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Bildergalerie - 23.04.2009 - DIE LINKE. Fraktion in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge

»Schutz für Flüchtlinge« statt »Schutz vor Flüchtlingen«


Die Landtagsfraktion der LINKEN erhielt am vergangen Donnerstag in Gesprächen mir der Hausleitung, Vertretern von RP Darmstadt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration einen Eindruck davon, inwiefern die Bedingungen in der 2002 errichteten Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens den Bedürfnissen der von Ereignissen der Flucht geprägten Menschen gerecht wird. Dabei präsentierten die Verantwortlichen selbstbewusst ihre Arbeit und erläuterten Gesetze und Vorschriften.

Im Moment herrscht ein historischer Tiefstand, was die Anzahl der 15 untergebrachten Flüchtlinge angeht, so ein ebenfalls anwesender Sozialarbeiter. Die geschlossene Anlage könne insgesamt 100 Flüchtlinge aufnehmen.

Im Vorfeld hatte sich die Fraktion der LINKEN für die endgültige Abschaffung des Flughafen-Asylverfahrens ausgesprochen.

Das Flughafenasyl ist ein verkürztes Verfahren, auf das eine gute Vorbereitung unmöglich ist. Die einmal gemachten Angaben aus der Anhörung gelten für das gesamte Verfahren, das nach 19 Tagen abgeschlossen ist. Von den Kirchen finanziell getragen, gibt es eine sogenannte „Verfahrensberatung", die aufklärt, Seelsorge leistet und Kontakte zu Anwälten vornimmt. Das Land Hessen stellt die „Logistik" für die Flüchtlinge zur Verfügung. Ein Clearing -Verfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Alte oder verletzte Menschen, die kaum den gesetzlichen Ablauf nachzuvollziehen in der Lage sind, ist vom Land nicht vorgesehen.

Für Menschen, die über 19 Tage in der nicht öffentlichen Einrichtung sein müssen, so lange dauert das Flughafen Asylverfahren maximal, hat das Haus eher den Charakter eines Gefängnisses. Mobiltelefone werden während des Aufenthalts eingesammelt und erst bei Verlassen der Einrichtung wieder ausgehändigt. Mit dort erhältlichen Telefonkarten darf telefoniert werden. Internet und E-Mails sind wegen der Gefahr eines Missbrauchs nicht zulässig.
Offiziell einreisen können die meisten Flüchtlinge erst, wenn das Asylverfahren mehr als 19 Tage dauert oder sie als Asylbewerber anerkannt sind. Die vorhergehende Flüchtlingsunterkunft am Rhein-Main-Flughafen war schon zu trauriger Berühmtheit gelangt, als sich die Algerierin Naimah Hadjar im Jahre 2000 nach mehreren Monaten Internierung aus Angst vor der drohenden Abschiebung das Leben nahm. Suizidversuche seien seither aber eher selten, so der Sozialarbeiter.
Auch wegen der kontinuierlich sinkenden Zahl von Asylbewerbern in Deutschland sollte das Flughafen-Asylverfahren abgeschafft werden. Aufgrund der in den Jahren 1987 bis1992 stark angestiegenen Zahl der Asylanträge (von 57.379 auf 438.191 jährlich) trat am 1. Juli 1993 eine tiefgreifende Änderung des Asylgrundrechts in Kraft. In der Folge lässt sich seit1993 ein fast kontinuierliches Absinken der Asylantragstellerzahlen feststellen. Der Rückgang ist eine Folge der Änderung des Asylgrundrechts unserer Verfassung. Faktisch gibt es keinen legalen Weg für Flüchtlinge, um politisches Asyl in Deutschland zu beantragen. In der Regel kommen diese nur mit Hilfe organisierter Schleuser illegal nach Deutschland.

Abschiebungen auf dem Luftweg fanden in Deutschland 2008 insgesamt 7.778 statt. Knapp die Hälfte der Abschiebungen ( 3.729 ) erfolgte über Frankfurt am Main (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zu Abschiebungen aus Deutschland im Jahr 2008).
Die Personalkosten ohne Bundespolizei belaufen sich jährlich auf 500 000 Euro, für die monatliche Miete an die Fraport, auf deren Gelände sich die Einrichtung befindet, werden 32.000 Euro aufgewandt. Für die Unterbringung pro Person werden 87 Euro berechnet.

Die Aufnahmerichtlinie aus 2003, die mit dem Richtliniengesetz umgesetzt wurde, - schreibt für schutzwürdige Personen besondere Unterbringungserfordernisse vor. Das Gelände muss so ausgerichtet sein, dass sich Kinder mit ihren Eltern aufhalten können.
Die Einrichtung der Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, basiert auf der Vorschrift im Asylverfahrensgesetz (§ 18a AsylVfG), wonach die Flughafenregelung für Asylsuchende »bei Einreise auf dem Luftwege vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen« sind. Zwar betreten ankommende Asylsuchende mit dem Verlassen des Flugzeugs den Zuständigkeitsbereich des Bundesgrenzschutzes, sie befinden sich nach offizieller Rechtsauffassung jedoch noch nicht auf deutschem Boden, sondern im Transitbereich. Das Verfahren wird dabei vor der förmlichen Einreise in das Bundesgebiet im Transitbereich des Flughafens beschleunigt durchgeführt, gegebenenfalls nach Durchführung des Dublinverfahrens. Wird der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, ist dem Ausländer gem. § 18a Abs. 3 Satz 1 AsylVfG die Einreise zu verweigern. Die Betroffenen dürfen den Transitbereich während des Verfahrens nicht verlassen. Teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Grenzbehörde mit, dass es nicht kurzfristig entscheiden kann bzw. entscheidet es nicht innerhalb von zwei Tagen über einen Asylantrag oder hat das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von vierzehn Tagen über einen Antrag entschieden, ist dem Ausländer gem. § 18a Abs. 6 AsylVfG die Einreise zu gestatten. Cárdenas hinterfragte in diesem Zusammenhang die Argumentation des Vertreters des anwesenden Bundesamtes für Migration: Dieser hatte die Tatsache, dass 2001 noch 25 Personen innerhalb von 2 Tagen anerkannt wurden, während in den nächsten Jahren kein einziger AntragstellerIn mehr anerkannt wurde, darauf zurückgeführt, dass man bemerkt habe, dass so schwerwiegende Entscheidungen nicht innerhalb von nur 2 Tagen gefällt werden könnten. Allerdings - wie Cárdenas ausführte - wurden im gleichen Zeitraum ablehnende, „offensichtlich unbegründete" Entscheidungen weiter in großem Umfang gefällt, sie lagen in den kommenden Jahren immer bei über 200.
DIE LINKE kritisiert die vorherrschende Praxis als einen »bedenklichen Mauerstein« auf dem Weg zur »Festung Europa«. Statt »Schutz vor Flüchtlingen« sei jedoch ein wirksamer »Schutz für Flüchtlinge« gefragt.

Die migrationspolitische Sprecherin der LINKEN, Barbara Cárdenas erinnerte daran, dass unbegleitete Flüchtlingskinder gemäß einer EU-Richtlinie aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit nicht in Unterkünfte mit fremden Erwachsenen gehörten. Trotzdem werde dies auf Rhein-Main mit Verweis auf eine Ausnahmeregelung anders gehandhabt. Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung Erwachsener einreisten, müssten in die Obhut des Jugendamts gestellt werden, verlangt Cárdenas., Die vom Bundesamt bestellten „Ergänzungspfleger" könnten nicht als Vertrauenspersonen gelten. Außerdem müsse eine spezielle Betreuung für traumatisierte Flüchtlinge, Verletzte und Schwangere gewährleistet werden.

Die Parlamentarier sahen sich aufgrund der Besichtigung und der Gespräche mit Vertretern der Bundespolizei und anderer Behörden und Institutionen in der Ansicht bestärkt, dass die Aufenthaltsbedingungen aus humanitärer Sicht besonders fragwürdig seien: Kameraüberwachung an den Eingängen (zur Vorbeugung bei Bränden), gefängnisartige Wohnkultur mit Stahlbetten und gummibezogenen Matratzen, Isolation von der Außenwelt durch immer gleiche Blickachsen auf den rechteckigen Hof, und uniform gekleidetes Wachpersonal lösten insbesondere bei jugendlichen Betroffenen besonderen Stress und Ängste aus. Das Flughafenverfahren unterscheide sich sowohl in humanitärer Hinsicht als auch in der rechtlichen Qualität von dem sonst im Inland üblichen Asylverfahren, kritisierte der innenpolitische Fraktionssprecher Hermann Schaus. Es sei »sehr problematisch«, dass hier Anträge auf Asylanerkennung in einem entwürdigenden Eilverfahren - die Akte der Anhörung liegt beim Bundesamt zwei Tage zur Entscheidung - und mit extrem kurzen Fristen zum Einlegen von Rechtsmitteln stattfänden. Schaus war 1993 aus Protest gegen die Mitwirkung der SPD am damaligen »Asylkompromiss« nach 20-jähriger Mitgliedschaft aus der Partei ausgetreten.


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