Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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DIE LINKE bleibt dabei: Ja zu einem friedlichen, sozialen und ökologischen Europa - Nein zum Lissabon-Vertrag
Donnerstag, 09. Juli 2009
Rede von Willi van Ooyen zur Aktuellen Stunde auf Antrag der FDP betreffend Urteil zum Lissabon-Vertrag - Hessens Zukunft in Europa am 9. Julil 2009
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Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren,
DIE LINKE bleibt dabei: Ja zu einem friedlichen, sozialen und ökologischen Europa - Nein zum Lissabon-Vertrag
Das Urteil des BVerfG war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Art. 23 GG als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordnete "Staatenverbund" übertragen kann - ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BVerfG erlassenen Bedingungen für das Subsidiaritätsprinzip sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes haben wird, bleibt dahin gestellt.
Die Friedensbewegung und DIE LINKE haben sich in ihrer Kritik am EU-Verfassungsvertrag bzw. am Lissabon-Vertrag nie von juristischen Gesichtspunkten leiten lassen. Vielmehr lehnen wir den sog. "Reformvertrag" aus politischen Gründen ab. Dabei bleibt es auch. Wenn FDP-, Unions- und SPD und Grüne-Politiker das Urteil bejubeln und meinen, damit sei jede weitere Kritik am Lissabon-Vertrag hinfällig, lügen sie sich selbst in die Tasche und anderen die Hucke voll. Man kann sehr wohl den Vertrag ablehnen, und zwar aus folgenden friedens- und demokratiepolitischen Gründen:
Der Lissabon-Vertrag ist zu 95 Prozent identisch mit dem bei zwei Referenden gescheiterten EU-Verfassungsvertrag. Es ist demokratiepolitisch mehr als bedenklich, einen abgelehnten Vertrag unter einem neuen Label noch einmal ratifizieren zu lassen.
Keine Verfassung der Welt enthält eine Bestimmung, wonach sich ein Staat zur Aufrüstung verpflichten würde. Der Lissabon-Vertrag, der ja für die EU Verfassungscharakter hat, sieht eine solche Aufrüstungsverpflichtung vor.
Zahlreiche weitere Bestimmungen des Lissabon-Vertrags sehen eine Militarisierung der EU vor; etwa die Einrichtung einer Rüstungsagentur ("Verteidigungsagentur"), die Festlegung der EU-Mitglieder auf militärischen Beistand bei terroristischen Angriffen, die Begründung einer Europäischen Verteidigungsunion, also eines militärischen Beistandspakts und die Möglichkeit weltweiter militärischer Interventionen (u.a. "Frieden erzwingende Einsätze").
Besonders zu kritisieren ist, dass das Europäische Parlament ausgerechnet in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, wenn es also buchstäblich "um Krieg oder Frieden" geht, keinerlei Entscheidungskompetenz besitzt. Und auch der Europäische Gerichtshof kann in diesem Politikfeld nicht angerufen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich lediglich mit der Frage der Vereinbarkeit von Lissabon-Vertrag und Grundgesetz befasst. Es hat weder über die Friedensverträglichkeit, noch über die Umweltverträglichkeit oder die Sozialverträglichkeit des Verfassungswerks zu entscheiden gehabt. "Weder Europa noch die Welt brauchen eine neue Militärunion".
Zu einem solchen Europa sagt die Friedensbewegung eindeutig JA, der Militarisierung der EU verweigern wir aber weiterhin jede Zustimmung.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages eine demokratische Nachhilfestunde erteilt. Dass der Ratifizierungsprozess des EU-Vertrages durch die Verfassungsrichter gestoppt wurde, belegt, wie gravierend die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat verletzt worden sind.
Wenn das höchste deutsche Gericht die Gefahr einer „Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystem in Deutschland“ sieht, ist das eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne.
Es ist der Klage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und weiteren Klägern zu danken, dass diese Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess gestoppt wurde.
Damit ist u.a. sichergestellt, dass die Bundeswehr weiterhin nur auf ausdrücklichen Beschluss des Bundestages eingesetzt werden darf.
Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist verfassungswidrig.
DIE LINKE sieht mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren. Das Gericht macht deutlich, dass den Mitgliedsstaaten ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleiben muss.
Im Urteil wird zugleich klargestellt, dass europäische Entscheidungen unantastbare Grundrechte wie den Schutz der Menschenwürde zu beachten haben und der Lissabonner Vertrag demzufolge sozialer und demokratischer angewandt werden muss.Â
DIE LINKE fordert:
eine Europäische Union, in der gut entlohnte und sozial abgesicherte Arbeit und ein Leben in Würde für alle gesichert ist;
eine friedliche Europäische Union, die Krieg ächtet und sich einsetzt für Abrüstung, zivile Kooperation und Entwicklung;
eine Europäische Union, die den sozialen Fortschritt und den ökologischen Strukturwandel befördert;
eine Europäische Union, die die Finanzmärkte einer strikten Kontrolle unterwirft;
eine Europäische Union mit einem starken Europäischen Parlament, transparenten Entscheidungsprozessen und mehr unmittelbarer Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger;
eine Europäische Union, in der die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung oder sexuellen Identität ausgeschlossen ist;
eine Europäische Union, in der Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Sicherheit garantiert sind;
eine solidarische Erweiterung der Europäischen Union;
eine Europäische Union, die eine solidarische Weltwirtschaft anstrebt und ihrer Verantwortung zur Lösung der globalen Probleme gerecht wird;
eine Verfassung für Europa, die von den Bürgerinnen und Bürgern mit gestaltet wird.
Wir bleiben dabei und sehen uns durch das Bundesverfassungsgerichts-Urteil bestärkt, dass der Lissabon-Vertrag keine ausreichende Grundlage für ein soziales, demokratisches und friedliches Europa legt und dringend nachbesserungsbedürftig ist.
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