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Debatte um Enteignung : CDU braucht Nachhilfe in Sachen Grundgesetz und Verfassung

Jan SchalauskeRegierung und Hessischer LandtagWohnen

Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde der CDU ‚Auch in Hessen gilt: Klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft statt sozialistischen Enteignungsphantasien‘ erklärt Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wenn die Hessen-CDU behauptet, ,sozialistische Enteignungsphantasien‘ wären verfassungsfeindlich, dann zeugt es einzig und allein von Ihrer Ahnungslosigkeit über unsere Verfassung. Sowohl das Grundgesetz als auch unsere Landesverfassung betonen die Gemeinwohlorientierung des Privateigentums und enthalten die Möglichkeit von Enteignung und Vergesellschaftung.

Es ist geradezu peinlich, dass man die CDU heute, am 70. Geburtstag des Grundgesetzes, darauf hinweisen muss.“

Wer wie die CDU über die Enteignung von Millionen Beschäftigten durch prekäre Jobs, Leiharbeit und Dauerbefristungen nicht sprechen wolle, solle über eine mögliche Enteignung und Vergesellschaftung von Großunternehmen schweigen, so Schalauske.

„Dass wir heute wieder über Enteignung und Vergesellschaftung diskutieren, ist der Verdienst der Initiative ,Deutsche Wohnen und Co. enteignen‘ aus Berlin.

Die Mieterinnen und Mieter betreiben soziale Notwehr gegen einen neoliberalen Kapitalismus, der alltäglich die Menschen enteignet und das Grundrecht auf Wohnen dem Streben nach der maximalen Rendite unterworfen hat. Damit haben sie schon jetzt mehr erreicht, als die GroKo in Berlin und die schwarzgrüne Landesregierung in Hessen zusammen. Dafür gebührt dieser Initiative unser Dank und unsere Unterstützung.“