Suchergebnis

Der Grundwasserschutz zum Bau der A49 ist nicht gegeben – das zuständige Hessische Verkehrsministerium muss eine Planänderung einleiten

Jan SchalauskeTorsten FelstehausenUmwelt- und KlimaschutzVerkehr

Die heute in Dannenrod vorgestellte fachgutachterliche Stellungnahme von RegioConsult im Auftrag der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag zeigt schwerwiegende Mängel im Gewässerschutz beim Neubau der A 49 (Stadtallendorf – Gemünden (VKE 40) auf. Dazu erklärt Jan Schalauske, Marburger Abgeordneter und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Als Planaufsichtsbehörde ist das Hessische Verkehrsministerium dafür zuständig, die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Weiterbau der A 49 zu überwachen und - wenn Mängel ersichtlich werden - diesen auch zu ändern. Die Verantwortung ist auch nach der Übergabe der Zuständigkeit an die Autobahn GmbH bei Hessens Minister Tarek Al Wazir (Grüne) geblieben. Es ist nicht akzeptabel, dass sich der Hessische Verkehrsminister für ‚nicht zuständig‘ erklärt. Aus fachlicher Sicht hätte das Verkehrsministerium das bei der ahu GmbH eingeholte Gutachten zur Überprüfung der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zurückweisen müssen. Für eine Planaufsichtsbehörde grenzt es an Verleugnung, das ahu-Gutachten als Nachweis der Unbedenklichkeit des Autobahnbaus für das Oberflächen-, Grund und Trinkwasser zu akzeptieren.“

 

Wulf Hahn Mediator/Dipl.-Geogr. /SRL, RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Hahn & Dr. Hoppe ergänzt:


„Belegt werden kann, dass mit den vorliegenden Planungen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht vollständig eingehalten werden kann und gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen wird. Die Arbeit der ahu GmbH vom November 2020 genügt nicht den Anforderungen eines Fachbeitrages zur Überprüfung der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL), wie ihn das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat.“

Der geplante Eingriff in das Grundwasser durch Brückenpfeiler (Joßklein, Gleentalbrücke) sei bis dato nicht anhand von Bauplänen untersucht worden: es gäbe nur Abschätzungen – und das, obwohl im Planfeststellungsbeschluss eine Verunreinigung des Grundwassers durch die Brückenbauten erwartet wird. Es sei völlig unerklärlich, warum die Daten über die Gründungstiefe der Brückenpfeiler im Grundwasser für das ahu Gutachten vom Ministerium nicht eingefordert und von der DEGES nicht vorgelegt wurden. Abwehrbrunnen gegen die Grundwasserverunreinigung an der Gleentalbrücke waren bis heute vor Ort nicht nachzuweisen.

„Wie wir zeigen konnten, wurde die für die Autobahnabwässer angenommene Schadstoffbelastung mit Benzo(a)pyren (aus Abgasen von Verbrennungsmotoren) reduziert, so dass der Grenzwerte eigehalten werden kann damit eine Einleitung in das Wasserschutzgebiet als ungefährlich erscheint.“

De facto verstoße diese Einleitung gegen das Verschlechterungsverbot der WRRL. Die geplante Technik - Ableitung der Abwässer über eine einwandige Fernableitung - entspräche seit Jahren nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Generell hätte die Aachener ahu GmbH neuere Gewässerdaten berücksichtigen oder erheben müssen. Daten zu der biologischen Gewässergüte dürften nicht älter als 3 Jahre, Daten zur Hydromorphologie nicht älter als 6 Jahre sein. Viele Gewässerdaten (v.a. von Schwermetallen außer Quecksilber) fehlten überhaupt und das Grundwassermonitoring sei unzureichend. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Autobahnentwässerung sei nicht berücksichtig worden.


Torsten Felstehausen, Kaufunger Abgeordneter, Parlamentarischer Geschäftsführer und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, weiter:


„Wir sehen in dem Weiterbau der Autobahn trotz nicht berücksichtigter Daten für die Brückenbauwerke, der fehlenden Abwehrbrunnen, der schöngerechneten Schadstoffbelastung der Autobahnabwässer und dem eindeutig rechtswidrigen Plan, diese Abwässer in der Schutzzone II des Wasserschutzgebietes zu entsorgen, eine massive Verletzung der Aufsichtspflicht der Planfeststellungsbehörde.


Die Einleitung eines Planänderungsverfahrens durch das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist für einen besseren Gewässerschutz zwingend erforderlich. Die notwendigen Planänderungen sind so einschneidend, das die Bauarbeiten auf Grundlage der Planung von 2012 sofort eingestellt werden müssen.“


Barbara Schlemmer, Sprecherin des Aktionsbündnisses „Keine A49!“, resümiert:

„Das Land Hessen kann sich nicht hinter dem Wirrwarr der Zuständigkeiten zwischen Autobahn GmbH, DEGES, STRABAG und A 49 GmbH & Co. KG verstecken. Der Bau der A 49 ist ein öffentliches Projekt und das Hessische Verkehrsministerium trägt in letzter Instanz die Verantwortung dafür.“


Hinweis:

Unten finden Sie eine Kurfassung der gutachterlichen Stellungnahme von RegioConsult sowie deren Präsentation auf der Pressekonferenz in Dannenrod.

Darüber hinaus wird das Thema am kommenden Donnerstag im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss (WVA) des Hessischen Landtages behandelt werden. Der Hessische Verkehrsminister wird dann die Möglichkeit haben, sich zu äußern.