Interview mit Manfred Coppik
(Rechtsanwalt und Notar, Mitglied des Landesvorstands der LINKEN in Hessen):
Manfred, nach Auffassung der LINKEN ist nicht nur die Schuldenbremse verfassungswidrig. Das Verfahren, das die Befürworter-Fraktionen CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeleitet haben, um im Vorfeld der Volksabstimmung darüber zu informieren, widerspricht Eurer Auffassung nach der Rechtssprechung.
Wir müssen zu dem Schluss kommen, dass die Verfahrensweise geltendem Recht widerspricht. Allen Stimmberechtigten soll mit der Wahlbenachrichtigung durch die Gemeindeverwaltungen eine Erläuterung zugeschickt werden. Mit dieser wird aber völlig einseitig die angebliche Notwendigkeit der „Schuldenbremse“ begründet und um Zustimmung geworben. Gestützt wird dieser Beschluss auf § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Volksabstimmungen, der zwar die Möglichkeit einer informatorischen Erläuterung des Gesetzes enthält. Eine einseitige Werbung für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten ist dort jedoch nicht vorgesehen.
Widerspricht diese Vorgehensweise nicht auch dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes?
Ja. Gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Hieraus ergibt sich unmissverständlich und nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung der Grundsatz, dass die politische Willensbildung vom Volk zum Staat und nicht umgekehrt erfolgt (Demokratieprinzip). Das heißt, die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Entscheidung frei treffen können und dürfen nicht von Staatsorganen wie dem Landeswahlleiter, der diese einseitige Information ausgibt, beeinflusst werden. CDU, SPD, FDP und Grünen müssen sich dem freien Meinungskampf stellen und können ihn nicht durch staatliche Meinungsmanipulation bei der Volksabstimmung ersetzen.
Will DIE LINKE gegen das Verfahren rechtlich vorgehen, etwa durch die Anrufung des Staatsgerichtshofs?
Das müssen wir noch abschließend entscheiden und dabei Folgendes bedenken. Der Hessische Staatsgerichtshof ist ein unabhängiges Gericht, aber die Wahl seiner Mitglieder erfolgt – anders als etwa beim Bundesverfassungsgericht - im Proporzverfahren nach den Listen der Landtagsfraktionen. Das hat zur Folge, dass zur Zeit nur Richter entscheiden, die von den Fraktionen benannt werden, deren Vorgehen wir angreifen. DIE LINKE ist nicht vertreten. Es ist daher nicht ganz weltfremd, wenn eine gewisse Besorgnis der Befangenheit aufkommt.
Manfred Coppik, Rechtsanwalt und Notar, Mitglied des Landesvorstands der LINKEN in Hessen
Interview mit Willi van Ooyen:
Schuldenbremse heißt Sozialabbau
Willi, am 3. November hat im Landtag eine Anhörung von ExpertInnen zur Einführung einer Schuldenbremse stattgefunden. Wie würdest Du das Ergebnis zusammenfassen?
Vom Beamtenbund über Gewerkschaften bis hin zu Wohlfahrtsverbänden und Kirchen – sie alle sehen in der Schuldenbremse kein geeignetes Instrument, um die Finanzen des Landes zu stabilisieren. Auch die Wissenschaftler, die als Sachverständige eingeladen worden waren, äußerten erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Schuldenbremse. Die Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung bedeutet, einen Blankoscheck für zukünftigen Sozialabbau auszustellen. Um nichts mehr oder weniger geht es bei der Volksabstimmung am 27. März – zeitgleich zur Kommunalwahl – wenn die Hessinnen und Hessen über die Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung abstimmen. Diese Anhörung hat gezeigt, dass die Schuldenbremse für den sozialen Zusammenhalt gefährlich ist.
Weshalb ist DIE LINKE gegen eine Schuldenbremse in der hessischen Verfassung?
Die Schuldenbremse wird dazu führen, dass notwendige Investitionen in Bildung, Kultur, Justiz oder die Mitfinanzierung der Kommunen weiter massiv eingeschränkt werden oder einfach unterbleiben, Gebühren erhoben oder erhöht und weitere bisher öffentliche Aufgaben einfach gestrichen oder privatisiert und somit teuer werden. Das ist Sozialabbau. Verlierer sind Kinder und Jugendliche, Menschen mit geringen und mittleren Einkommen, Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, Renterinnen und Rentner und Kranke. All diese Menschen haben für die Steuersenkungen der vergangen Jahre bereits mit Einbußen im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, bei der Rente und durch höhere Steuern und Abgaben bezahlt. Mit der Schuldenbremse in der Verfassung wird dieser Sparkurs zulasten der Mehrheit der Menschen zementiert.
Wie lautet die Alternative?
Wer die öffentlichen Haushalte ausgleichen will, kann dies durch eine gerechte Steuerpolitik und ein Ende der Steuersenkungspolitik für Großverdiener und Unternehmen sehr viel besser erreichen. Deshalb fordert DIE LINKE, dass der Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen erhöht wird, dass die Vermögensteuer auf Vermögen über 500.000 Euro, die seit 1999 nicht mehr erhoben wird, wieder erhoben wird und dass die Erbschaftsteuer für Erben von großen Vermögen (ab 500.000 Euro) erhöht wird.