Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Für eine neue Kommunalverfassung!
Mehr Demokratie, Beteiligung und Transparenz
Hessen ist im Vergleich mit anderen Bundesländern weit hinten, wenn es um die direkte Mitbestimmung der Menschen geht. Die Hürden für Bürgerbegehren sind sehr hoch und andere Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung kaum vorhanden. Von wem und warum in Stadt, Kreis und Gemeinde oder ihren Unternehmen bestimmte Entscheidungen getroffen werden, ist für die Menschen nicht durchschaubar. Hinzu kommt, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund von Kommunalwahlen ausgeschlossen sind, selbst dann, wenn sie bereits jahrzehntelang mit uns hier leben. Wir wollen, dass alle Menschen ihr unmittelbares Lebensumfeld mit gestalten können und schlagen deshalb neue Beteiligungsmöglichkeiten, ein besseres Wahlrecht, neue Regelungen für direkte Abstimmungen und für mehr Transparenz in Hessen vor:
Solide Finanzen für effektive und nachhaltige Kommunalwirtschaft
Hessen ist im Vergleich mit anderen Bundesländern weit vorne, wenn es um den Ausverkauf öffentlicher Leistungen geht: Bildung, Gesundheit, Energie und Sicherheit werden zunehmend marktförmig organisiert und der demokratischen Kontrolle und dem allgemeinen Nutzen entzogen.
Wir wollen eine effiziente, nachhaltige und bürgerfreundliche kommunale Wirtschaft in öffentlicher Hand. Nutzen und Gewinne, die vor Ort erwirtschaftet werden, sollen den Menschen vor Ort zu Gute kommen, damit demokratische Entscheidungen und regionale Wirtschaftskreisläufe Vorrang vor transnationalen Konzernen erhalten.
Aufgaben des Landes sollen nur auf die Kommunen übertragen werden können, wenn ein dauerhafter vollständiger Kostenausgleich garantiert ist. Zudem sollen Kommunen langfristig in die eigene Wirtschaftstätigkeit investieren können, statt durch Steuersenkungen und Aufgabenverlagerungen von Bund und Land zum Ausverkauf öffentlicher Einrichtungen und Leistungen gezwungen zu werden.
- Kommunale Unternehmen dürfen nur verkauft werden, wenn der öffentliche Zweck entfällt.
- Städte und Gemeinden sollen privatisierte ehemals öffentliche Betriebe wieder übernehmen, wenn der öffentliche Zweck gegeben ist (Re-Kommunalisierung).
- Wenn Bund oder Land Aufgaben in die Kommunen verlagern, müssen auch die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.
- Der städtische oder Gemeindehaushalt soll nicht jährlich, sondern in einem angemessenen Zeitraum ausgeglichen werden (Investitionsmöglichkeit).
Eine neue Kommunalverfassung für Hessen!
DIE LINKE. im Hessischen Landtag hat ein Gesetz zur Stärkung von Bürgerbeteiligung, Transparenz sowie einer effektiven, bürgernahen und nachhaltigen Wirtschaftordnung für die Hessischen Kommunen und Landkreise vorgelegt. Es beinhaltet weitreichende Veränderungen der Hessischen Gemeinde- (HGO) und Landkreisordnung (HKO), die zusammen mit dem Kommunalwahlgesetz (KWG) als „Kommunalverfassung“ bezeichnet werden. In einem fast zwei Jahre dauernden Prozess wurden die Erfahrungen linker Kommunalpolitiker/innen, Verwaltungsrechtler und mit Kommunalpolitik befasster Verbände und Institutionen ausgewertet und systematisch zusammengeführt.Im Zentrum standen die Fragen: Wie können die Kommunen Handlungsspielräume zurückerlangen, die ihnen in Folge von Privatisierung und Steuersenkungen entzogen wurden? Wie können sich möglichst viele Menschen in demokratische Prozesse vor Ort einbringen? Und welche Rahmenbedingungen braucht es, damit gute öffentliche Leistungen z.B. in den Bereichen Energie, Bildung, Arbeit, Nahverkehr und Gesundheit für alle Menschen möglich sind? Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Würden unsere Vorschläge verwirklicht, dann stünde der Mensch endlich im Mittelpunkt einer demokratischen Gemeinschaft, in der weitgehend frei und unabhängig über öffentliche Angelegenheiten entschieden würde.










