Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Freiheit - Gleichheit - Solidarität
Das Grundgesetz ist offen für einen demokratischen Sozialismus
Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes von Dr. Natalie Krieger
Das Grundgesetz hat Geburtstag und die LINKE sagt herzlichen Glückwunsch. Ausgerechnet „die", ausgerechnet „die Kommunisten" wird mancher ausrufen. Was berechtigt diejenigen, die doch ver-meintlich nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sich mit dem Grundgesetz zu beschäftigen? Ge-rade weil die LINKE für eine solidarische Gesellschaft, in der die Grundwerte der Freiheit und Gleich-heit verwirklicht sind eintritt, ist sie eine legitime Verteidigerin des Grundgesetzes. Eine zentrale Rolle im Bemühen um gesellschaftliche und persönliche Emanzipation nimmt dabei die Veränderung der privatkapitalistischen Wirtschaftordnung ein. Das Grundgesetz legt in seiner offenen Formulierung die Grundlagen für einen demokratischen Sozialismus.
Sozialismus im Grundgesetz. Da denkt man zuerst an den - bislang unbenutzten - Artikel 15, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln ermöglicht. Artikel 15, so heißt es in einer Kommentierung, sichert die Offenheit des Grundgesetzes für die Verwirkli-chung gemeinwirtschaftlicher Vorstellungen. Artikel 15 macht das wirtschaftpolitische Spektrum deutlich, welches im Rahmen des Grundgesetzes verwirklicht werden kann und eröffnet die Möglich-keit einer grundlegenden Umgestaltung der Wirtschaftsordnung - nicht zuletzt deshalb fand das Grundgesetz im Parlamentarischen Rat eine Mehrheit. Daneben gilt es im Sinne einer Veränderung der Wirtschaftsordnung die in Artikel 14 festgelegte Sozialbindung des Eigentums sowie die Möglich-keit der Enteignung zur Verfolgung übergeordneter Ziele des Gemeinwohls zu verteidigen und weiter zu entwickeln.
Die Grundwerte von Freiheit und Gleichheit streben sowohl der Sozialismus wie auch das Grundgesetz an. Von allen Grundrechten hat das Recht auf Freiheit der Person die längste verfassungsgeschichtli-che Tradition. Ausgangspunkt der frühen verfassungsrechtlichen Freiheitsverbürgungen etwa in der Magna Charta libertatum (1215), der Petition of Rights (1627), der Habeas-Corpus-Akte (1679) und der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) war stets die Bedrohung der Freiheit durch organisierte Herrschaft. An dieser Stelle kommt ein weiterer Grundgedanke des Sozia-lismus, die Abschaffung der Herrschaft von Menschen über Menschen zum Ausdruck. Auch die aus dem allgemeinen Freiheitsrecht abgeleiteten besonderen Freiheitsrechte, wie etwa die Meinungs- und Pressfreiheit, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, das freie und gleiche Wahlrecht sind von den Unterdrückten gegen die Herrschenden erkämpft. Überlassen wir den Freiheitsbegriff also nicht der Deutungshoheit neoliberaler und neokonservativer Kräfte, die mit Freiheit vor allem die Freiheit des Eigentums der wirtschaftlichen Betätigung meint. Ein linker Freiheitsbegriff muss die Befreiung des einzelnen Individuums und dessen Möglichkeit seine Talente voll zu entfalten, ohne manifeste Unter-drückung, aber auch ohne subtile Gängelung und die freiheitseinschränkenden Wirkungen, die von Armut, Elend und Chancenlosigkeit ausgehen in den Mittelpunkt stellen, damit alle die Möglichkeit er-halten, ihr unverwechselbares Ich zu entwickeln. Freiheit ist demnach nicht möglich ohne Gleichheit. Gleichheit verschafft den Menschen die Freiheit, etwas aus ihrem Leben zu machen. Ungleichheit, er-wachsen aus materieller Not, schränkt die Freiheit ein, weil materieller Mangel mit einem eklatanten Mangel an Optionen einhergeht. Gleichheit ist als Fundamentalnorm der Gerechtigkeit in der Verfas-sung festgeschrieben. Ebenso wie die Freiheit darf auch sie nicht der Deutungshoheit neoliberaler Kräfte überlassen werden, die gesellschaftliche Ungleichheiten im Namen der Freiheit verteidigen und behaupten, es sei keineswegs gerecht, Gleichheit unter den Menschen herzustellen.
Um Freiheit in Gleichheit und Gleichheit in Freiheit zu gewährleisten, muss eine Verfassung auch vor materieller Verelendung schützen und die Schere zwischen Arm und Reich schließen. Das in Artikel 20 verankerte Sozialstaatsgebot sollte dies ursprünglich ermöglichen. In der Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichts zum Verbot der KPD heißt es dazu:
Die freiheitliche Demokratie ist von der Auffassung durchdrungen, dass es gelingen könne, Frei-heit und Gleichheit der Bürger trotz der nicht zu übersehenden Spannungen zwischen diesen beiden Werten allmählich zu immer größerer Wirksamkeit zu entfalten und bis zum überhaupt er-reichbaren Optimum zu steigern.
Zunächst sollte es auch gelingen, den Abstand zwischen Arm und Reich zu verringern - auch wenn dies nicht allein dem Ringen um Gleichheit, sondern auch und gerade dem Systemwettstreit geschul-det war. Ab Mitte der 90er Jahre - der Kapitalismus musste nicht mehr beweisen, dass er für sozialen Fortschritt sorgen konnte - setzte ein massiver Rückbau sozialer Leistungen ein, der mit den Bedürf-nissen der Wirtschaft gerechtfertigt wurde. Die „Brotkrumentheorie" wurde zur Staatsdoktrin. Wenn man die Tische der Reichen nur ausreichend fülle, dann fielen auch genügend Krümel für die Armen ab. Für eine gerechte Verteilung taugt eine solche Theorie nicht. Zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit bedarf es weniger zaghafter Formulierungen, als der des Sozialstaatsgebots in Artikel 20. Es bedarf echter sozialer Grundrechte (Grundrechte auf Arbeit, soziale Sicherung, bezahlbaren Wohnraum und gesundheitlicher Daseinvorsorge sowie ein Recht auf Migration), die einklagbare Rechte gegen den Staat schaffen. Würden sie in den Verfassungstext aufgenommen, könnte sich unsere Gesellschaft tiefgreifend verändern.
Das Grundgesetz ist nicht vollkommen. Bei allem Änderungsbedarf und aller Kritik im Einzelnen - erfül-len wir die Verfassung mit sozialistischem Leben, verteidigen wir die enthaltenen progressiven Verfas-sungstraditionen und streiten wir für die notwendigen Veränderungen. Für ein Land in dem die Freien gleich und die Gleichen frei sind!






