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DIE LINKE bleibt dabei: Ja zu einem friedlichen, sozialen und ökologischen Europa - Nein zum Lissabon-Vertrag

Donnerstag, 17. September 2009

Rede Willi van Ooyens zum Antrag der CDU und der FDP Fraktionen betreffend Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag am 17. September 2009

 

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren,

DIE LINKE bleibt dabei: Ja zu einem friedlichen, sozialen und ökologischen Europa - Nein zum Lissabon-Vertrag

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Krüger, sie haben ja bereits darauf hingewiesen, dass wir diese Debatte dem Bundesverfassungsgericht verdanken. Der Vollständigkeit halber hätten Sie darauf hinweisen sollen, dass das Bundesverfassungsgericht ohne die Linksfraktion im Bundestag gar nicht das Urteil hätte fällen können. Deshalb verdanken Sie diese Debatte auch uns.

Frau Osterburg, Sie haben gesagt, der Vertrag von Lissabon sei durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Das stimmt, allerdings mit einer neuen, sehr eigenständigen und verbindlichen Interpretation, die hier vorher überhaupt nicht so gegolten hat. Das ist die entscheidende Veränderung.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages eine demokratische Nachhilfestunde erteilt. Dass der Ratifizierungsprozess des EU-Vertrages durch die Verfassungsrichter gestoppt wurde, belegt, wie gravierend die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat verletzt worden sind. Wenn das höchste deutsche Gericht die Gefahr einer „Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystem in Deutschland“ sieht, ist das eine schallende Ohrfeige für CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne. Es ist der Klage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und weiteren Klägern zu danken, dass diese Selbstentmachtung der Legislative in Bezug auf den europäischen Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess gestoppt wurde. Damit ist u.a. sichergestellt, dass die Bundeswehr weiterhin nur auf ausdrücklichen Beschluss des Bundestages eingesetzt werden darf. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist verfassungswidrig.

DIE LINKE sieht mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren. Das Gericht macht deutlich, dass den Mitgliedsstaaten ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse bleiben muss. Im Urteil wird zugleich klargestellt, dass europäische Entscheidungen unantastbare Grundrechte wie den Schutz der Menschenwürde zu beachten haben und der Lissabonner Vertrag demzufolge sozialer und demokratischer angewandt werden muss.

Jetzt sage ich Ihnen, was das eigentliche Problem ist: Alle vier Fraktionen - Union, SPD, FDP und Grüne - haben den Vertrag von Lissabon natürlich so angenommen, wie er war. Es gab keine Bedenken; es hat Sie überhaupt nicht bewegt, dass die Rechte des Bundestages und des Bundesrates eingeschränkt worden wären. Nur die LINKE ist deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Jetzt haben der Bundestag und der Bundesrat mehr Rechte. Dafür könnten Sie sich eigentlich bei uns bedanken.

Ich füge eines hinzu: Die Konsenssoße der vier erwähnten Fraktionen ist eines der Probleme, mit denen wir es jetzt zu tun haben. Das gilt nicht nur für den Vertrag von Lissabon. Denken Sie an den Krieg in Afghanistan: Hier stimmen alle vier Fraktionen überein. Nur wir sagen: Mittels Krieg kann man niemals wirksam Terror bekämpfen. Denken Sie an die Rente ab 67: Alle vier Fraktionen sagen, dass müsse wegen der Demografie so sein. Wir sagen, dass ganz andere Reformen denkbar sind. Ich kann auch über die Agenda 2010 und über Hartz IV reden. Hartz IV ist demütigend.

Da sind sich alle vier Fraktionen einig. Nur wir haben eine andere Auffassung. Das ist ein Problem für unsere Gesellschaft. Ich glaube, wir brauchen mehr Auseinandersetzung. Deshalb ist es wichtig, dass auch durch das Begleitgesetz, endlich die Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Bezug auf die Europäische Union erweitert worden sind.

Joschka Fischer von den Grünen hat gesagt er käme sich, wenn er das Urteil liest, so vor wie bei einer Sitzung der konservativen Fraktion in Großbritannien. Das ist sehr interessant, denn der Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung dazu Stellung genommen. Diplomatisch meinte er, zu dem Satz sage er nichts; aber so viel würde er schon sagen: „Ein Europa der Eliten wird kaum die Basis für die Zukunft sein.“

Im Kern ist das der Unterschied. Ihre vier Fraktionen wollen ein Europa der Eliten, und wir wollen ein Europa der Bevölkerungen, der Bürgerinnen und Bürger.

Zwei Völker, nämlich die Völker der Niederlande und Frankreichs, haben den Verfassungsentwurf abgelehnt. Die politische Schlussfolgerung hätte doch sein müssen: Wir schreiben eine Verfassung, die von allen Völkern mehrheitlich akzeptiert wird. Ihre Schlussfolgerung war aber: Dann schreiben wir doch etwas auf, was so ähnlich ist, und fragen die Völker nicht mehr.

Die Ausnahme ist Irland, wo das nicht ging. Am vergangenen Wochenende habe ich in Paris mit Kolleg/innen aus Frankreich, Spanien, Großbritannien und aus Irland selbst neue Initiativen für ein „Nein“ der Irischen Linken zum Lissabon-Vertrag diskutiert und auf den Weg gebracht. Wir gehen davon aus, dass das Votum der Irländer Anfang Oktober beim „Nein“ bleibt und wir auf diesem Wege zu einer sozialen, demokratischen und friedlichen Verfassung für ein solidarisches Europa kommen; ein Europa das anknüpft an den Forderungen Egalité - Liberté -  Fraternité der französischen Revolution.

Glauben Sie mir: Ich will die europäische Integration wirklich nicht weniger als Sie.

Ich weiß, was das für den Frieden bedeutet. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen; wir brauchen kein Europa der Eliten.

Sie haben bei dem Begleitgesetz drei Punkte nicht beachtet, was zu den Differenzen mit uns führt.

·              Sie haben ausdrücklich festgelegt, dass die Bundesregierung an Stellungnahmen des Bundestages nicht gebunden ist, wenn sie aus außen- oder integrationspolitischen Gründen meint, sich darüber hinwegsetzen zu müssen. Meines Erachtens ist das ein völlig falsches Verhältnis von Parlament und Regierung. Wenn das Parlament eine Stellungnahme abgibt, muss das für die Regierung verbindlich sein.

·              Der zweite Punkt betrifft den Art. 23 des Grundgesetzes. Ich halte das auch bei dieser Art von EU-Rechtsetzung für ganz wichtig, um die Integration zu befördern und ihr nicht zu schaden, um die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht den Kerngehalt des Art. 23 GG als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordnete "Staatenverbund" übertragen kann - ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen.

·              Der dritte Punkt ist das verfassungsrechtliche Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung von EU-Recht mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar empfohlen, eventuell das Grundgesetz dazu zu ändern. Den einzigen Vorschlag dazu hat die LINKE im Bundestag eingebracht. Sie lehnen das zumindest zurzeit ab.

Übrigens haben wir Volksentscheide nur für wichtige Vertragsänderungen verlangt. Wir sollten endlich lernen, bei wichtigen Vertragsänderungen unsere Bevölkerung zu fragen.

 

Die Friedensbewegung und die LINKE haben sich in ihrer Kritik am EU-Verfassungsvertrag bzw. am Lissabon-Vertrag aber nie von juristischen Gesichtspunkten leiten lassen. Vielmehr lehnen wir den sog. "Reformvertrag" aus politischen Gründen ab. Dabei bleibt es auch. Wenn Unions- und SPD-Politiker das Urteil bejubeln und meinen, damit sei jede weitere Kritik am Lissabon-Vertrag hinfällig, lügen sie sich selbst in die Tasche. Man kann sehr wohl den Vertrag ablehnen, und zwar aus friedens- und demokratiepolitischen Gründen:

Zahlreiche Bestimmungen des Lissabon-Vertrags sehen eine Militarisierung der EU vor; etwa die Einrichtung einer Rüstungsagentur ("Verteidigungsagentur"), die Festlegung der EU-Mitglieder auf militärischen Beistand bei terroristischen Angriffen, die Begründung einer Europäischen Verteidigungsunion, also eines militärischen Beistandspakts und die Möglichkeit weltweiter militärischer Interventionen (u.a. "Frieden erzwingende Einsätze").

Besonders zu kritisieren ist, dass das Europäische Parlament ausgerechnet in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, wenn es also buchstäblich "um Krieg oder Frieden" geht, keinerlei Entscheidungskompetenz besitzt. Und auch der Europäische Gerichtshof kann in diesem Politikfeld nicht angerufen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich lediglich mit der Frage der Vereinbarkeit von Lissabon-Vertrag und Grundgesetz befasst. Es hat weder über die Friedensverträglichkeit, noch über die Umweltverträglichkeit oder die Sozialverträglichkeit des Verfassungswerks zu entscheiden gehabt. "Weder Europa noch die Welt brauchen eine neue Militärunion".

Zu einem friedlichen Europa sagt die Friedensbewegung eindeutig JA, der Militarisierung der EU verweigern wir aber weiterhin jede Zustimmung.

DIE LINKE fordert:

·              eine Europäische Union, in der gut entlohnte und sozial abgesicherte Arbeit und ein Leben in Würde für alle gesichert ist;

·              eine friedliche Europäische Union, die Krieg ächtet und sich einsetzt für Abrüstung, zivile Kooperation und Entwicklung;

·              eine Europäische Union, die den sozialen Fortschritt und den ökologischen Strukturwandel befördert;

·              eine Europäische Union, die die Finanzmärkte einer strikten Kontrolle unterwirft;

·              eine Europäische Union mit einem starken Europäischen Parlament, transparenten Entscheidungsprozessen und mehr unmittelbarer Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger;

·              eine Europäische Union, in der die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung oder sexuellen Identität ausgeschlossen ist;

·              eine Europäische Union, in der Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Sicherheit garantiert sind;

·              eine solidarische Erweiterung der Europäischen Union;

·              eine Europäische Union, die eine solidarische Weltwirtschaft anstrebt und ihrer Verantwortung zur Lösung der globalen Probleme gerecht wird;

·              eine Verfassung für Europa, die von den Bürgerinnen und Bürgern mit gestaltet und in einer europäischen Volksabstimmung auch angenommen wird.

Wir bleiben dabei und sehen uns durch das Urteil bestärkt, dass der Lissabon-Vertrag keine ausreichende Grundlage für ein soziales, demokratisches, friedliches Europa legt und dringend verbesserungsbedürftig ist.

 

 

 



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