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Hessen muss mehr zur Umsetzung der Istanbul-Konvention tun

Die Landesregierung muss sich nicht nur in Worten, sondern auch in Taten zur Istanbul-Konvention bekennen. Vier Jahre nach der Rechtsverbindlichkeit treten neben vielfältigem Engagement, insbesondere der Zivilgesellschaft, auch weiterhin beträchtliche Lücken zutage.

So bleibt Hessen beispielweise weiter unter der Zielmarke von einem Frauenhaus-(Einzel-)Zimmer pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - nach Angabe der Frauenhäuser fehlen weiterhin 300 Familienzimmer allein in Hessen. Die bestehenden Unterkünfte sind deutlich unterfinanziert, kein Frauenhaus könnte ohne ehrenamtliches Engagement getragen werden, obwohl es einen staatlichen Auftrag gibt. Auch hier ist das Land in der Verantwortung: Wir brauchen eine einzelfallunabhängige, bedarfsgerechte und kostendeckende Finanzierung.

Wenn nicht einmal jeder zehnte Täter den Weg in die Hilfsstrukturen zur Vermeidung (neuerlicher) Gewalt findet, dann zeigt das, welche Möglichkeiten in der Gewaltprävention in Hessen weiterhin verspielt werden - auch angesichts des deutlich größeren Dunkelfelds. Hier könnten Staatsanwaltschaften mit entsprechenden Bewährungsauflagen agieren, vor allem aber muss das Netz der Täterarbeit deutlich dichter werden. Projektmittel hier und da zu streuen, ist kein angemessener Umgang mit diesem Thema.