier im Parlament sitzt, sondern die Menschen dieses Landes.

Im Gegensatz zu zahlreichen Politikern der CDU will die Fraktion DIE LINKE. Verfassungsartikel nicht verändern und schleifen, wir wollen demokratische Rechte nicht aushöhlen, sondern vielmehr bewahren.

Die gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, die Abwehr von Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung zu ermöglichen. Nach einhelliger Auffassung ist es unstreitig, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung keine bestimmte Wirtschaftsordnung voraussetzt. Sie können das nachlesen: Der Kapitalismus ist kein verfassungsmäßig geschützter Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Das Grundgesetz schreibt keine bestimmte Wirtschaftsordnung vor. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt. Diese Entscheidungen empfehle ich Ihnen zur Lektüre.

Artikel 15 des Grundgesetzes erklärt die Vergesellschaftung der Produktionsmittel ausdrücklich für zulässig. Diese Forderung gehört zum demokratischen Verfassungsbogen, übrigens in allen großen Staaten der europäischen Union. Von irgendeiner Verfassungsfeindlichkeit der Linken kann in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rede sein.

An dieser Stelle möchte ich an einen ehemaligen SPD-Ministerpräsidenten erinnern: Als 1946 die erste hessische Landesregierung von SPD und CDU gebildet wurde, erklärte der damalige Ministerpräsident Stock (SPD), dass sich unsere Kultur auf das Christentum, auf den Humanismus und auf den Sozialismus gründe. Er fügte hinzu: „Das sind auch die Pfeiler der deutschen Bildung und Erziehung überhaupt“. Das Protokoll vermerkt hier: „Beifall bei der SPD und CDU“.

Kultusminister Erwin Stein (CDU), der später 20 Jahre lang Bundesverfassungsrichter war, schrieb noch zum 30. Jahrestag der hessischen Verfassung zu deren Staatsbild: „Aus der Anerkennung der Würde und der Persönlichkeit des Menschen fordert die hessische Verfassung eine gerechte Sozial- und Wirtschaftsordnung. Demgemäß wird als Wirtschaftsziel das Wohl der Allgemeinheit bestimmt und jeder Missbrauch wirtschaftlicher Freiheit untersagt“.

Wir sagen das heute mit anderen Worten: „Menschen vor Profite“. Und dann nimmt der Hessische Verfassungsschutz unser Wahlplakat „Menschen vor Profite“ in den Verfassungsschutzbericht als Nachweis verfassungsgefährdender Bestrebungen der Linken auf. Was soll das?

Das kann nur jemand gut heißen, der das Sozialstaatsgebot der Verfassung unter den Tisch fallen lässst und den Neoliberalismus, den ungebremsten Raubtierkapitalismus, zum unangreifbaren Verfassungsgrundsatz erheben will. Wir verteidigen gestützt auf Voltaire den Pluralismus der Meinungen.

Sie wissen genau: Ob Studiengebühren, ob Diätencoup oder die von Ihnen unterstützte Politik weltweiter militärischer Intervention – all das ist unter verfassungsrechtlichen Aspekten zumindest umstritten, wenn nicht sogar eindeutig verfassungswidrig. Auch das Sozialstaatsprinzip bringt Sie immer wieder ins Schleudern. Laut Hessischer Verfassung haben Gesetze Maßnahmen anzuordnen, „um die Verteilung sinnvoll zu lenken und jedermann einen gerechten Anteil an dem wirtschaftlichen Ergebnis aller Arbeit zu sichern und ihn vor Ausbeutung zu schützen“. (Art. 38)

Wir überlegen vor großem Publikum eine Tagung über Marxismus und Verfassungsschutz durchzuführen, wozu wir alle Interessierten einladen: Gewerkschafter, Marxisten, Christen, Neoliberale und „Monster der Finanzmärkte“ – der Begriff „Monster der Finanzmärke“ stammt vom amtierdenden Bundespräsidenten Horst Köhler. Und wenn die Verfassungsschützer nicht besseres zu tun haben, mögen sie an dieser Tagung auch teilnehmen.“



AddThis