Interview mit Hermann Schaus

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Die Landeregierung muss den Gesetzentwurf zur geplanten Verlängerung der Lebensarbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten zurücknehmen
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Politik für Alle

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Mehr Demokratie für hessische Kommunen
Mitbestimmung ist dort am wichtigsten, wo die Menschen leben: In ihren Gemeinden und Städten! Deshalb müssen erstens mehr Menschen an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebensumgebung teilhaben und zweitens bessere Möglichkeiten für eine direkte Mitbestimmung gegeben sein als dies momentan der Fall ist.


Die Hürden und Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in Hessen so hoch, dass sie Bürgerbeteiligung auf diesem Wege eher verhindern, als dass sie sie ermöglichen! DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich deshalb für Regelungen ein, wie sie beispielsweise in Bayern seit den 1990er Jahren eine lebhafte Bürgerbeteiligung in Gang gesetzt haben - ohne dass, wie zuvor von konservativer Seite unterstellt, politisches Chaos das Land regiert. Obligatorische Befragungen der Einwohner sollen auch dann stattfinden, wenn große Infrastrukturmaßnahmen oder Investitionen geplant werden. Die Hessinnen und Hessen sollen dann direkt mitentscheiden - so erhält Politik eine höhere Legitimation. Kommunales
Wahlrecht ab 16 Jahren:

Eine große Anzahl von Bundesländern hat bereits vor Jahren jungen Menschen mehr politische Mitentscheidung eingeräumt. So zunächst auch Hessen. Doch mit Roland Kochs Regierungsübernahme (1999) wurde diese Neuerung sofort wieder abgeschafft. Dabei macht die Beteiligung junger Menschen das Kommunalwahlrecht, nicht wie von CDU und FDP behauptet, zu einem Wahlrecht zweiter, sondern im Gegenteil zu einem Wahlrecht erster Klasse! Die Ideen und die Mitbestimmung junger Hessinnen und Hessen sind eine
Bereicherung für die Demokratie!


Eine erfolgreiche Integration setzt gleiche Rechte und Pflichten für alle Einwohner voraus. Doch während nur EU-Bürger kommunales Wahlrecht in Hessen besitzen, können sich Migrantinnen und Migranten aus anderen Staaten an den Kommunalwahlen nicht beteiligen. Selbst dann nicht, wenn sie zum überwiegenden Teil seit Jahrzehnten hier leben, arbeiten und Steuern zahlen. Das verhindert nicht nur eine erfolgreiche Integration, sondern schürt Ungleichheit und Ungerechtigkeitsempfindungen. DIE LINKE will daher kommunales Wahlrecht für alle Einwohner, die dauerhaft in Hessen leben.


Den Städten und Gemeinden sind insbesondere durch die Steuerreformen der vergangenen Jahre notwenige Einnahmen weggebrochen. Durch eine Privatisierungswelle z.B. bei öffentlichen Krankenhäusern, Schulgebäuden, Schwimmbädern, Verkehrsbetrieben, Wasserund Energieversorgern wurde zudem die Kontrolle der Kommunalparlamente und dadurch die Mitbestimmung der Bevölkerung erheblich abgebaut. Kommunale Selbstverwaltung setzt daher zwingend voraus, dass die Kosten durch eine gerechte Steuerpolitik in Bund und Land gedeckt werden und die Einwohner über die Ausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge mitentscheiden können.


Die Mitbestimmungsmöglichkeiten wurden in der Regierungszeit von Roland Koch sowohl in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen als auch an den Schulen und Hochschulen drastisch eingeschränkt. Entscheidungen werden dort nicht von denen mitbestimmt, die sie in erster Linie berühren, sondern sie werden von oben nach unten durchgesetzt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer müssen aber gute Ideen gleichberechtigt einbringen können. DIE LINKE Fraktion möchte eine Gesellschaft, in der die Potentiale von Beschäftigten in ihrem Sinne genutzt werden. Das Personalvertretungsgesetz sowie das Schul-, und Hochschulgesetz müssen dringend verbessert werden!


Mehr Demokratie für ganz Hessen


Wie bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid muss auch auf Landesebene eine direkte Volksgesetzgebung durch Absenkung der Hürden und Quoren bei Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden erst noch ermöglicht werden. Bisher ist dieser ausdrückliche Wille der Hessischen Verfassung seit 1946 noch kein einziges Mal erfolgreich verwirklicht worden! Erfolgreich ist Hessen unter Roland Koch aber in der Bespitzelung seiner Bürgerinnen und Bürger und wurde hierfür vom Verfassungsgericht und Bürgerrechtsorganisationen oft gerügt. DIE LINKE Fraktion fordert ein sofortiges Ende der Rasterfahndung, automatischen Kennzeichenerfassung, akustischen Wohnraumüberwachung, Online-Überwachung sowie keine Zustimmung zu Bundeswehreinsätzen im Inneren!
Stattdessen fordern wir eine Rückkehr zur verfassungsmäßigen Unverletzlichkeit des privaten Kernbereichs, der Menschenwürde und der informationellen Selbstbestimmung sowie Transparenzregelungen für Politik und klare Grenzen der Lobbyarbeit mächtiger Wirtschaftsverbände!


Demokratie und Politik in der Krise:



verfassung hessenDemokratie im klassischen Sinne bedeutet die Selbst-Herrschaft des Volkes. Auch die Hessische Verfassung bestimmt in Artikel 71 die unmittelbare Volksabstimmung durch Volkswahl, Volksbegehren und Volksentscheid und die mittelbare Beschlussfassung durch die Verfassungsorgane. Doch aufgrund hoher Hürden und Quoren spielt die direkte Volksgesetzgebung in der politischen Praxis kaum eine Rolle – entgegen des Verfassungswillens! Stattdessen ist Politik hauptsächlich durch Regierungs- und Verwaltungshandeln bestimmt, auf deren Entscheidungen mächtige Interessengruppen, zumeist der Wirtschaft, maßgeblichen Einfluss nehmen – auch dies entgegen des Verfassungswillens!

DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich deshalb für mehr Demokratie in Politik und Wirtschaft ein. Politik muss auch nach der Wahl zu ihren Versprechen stehen und sich für die Bedürfnisse aller Menschen, nicht nur der Mächtigen, einsetzen. Nur eine aktive und demokratische Teilhabe-Gesellschaft kann die Vertrauenskrise der Politik überwinden – damit die Entscheidung des Einzelnen wieder etwas zählt und wirtschaftlicher Reichtum dem Wohle Aller dient.



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