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Hessische Vollzugsgesetze: Für die Eingliederung in ein Leben in Freiheit !

Mittwoch, den 10. März 2010


Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze erklärt Marjana Schott, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
 
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist rückwärtsgewandt und kontraproduktiv. Er stellt gegenüber der bisherigen Rechtslage einen Rückschritt dar.“
 
Der geschlosse Vollzug mit seiner strikten Absicherung nach außen sei kein günstiges Trainingsfeld zur Einübung und Erprobung sozial verantwortlichen Verhaltens.
 
Schott: „Politiker, die auf Repression setzen, erwecken in der Öffentlichkeit gerne den Eindruck, absolute Sicherheit sei erreichbar, wenn man die Gefangenen nur gut genug wegschließt, ausreichend Türme, Mauern und Stacheldraht um die Gefängnisse errichtet, Wachposten und Kameras aufstellt und möglichst nichts und niemanden in die Justizvollzugsanstalt hinein- und herauslässt. Doch das ist illusionär.
 
Sicherheit ist nur durch konstruktive materielle und soziale Wiedereingliederung von Strafgefangenen herstellbar, nicht durch ausschließlich auf instrumentelle Sicherheit ausgerichteten Vollzug.“
 


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