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Bildergalerie - Alle unter Verdacht!-Veranstaltung am 17.09.2008

Alle unter Verdacht – auf dem Weg in den Überwachungsstaat?

Podiumsdiskussion mit szenischer Lesung in Frankfurt/Main am 17. September 2008 im DGB-Haus

Alle unter verdacht - bannerSind wir mit der heutigen Sicherheitsgesetzgebung auf dem Weg in den orwellschen Überwachungsstaat, oder sind wir dort vielleicht schon angekommen? Lauschangriffe, Kfz-Kennzeichen-Erfassung, Rasterfahndung, Video- und Telefonüberwachung, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Zugriff auf Bankkonten, Militäreinsätze im Innern und präventive Abschüsse ziviler Flugzeuge werfen als Maßnahmen zusammengenommen die Frage auf, ob und wie der Staat mit seiner neuen Sicherheitsgesetzgebung und dem Benutzen neuer Techniken die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger zunehmend aufweicht. 

Das Thema hat in Hessen auch deshalb eine aktuelle Brisanz, weil die Sicherheitsgesetzgebung des Landes vom Verfassungsgericht zurückgewiesen wurde: Mit den Regelungen zu Lauschangriff, Rasterfahndung und automatischer Kennzeichenerfassung hat der Gesetzgeber die Gebote des Grundgesetzes verletzt. Nun muss im Landtag „nachgebessert“ werden, muss das Hessische Gesetz zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung „gerichtsfest“ gemacht werden. Die LINKSFRAKTION hatte deshalb zu einer Diskussionsveranstaltung ins Frankfurter DGB-Haus eingeladen. Denn DIE LINKE möchte kein Sicherheitsgesetz im Landtag mit verabschieden, welches bis an die Grenzen des verfassungsgemäß Zulässigen geht. Es ist nicht beruhigend, wenn das Verfassungsgericht als letzte Instanz Maßnahme für Maßnahme des Gesetzgebers zurückweisen muss. Stattdessen sollte der Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte auch beim Gesetzgeber wieder deutlich im Vordergrund stehen. Nicht nur die für das Podium eingeladenen prominenten Bürgerrechtler Fredrik Roggan (Humanistische Union) und Sönke Hilbrans (Vereinigung für Datenschutz), sondern auch einige Vertreter themennah arbeitender Vereinigungen und viele interessierte Bürgerinnen und Bürger belebten hierzu eine spannende Diskussion.

Rechtsanwalt Hilbrans vertrat in seinem einleitenden Statement eine differenzierende These: Vom heutigen Stand aus könne man die Bundesrepublik zwar nicht als Überwachungsstaat bezeichnen. Aber manche Bevölkerungsgruppen, so ethnische und politische Minderheiten, stünden tatsächlich unter völliger Überwachung und dies sei sehr bedenklich. Denn ein Polizeirecht, das in seiner Gesamtheit die Grenzen des Verfassungswidrigen auslotet, sei nicht mehr das Polizeirecht eines freiheitlichen Rechtsstaates. Freiheitliche Grundordnung bedeute schließlich, so Hilbrans, dass die Bürger sich selber Gesetze geben und diese grundsätzlich freiwillig befolgen würden. Überwachung sei hingegen damit gerechtfertigt, dass der Staat Bürgern jede Rechtstreue abspreche. Die technischen Möglichkeiten einer totalen Überwachung seien jedenfalls längst gegeben, weil sämtliche Telekommunikation und Mobilität der Bevölkerung technisch überwachbar sei. Insofern sei seitens der Bürger hohe Aufmerksamkeit und seitens der Politik hohe Sensibilität erforderlich.

Fredrik Roggan stellte in seinem Beitrag mit Betroffenheit fest, dass der Eingriff des Bundesverfassungsgerichtes in die aktuelle Sicherheitsgesetzgebung inzwischen der Normalfall ist. „Das Bundesverfassungsgericht ist aber nicht irgendein Bürgerrechtsverein mit entsprechenden Wunschkatalogen, sondern die letzte Haltelinie des Rechtsstaates!“ Kaum ein Sicherheitsgesetz würde sich noch an der Verfassung orientieren, die Anzahl von Verfahren beim Verfassungsgericht sei daher beispiellos in der Geschichte. Die jetzt notwendige Novellierung des hessischen Polizeigesetzes sei insofern begrüßenswert, als dass man sich im vorliegenden Entwurf eindeutig auf die Urteile des Verfassungsgerichtes beziehen müsse. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Vom Hessischen Gesetzgeber wünsche er sich insofern „mehr rechtspolitischen Mut, überwachungsfreie Räume zu schützen oder sogar auszubauen. Angesichts der traditionellen Erfolglosigkeit von Rasterfahndung und Kennzeichenerfassung wäre mit deren kompletter Abschaffung nicht einmal ein Sicherheitsrisiko verbunden.“

Die szenische Lesung „Gefährder-Ansprache“ thematisierte dann auf unterhaltsame Art und Weise anhand eines tatsächlichen Falles, wie erschreckend einfach Bürger zum Ziel von kompletter Überwachung werden können - ohne hiervon jemals etwas zu erfahren und ohne jemals etwas verbrochen zu haben.
Der Giessener Student Tjark Sauer, der gerichtlich erfolgreich gegen die Rasterfahndung in Hessen geklagt hatte, kam in seinem Beitrag zu einem ernüchternden Urteil: Der Gesetzgeber hat das Urteil in der Art „nachgebessert“, dass die Rasterfahndung in Hessen nun trotzdem erlaubt ist, aber jetzt dagegen nur noch „Betroffene“ klagen können. Der Witz ist: niemand weiß, wenn er von der Rasterfahndung betroffen ist. Da auch eine richterliche Anordnung nicht notwendig ist, sondern der Polizeipräsident selber die Aufsicht hierüber bekommen hat, kontrollieren die Sicherheitsbehörden sich selbst, während kein Bürger mehr eine gerichtliche Kontrolle erwirken kann.
Der Frankfurter Pfarrer Hans-Christoph Stoodt belegte in einem längeren Beitrag seine These, dass die Sicherheitsbehörden zwar soweit gingen, den Normalbürger zu überwachen, aber bei Rechtsextremisten als tatsächlich gefährlicher Gruppe wegschauten. „Über 140 Menschen sind bereits von Rechtsextremisten seit 1989 in Deutschland teils bestialisch umgebracht worden – eine Zahl, die die Opfer der RAF um das Fünffache übertrifft.“ Dass die Sicherheitsbehörden stets neue Befugnisse verlangten, aber – wie im Fall des fast tödlichen Anschlags auf ein 13-jähriges Mädchen im Schwalm-Eder-Kreis – ihre Möglichkeiten gegen Rechtsextremisten nicht im Ansatz ausschöpfen, bleibe ein politischer Skandal.

Zweifellos gelang es an diesem Abend, das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsgesetzgebung und Bürgerrechten zu umreißen und in einer spannenden Diskussion mit Beispielen zu belegen. Allen Beteiligten wurde allerdings auch offensichtlich, dass eine politische Strategie - und sei sie noch so gut - nicht verfängt, wenn die Gesellschaft als Ganzes die Freiheit des Einzelnen, die Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht auch trotz rasanter technischer Entwicklung und einer zumindest gefühlten Bedrohungen der Sicherheit so zu verteidigen bereit ist, dass am Ende nicht wirklich einem Überwachungsstaat der Weg bereitet wird.

Galerie:
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