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Innenminister Volker Bouffier schreibt Stellen aus - im Geheimen?
Freitag, den 12. März 2010
Zur Beförderung eines CDU-Mitglieds in das Amt des Präsidenten der Hessischen Bereitschaftspolizei unter Umgehung eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Bei der Besetzung des Präsidenten der Bereitschaftspolizei mit einem CDU-Mitglied aus dem persönlichen Umfeld Bouffiers steht weiter ein schwerwiegender Verdacht im Raum: Bouffiers Begünstigungspolitik verletzt einen Gerichtsbeschluss, der das vom Innenminister gewählte Verfahren zur Besetzung der Stelle explizit verboten hat.
Die Behauptung, es habe eine vom VGH geforderte zweite Ausschreibung gegeben, hat der Innenminister in der Sitzung des Innenausschusses nicht belegen können, denn das so genannte zweite Auswahlverfahren war ein Geheimverfahren und keine öffentliche Ausschreibung. Darüber hinaus stand die Personalentscheidung offensichtlich bereits vor Beginn des Geheimverfahrens schon fest.“
DIE LINKE.-Fraktion fordert Herrn Bouffier auf zu belegen, warum es keine vom VGH geforderte zweite öffentliche Ausschreibung gegeben habe, und dem Innenausschuss zu dem zweiten geheimen Auswahlverfahren alle Unterlagen vorzulegen.
Andernfalls müsse geprüft werden, ob nach Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) nicht auch Volker Bouffier (CDU) sich für sein Handeln vor einem Untersuchungsausschuss verantworten müsse. In diesem Falle wäre dann auch zu klären, welche Informationen dem Kabinett und Ministerpräsident Roland Koch vorgelegen haben.




